Hallo Leute,
sagen wir mal jemand wird Arbeitslos und bezieht Arbeitslosenhilfe. Der Partner geht arbeiten.
Wenn die beiden nun ein Kind bekommen wird dann das Elterngeld zusätzlich zur Arbeitslosenhilfe gezahlt?
Danke für eure Antworten.
Hallo Leute,
sagen wir mal jemand wird Arbeitslos und bezieht Arbeitslosenhilfe. Der Partner geht arbeiten.
Wenn die beiden nun ein Kind bekommen wird dann das Elterngeld zusätzlich zur Arbeitslosenhilfe gezahlt?
Danke für eure Antworten.
Hi!
sagen wir mal, jemand wird arbeitslos und bezieht
Arbeitslosenhilfe.
Arbeitslosenhilfe gibt’s seit 01.01.05 nicht mehr!
Der Partner geht arbeiten.
Wenn die beiden nun ein Kind bekommen, wird dann das Elterngeld
zusätzlich zur Arbeitslosenhilfe gezahlt?
Da Du im Betreff „Alg I“ schreibst, nehme ich bei meiner Antwort einfach mal an, das Du das „normale“ Arbeitslosengeld meinst, und nicht Alg II.
Vorbemerkung: Meine Kenntnisse beziehen sich auf das „alte“ Erziehungsgeld (Erzg). Aber soweit ich weiß, hat sich die Rechtslage beim „neuen“ Elterngeld (EG) nicht geändert. (Wenn doch, so korrigiere mich bitte jemand!)
Da ist es so, dass ein Bezug von Erzg keinen Einfluss auf einen evtl. Alg-Anspruch hat, jedoch der Bezug von Alg auf einen Erzg-Anspruch!
Es ist so, dass die Arbeitsagentur dem Versorgungsamt mitteilt, für wie viele Stunden der/die Alg-Bezieher/in sich zur Verfügung stellt (schließlich bekommt man Erzg nur bis zur Grenze von 30 Std./Wo.) und wie hoch das Alg ist. Denn Alg wird ggf. auf das Erzg angerechnet. (Ich weiß leider nicht ob es dort Grenzen gibt, bis zu denen nichts angerechnet wird, also soz. ein „Alg-Freibetrag“.)
Fazit: Grundsätzlich kann man beide Leistungen nebeneinander beziehen. Wahrscheinlich wird aber vom EG wegen des Alg-Bezuges was abgezogen.
Näheres kann Dir sicher das zuständige Versorgungsamt sagen!
Liebe Grüße
Liza
Hallo Leute,
sagen wir mal jemand wird Arbeitslos und bezieht
Arbeitslosenhilfe.
Geht nur, wenn der Arbeitslose Arbeitslosengeld bezieht, also ALG1.
ALG2, die ehemalige Arbeitslosenhilfe ist heute HartzIV und da wird das Einkommen des Partners voll angerechnet, so dass oftmals gar kein ALG" bezahlt wird, weil das Einkommen des Partners „zu hoch“ ist.
Also doch erst einmal abklären sollte man,
ob wir hier von ALS 1 oder ALG 2 sprechen; falls ALG 1 müsste geklärt werden, wie lange denn in Arbeit um zu prüfen, wann ALG1 in ALG2 übergeht; ohne diese Infos halte ich einen Hinweis für relativ „unsicher“,
mfg
peter
Der Partner geht arbeiten.
Wenn die beiden nun ein Kind bekommen wird dann das Elterngeld
zusätzlich zur Arbeitslosenhilfe gezahlt?Danke für eure Antworten.
Fazit: Grundsätzlich kann man beide Leistungen
nebeneinander beziehen. Wahrscheinlich wird aber vom EG wegen
des Alg-Bezuges was abgezogen.
Näheres kann Dir sicher das zuständige Versorgungsamt sagen!
Wäre es dann nicht schlauer, sich vorübergehend aus der Arbeitslosigkeit abzumelden und das Erziehungsgeld zu nehmen und danach sich wieder arbeitslos zu melden?
MOD: Antwort-Artikel lesbar gemacht (Doppelpunkt vor Antwort entfernt).
Fazit: Grundsätzlich kann man beide Leistungen
nebeneinander beziehen. Wahrscheinlich wird aber vom EG wegen
des Alg-Bezuges was abgezogen.
Näheres kann Dir sicher das zuständige Versorgungsamt sagen!Wäre es dann nicht schlauer, sich vorübergehend aus der
Arbeitslosigkeit abzumelden und das Erziehungsgeld zu nehmen
und danach sich wieder arbeitslos zu melden?
Das wird Dir wohl keiner beantworten können, weil es auf den Einzelfall ankommt. Wirst wohl mal rechnen müssen 
Gruß
Liza