Hallo zusammen,
mich interessiert die Anrechnung von Einkommen aus Selbständigkeit beim ALG I. Wenn ein ALG I Empfänger Nebeneinkommen hat, wird ihm dies in der Regel bis auf einen Freibetrag von 165 EUR angerechnet, wenn ich mich recht erinnere. Wie verhält es sich aber, wenn der ALG I Empfänger gar nicht mehr selbständig tät ist, aber noch eine Zahlung eines Kunden aus vergangener Selbständigkeit erhält? Wird diese ebenfalls angerechnet?
Gruß
Jens