ALG I beantragt, dann Geldeingang früherer Kunde

Hallo zusammen,

mich interessiert die Anrechnung von Einkommen aus Selbständigkeit beim ALG I. Wenn ein ALG I Empfänger Nebeneinkommen hat, wird ihm dies in der Regel bis auf einen Freibetrag von 165 EUR angerechnet, wenn ich mich recht erinnere. Wie verhält es sich aber, wenn der ALG I Empfänger gar nicht mehr selbständig tät ist, aber noch eine Zahlung eines Kunden aus vergangener Selbständigkeit erhält? Wird diese ebenfalls angerechnet?

Gruß
Jens

Hi!

Wie verhält es sich aber, wenn der ALG I Empfänger gar nicht mehr selbständig tätig ist, aber noch eine Zahlung eines Kunden aus vergangener Selbständigkeit erhält? Wird diese ebenfalls angerechnet?

Nein. Angerechnet werden bei Alg I wirklich nur Einkünfte aus echtem _Neben_einkommen (= Einkommen aus einer Tätigkeit, die neben (parallel zu) dem Alg-Bezug bzw. der Arbeitslosigkeit ausgeübt wurde), was hier nicht gegeben ist.

Diese Zahlung des ehemaligen Kunden ist auch in keiner Weise der AA bekanntzugeben. Das geht die 1. nix an und interessiert die 2. auch gar nicht. :smile:
(Was anderes wäre das bei Alg II, aber auch das ist hier ja nicht gegeben.)

LG
Jadzia