ALG I Fortzahlung bei Krankmeldung

Aufhebungsvertrag von ALG I endete am 05.01.11, Krankmeldung wurde am 03.01.2011 eingereicht bis 31.01.2011 (Eingang wurde vom Amt bestätigt).

Steht einem die Fortzahlung von ALG I bis 31.01.2011 zu? Lt. müntlicher Aussage vom Amt nein - WER kann helfen bzw. WER weiß Rat oder kennt ähnlichen Fall!!

Hier nicht, weil Anspruch erschöpft.
Hallo!

Aufhebungsvertrag von ALG I

Verträge, zumal Aufhebungsverträge, gibt es im Arbeitsrecht (Arbeitsverträge), nicht im Sozialversicherungsrecht. Du meinst vermutlich den Beendigungs_bescheid_!

endete am 05.01.11, Krankmeldung wurde am 03.01.2011 eingereicht bis 31.01.2011 (Eingang wurde vom Amt bestätigt).

Steht einem die Fortzahlung von ALG I bis 31.01.2011 zu?

Nein. Dazu existiert keinerlei Rechtsgrundlage.

Lt. mündlicher Aussage vom Amt nein.

Richtig.

WER kann helfen

Die Krankenkasse mit der Zahlung von Krankengeld (sofern man während des Alg-Bezuges gesetzlich versichert war).

bzw. WER weiß Rat oder kennt ähnlichen Fall?

Ich. Dutzende; jeden Monat. Ist Alltag.

Gruß
Jadzia

PS: Heißt Du absichtlich L o uis Figo statt Luis Figo?