ALG I nach Elternzeit

Hallo Wissende, folgende Sachlage.
Elternzeit (2 Jahre) endet am 13.07.2011, Kind 23 Monate alt, geht vormittags in den KiGa/Krabbelgruppe.
Mutter war vorher mehrere Jahre Vollzeit beschäftigt.

Am So., d. 26.07.2011 wird der Ehemann und Vater in Festanstellung, als Motorradfahrer schuldlos,schwerst verletzt und liegt im künstlichen Koma auf der Intensivstation.

So, die Mutter will sich beim Arbeitsamt als arbeitslos ab 14.07. 2011 anmelden.

Der Sachbearbeiter sagt ihr, dass sie sich garnicht arbeitslos melden kann weil sie, durch die derzeitige Situation des Mannes, dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

Ist diese Auskunft des Sachbearbeiters richtig?
Wenn ja werden dann Mutter und Kind beim Vater familienversichert und muss das beantragt werden?

Dankbar zu Hinweisen mit §§ des SGB verbleibt,
mfG ramses90

Hallo Wissende, folgende Sachlage.
…Mutter war vorher mehrere Jahre Vollzeit beschäftigt.

Am So., d. 26.07.2011 wird der Ehemann und Vater in
Festanstellung, als Motorradfahrer schuldlos,schwerst verletzt
und liegt im künstlichen Koma auf der Intensivstation.

Ja, das war wohl eher der 26.06.11
Egal, seine Frau meldet ihren Mann beim Arbeitgeber krank, die beigefügte Krankmeldung erstellte das Krankenhaus. Danach wird das Gehalt des Familienvaters weiter für sechs Wochen bezahlt, danach gibt es Krankengeld von der Krankenkasse.

So, die Mutter will sich beim Arbeitsamt als arbeitslos ab
14.07. 2011 anmelden.

Der Sachbearbeiter sagt ihr, dass sie sich gar nicht arbeitslos
melden kann weil sie, durch die derzeitige Situation des
Mannes, dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

Unsinn. Der Grund ist schlicht falsch. Die Frau hat vielleicht nach fast 24 Monaten nur noch einen Restanspruch von wenigen Tagen auf ALG-I, der nämlich nach zwei Jahren verfällt. Wieder so eine heimtückische Hintertüre der AA, von der fast niemand etwas weiss.

Und überhaupt, wie kann man nur so dumm sein der AA vom Unfall des Mannes zu erzählen. Das grenzt doch fast an eine Kastration der Gehirnzellen.

Ist diese Auskunft des Sachbearbeiters richtig?

Siehe oben. Allerdings auf Grund des späteren Krankengeldes was niedriger ist als der zuletzt erzielte Lohn (80%), könnte man Anspruch auf Aufstockung im Rahmen von ALG-II haben.

Wenn ja werden dann Mutter und Kind beim Vater
familienversichert und muss das beantragt werden?

Nein, es muss nichts beantragt werden. Es reicht eine Mitteilung an die Krankenkasse des Ehemannes mit den entsprechenden Nachweisen, dass man nirgendwo anders versichert ist. Voraussetzung ist allerdings, dass der Ehemann gesetzlich versichert ist.

Dankbar zu Hinweisen mit §§ des SGB verbleibt,

Die §§ wird man mit ein wenig Fleiss selber finden. Aber noch werden keine Paragraphen benötigt, die man beachten muss. Noch läuft alles ganz normal.

Allerdings würde ich mir Gedanken darüber machen, wie das mit einem Schmerzensgeld und einer Wiedergutmachungszahlung von Seiten des Unfallgegners bzw. seiner Versicherung aussieht. Eventuell steht eine lebenlange Rente im Raum, wenn der Ehemann nicht mehr aufwacht…

Ich bewundere deinen Mut, dieses drei Tage nach dem Unfall so zu erzählen und du auch bereits beim AA warst…???

Hi, danke, [MOD: Teilsatz wg. FAQ:1129 gelöscht.].
Leider erfuhr man erst im Nachhinein von der Information der Ehefrau an den Sachbearbeiter.
Der Fall des Ehemannes liegt schon beim Rechtsanwalt.
Er ist zwar mehrfach- und schwerstverletzt aber Lebensgefahr besteht im Moment nicht und wenn er aufwachen darf, wird er auch keine geistigen Schäden davon getragen haben.
MfG ramses90

Erlöschen des Alg-Anspruchs
Hi!

