Hallo Wissende, folgende Sachlage.
…Mutter war vorher mehrere Jahre Vollzeit beschäftigt.
Am So., d. 26.07.2011 wird der Ehemann und Vater in
Festanstellung, als Motorradfahrer schuldlos,schwerst verletzt
und liegt im künstlichen Koma auf der Intensivstation.
Ja, das war wohl eher der 26.06.11
Egal, seine Frau meldet ihren Mann beim Arbeitgeber krank, die beigefügte Krankmeldung erstellte das Krankenhaus. Danach wird das Gehalt des Familienvaters weiter für sechs Wochen bezahlt, danach gibt es Krankengeld von der Krankenkasse.
So, die Mutter will sich beim Arbeitsamt als arbeitslos ab
14.07. 2011 anmelden.
Der Sachbearbeiter sagt ihr, dass sie sich gar nicht arbeitslos
melden kann weil sie, durch die derzeitige Situation des
Mannes, dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Unsinn. Der Grund ist schlicht falsch. Die Frau hat vielleicht nach fast 24 Monaten nur noch einen Restanspruch von wenigen Tagen auf ALG-I, der nämlich nach zwei Jahren verfällt. Wieder so eine heimtückische Hintertüre der AA, von der fast niemand etwas weiss.
Und überhaupt, wie kann man nur so dumm sein der AA vom Unfall des Mannes zu erzählen. Das grenzt doch fast an eine Kastration der Gehirnzellen.
Ist diese Auskunft des Sachbearbeiters richtig?
Siehe oben. Allerdings auf Grund des späteren Krankengeldes was niedriger ist als der zuletzt erzielte Lohn (80%), könnte man Anspruch auf Aufstockung im Rahmen von ALG-II haben.
Wenn ja werden dann Mutter und Kind beim Vater
familienversichert und muss das beantragt werden?
Nein, es muss nichts beantragt werden. Es reicht eine Mitteilung an die Krankenkasse des Ehemannes mit den entsprechenden Nachweisen, dass man nirgendwo anders versichert ist. Voraussetzung ist allerdings, dass der Ehemann gesetzlich versichert ist.
Dankbar zu Hinweisen mit §§ des SGB verbleibt,
Die §§ wird man mit ein wenig Fleiss selber finden. Aber noch werden keine Paragraphen benötigt, die man beachten muss. Noch läuft alles ganz normal.
Allerdings würde ich mir Gedanken darüber machen, wie das mit einem Schmerzensgeld und einer Wiedergutmachungszahlung von Seiten des Unfallgegners bzw. seiner Versicherung aussieht. Eventuell steht eine lebenlange Rente im Raum, wenn der Ehemann nicht mehr aufwacht…
Ich bewundere deinen Mut, dieses drei Tage nach dem Unfall so zu erzählen und du auch bereits beim AA warst…???