Alg I: Muss man eingegangene Tantiemen angeben?

Hallo,

nehmen wir mal an, jemand hat seit einigen Monaten Anspruch auf Alg I, und nun sind folgende Fälle eingetreten:

  1. Es wurde eine Rechnung für eine Leistung aus der Zeit vor der Arbeitslosigkeit gestellt und das Geld wurde nun auch erhalten.

  2. Man hat Tantiemen von der GEMA erhalten für eine Produktion, die ein Jahr vor der Arbeitslosigkeit erschienen ist.

Müssten diese Zahlungen der Arbeitsagentur angeben werden bzw. können diese zu Abzügen beim Alg I führen?

Bei ALG II wäre das klar, aber wie ist die Lage bei Alg I, welches ja eine Versicherungsleistung ist und keine Sozialleistung?

Finde ich nicht ganz klar, weil beides ja Zahlungen für Leistungen sind, die lange vor einer eventuellen Arbeitslosigkeit erbracht worden sind, anderseits soll ja anscheinend die Arbeitsagentur jeder Geldzufluss gemeldet werden.

Danke für die Hilfe
Michael

MOD: Titel editiert

Nein.
Hi!

Müssten diese Zahlungen der Arbeitsagentur angeben werden

Nein.

bzw. können diese zu Abzügen beim Alg I führen?

Nein.

Bei ALG II wäre das klar,

Bei Alg I auch. :smile:

aber wie ist die Lage bei Alg I, welches ja eine Versicherungsleistung ist und keine Sozialleistung?

Anders.

anderseits soll ja anscheinend die Arbeitsagentur jeder Geldzufluss gemeldet werden.

Nicht bei Alg I! Da hat man noch etwas mehr „Privatsphäre“ als bei Alg II. :smile:

Gruß
Jadzia

Danke!!!

lg,
Michl