Die Frau hat vielleicht nach fast 24 Monaten nur noch einen Restanspruch von wenigen Tagen auf ALG-I, der nämlich nach zwei Jahren verfällt.

Falsch, es sind vier Jahre (nach Entstehen)! Nachzulesen ist das in § 147 (2) SGB III.

Wieder so eine heimtückische Hintertüre der AA , von der fast niemand etwas weiß.

1. Die AA bzw. die BA wirkt so gut wie gar nicht bei der Gesetzesformulierung mit (allenfalls mit ein paar wenigen Vorschlägen), sondern die Verantwortung für den Inhalt des SGB III liegt alleine bei der (jeweiligen) Regierung! Sagt Dir die Trennung der Staatsgewalten was?

2. Bzgl. der kolportierten „Heimtücke“: Eine Info über das Erlöschen des Anspruchs befindet sich im Merkblatt 1, das jeder Arbeitslose bei Arbeitslosmeldung ausgehändigt bekommt und das er im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verpflichtet ist, vollständig zu lesen und sich bei Fragen an die AA zu wenden!
Außerdem: § 147 SGB III existiert nun schon seit Bestehen des SGB III, also seit 1998. Da könnte sich sowas vielleicht auch schon mal rumgesprochen haben…

Also bitte keine Polemik hier!

Ansonsten gebe ich Dir in dem, was Du geschrieben hast, Recht (wenn ich nix überlesen habe…).

Gruß
Jadzia

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Oh oh…

… Sagt Dir die Trennung der Staatsgewalten was?

Doch, schon. Aber das funktioniert bei den jetzigen Bonzen in Berlin nicht mehr. Heute (30.06.11) läuft die Frist des Bundesverfassungsgerichtes aus, das Wahlrecht in Bezug auf die Überhangmandate zu ändern aus. Und nichts passierte in den letzten zwei Jahren!

Eine tolle Gewaltenteilung. Wie schön war es noch, als es einen Wehner oder die Schmidt-Schnauze noch gab. Heute wird nur noch regiert indem man auf Ereignisse reagiert. Aber man darf bloss nicht die oberste Schicht dabei in ihrem unermesslichen Reichtum angreifen.

Jeder namhafte Wirtschaftökonom vertritt die Meinung, Griechenland pleite gehen zu lassen und dann einen Schnitt zu machen. Nein, denn das würde ja die politischen Freunde empfindlich treffen. Also schiebt man immer mehr Steuergelder hinterher.

Ansonsten gebe ich Dir in dem, was Du geschrieben hast, Recht

Soll ich mich jetzt gschmeichetlt fühlen? Nein.

Schönen Gruß

… Sagt Dir die Trennung der Staatsgewalten was?

Doch, schon. Aber das funktioniert bei den jetzigen Bonzen in Berlin nicht mehr.

Ich schrieb, dass der § bereits seit 1998 besteht. Da wurde noch aus Bonn regiert. Oder waren da die „Bonzen“ schon genauso an der Macht? (Grüble gerade darüber, welche Bonzen das bei der BA sein sollen.)
Ansonsten kommentiere ich Deine Aussage nicht weiter.

Ansonsten gebe ich Dir in dem, was Du geschrieben hast, Recht

Soll ich mich jetzt geschmeichetlt fühlen? Nein.

Ts, wenn Du noch nicht mal bloße Feststellungen richtig einordnen kannst …
Ohne weitere Worte.

1 Like

Ich schrieb, dass der § bereits seit 1998 besteht. Da wurde
noch aus Bonn regiert. Oder waren da die „Bonzen“ schon
genauso an der Macht? (Grüble gerade darüber, welche Bonzen
das bei der BA sein sollen.)

Ja, damals war der Ziehvater Kohl von der Mekel unser Kanzler.

Ansonsten kommentiere ich Deine Aussage nicht weiter.

Tja, wenn man mit Argumenten nicht weiterkommt, blockt man eben ab.

Gruß