Hi Liza,
Auch ohne Promo ginge dass – sofern man in den letzten zwei
Jahren (hier dann wahrscheinlich neben dem Studium) mindesten
12 Monate sozialversicherungspflichtig
gearbeitet hat… (Ja, so Leute gibt’s.)
Ich weiß, so Leute gibt’s. Der gedachte Student hatte in der Zeit echt kein Privatleben mehr weil er so blöd war und das auch gemacht hat….
So war das bei dem gedachten Studenten:
4 Jahre voll versicherungspflichtig gearbeitet im ersten Studienberuf, dann 2. Studium (Aufbaustudium)
1. Semester: Vollzeit (42 Wochenstunden) versicherungspflichtig gearbeitet
2. Semester: Vollzeit versicherungspflichtig gearbeitet
3. Semester: Vollzeit versicherungspflichtig gearbeitet (aufgehört zum 30.12.2006, Vertrag lief aus)
4. Semester: 25 Wochenstunden als Studi gearbeitet (ohne SV-Pflicht)
5. Semester: 25 Wochenstunden als Studi gearbeitet (ohne SV-Pflicht)
**6. Semester (heute, Studium ist fertig):**25 Wochenstunden als Studi gearbeitet (ohne SV-Pflicht)
Das ist echt bitter. Denn hätte der Student nach dem 3. Semester einen Monat ALG bezogen,(und hätte sich nicht ein Bein ausgerissen um übergangslos einen Studijob zu finden),dann könnte er nun auf den restlichen Anspruch zurückgreifen. Da er aber dem Staat nicht auf der Tasche liegen wollte, weil er mit eigner Anstrengung einen Studijob gefunden hatte, hat er nun, da er keine Arbeit hat, keinerlei Ansprüche.
Ich dachte der Student könnte mit Hilfe dieser Argumentation beim AA etwas bewirken. Ist ja schon unfair, dass man als Studi auch einzahlen „darf“ aber keinen Anspruch hat. Der Student wird versuchen den ALG Antrag rückwirkend zum 1.1.2007 zu stellen und hofft, dass das irgendwie klappt. Als der Student in seinem SV-Job aufgehört hat, war er auch beim AA um sich beraten zu lassen. Da haben die ihn nicht auf diesen Umstand hingewiesen. Haben die MA vom AA nicht ne Beratungspflicht, und könnte der Student das nicht angeben, dass sie ihn nicht darauf hingewiesen haben?
Ist super problematisch für den Studenten den Zeitraum von Oktober bis Januar zu überbrücken. Denn für so kurze Zeit bekommt er vermutlich keine Stelle in seinem ersten Studienberuf. In den jetzigen Job darf er nicht mehr arbeiten, weil er in dieser Zeit kein Studi mehr ist.
Grüße,
jessie