ALG I Nachzahlung

Wenn die ALG I Zahlung eingestellt wurde, nachdem dem zuständigen Amt ein Fehler unterlaufen ist, wann kann dann mit Nachzahlung gerechnet werden? Ist das wirklich erst am Monatsende der Fall, rückwirkend sozusagen? Wie soll man dann für den laufenden Monat seine Rechnungen, Miete, etc. bezahlen bis man die Nachzahlung erhält? Gibt es keine Möglichkeit das Überweisung sofort veranlasst wird?

Auch ein nettes Hallo,

Wenn die ALG I Zahlung eingestellt wurde, nachdem dem
zuständigen Amt ein Fehler unterlaufen ist, wann kann dann mit
Nachzahlung gerechnet werden?

***Ist dem Amt der Fehler bekannt? Falls ja, zahlen die nach, so bald die Einstellung intern korrigiert wurde.

Ist das wirklich erst am

Monatsende der Fall, rückwirkend sozusagen?

***ALG 1 wird am Monatsende ausbezahlt, also rückwirkend, während ALG 2 im Voraus, am Monatsanfang, für den Monat bezahlt wird.
Falls das Amt in den nächsten Tagen nicht überweist, einfach dort anrufen oder vorbeigehen und abklären.

Wie soll man dann

für den laufenden Monat seine Rechnungen, Miete, etc. bezahlen
bis man die Nachzahlung erhält? Gibt es keine Möglichkeit das
Überweisung sofort veranlasst wird?

***Doch, dem Amt mitteilen, dass es ein Verschulden des Amtes ist und diese mögen bitte direkt ausbezahlen.

si

Danke für die schnelle Antwort Seni13. Der Agentur ist bekannt das ihnen der Fehler unterlaufen ist.

Hi!

Der Agentur ist bekannt, dass ihr der Fehler unterlaufen ist.

Sorry, dass ich so auf der Formulierung rumreite – aber ist der AAa) (nur) bekannt, dass Du meinst, dass ihr ein Fehler unterlaufen sei [unabhängig davon, ob diese Einschätzung nun richtig ist oder nicht], oder hat sieb) den ihr vorgeworfenen Fehler auch eingestanden? (Mündlich oder schriftlich?)

Denn (auch) davon wird abhängen, wie schnell eine Nachzahlung erfolgen wird.

LG
Jadzia

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