Hier nicht, weil Anspruch erschöpft.
Hallo!
Aufhebungsvertrag von ALG I
Verträge, zumal Aufhebungsverträge, gibt es im Arbeitsrecht (Arbeitsverträge), nicht im Sozialversicherungsrecht. Du meinst vermutlich den Beendigungs_bescheid_!
endete am 05.01.11, Krankmeldung wurde am 03.01.2011 eingereicht bis 31.01.2011 (Eingang wurde vom Amt bestätigt).
Steht einem die Fortzahlung von ALG I bis 31.01.2011 zu?
Nein. Dazu existiert keinerlei Rechtsgrundlage.
Lt. mündlicher Aussage vom Amt nein.
Richtig.
WER kann helfen
Die Krankenkasse mit der Zahlung von Krankengeld (sofern man während des Alg-Bezuges gesetzlich versichert war).
bzw. WER weiß Rat oder kennt ähnlichen Fall?
Ich. Dutzende; jeden Monat. Ist Alltag.
Gruß
Jadzia
PS: Heißt Du absichtlich L o uis Figo statt Luis Figo?