ALG I oder ALG II

Nach dem Mutterschutz ist xy arbeiten gegangen, da ihr Mann im Erziehungsurlaub (Elterngeld) war. Nun läuft xy Vertrag am 30.03.09 ab.
XY ist zum Arbeitsamt da sie sich 3 Monate vor Ablauf des vertrages beim AA melden muss.
Beim AA wurde XY aber zur Arge geschickt, da sie keine Betreuung für ihr Kind hat und somit nicht ALG I sondern Hartz4 bekommt.
So bei der Arge jedoch, haben sie xy ein Termin gegeben um über die berufliche Situation zu sprechen!
Die Fragen…
Stimmt es das XY Hartz 4 statt ALG I bekommt, nur weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht?
Und wenn XY zur ARGE muss (mit Lebenslauf, Bewerbung und Zeugnissen) um über die berufliche Situation zu sprechen, dann kann das AA doch auch ALG I zahlen, oder?
Gibt es irgendwelche Urteile, die Belegen das XY doch ALG I bekommt? Oder auch nicht?

Hi,

Stimmt es das XY Hartz 4 statt ALG I bekommt, nur weil sie dem
Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht?

Ja. Es gibt im SGB III nur wenige Ausnahmeregelungen, die den Bezug von ALG 1 ermöglichen, wenn man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

Und wenn XY zur ARGE muss (mit Lebenslauf, Bewerbung und
Zeugnissen) um über die berufliche Situation zu sprechen, dann
kann das AA doch auch ALG I zahlen, oder?

Plausible Schlussfolgerung, aber unzutreffend. Im SGB II ist die Voraussetzung nur, dass man zu täglich 3 Stunden Arbeit irgendwelcher Art imstande ist - unabhängig davon, ob es solche Arbeitsplätze überhaupt gibt oder man tatsächlich die Zeit dazu aufbringen kann.

Es gibt darüber hinaus sogar Bestimmungen, nach denen man ALG II erhalten kann ohne arbeiten zu müssen, z.B. bei Pflege von Angehörigen oder eben wegen Erziehung von Kleinkindern - bis zu drei Jahren ist hier gängige Rechtsprechung und Praxis.

Gruß
Ingo

Hallo,

verstehe ich das richtig, dass man trotz Beitragszahlung zum Empfänger staatlicher Almosen gestempelt wird, weil es eben dieser Staat nicht schafft Betreuungsplätze für Kinder zur Verfügung zu stellen? Ist dies wirklich die Kosequenz der korrekten Auslegung der SGB´s?
Unglaublich. Da wundert mich wirklich nichts mehr.

Könnte man nicht beim Arbeitsamt argumentieren, dass man sehr wohl die 3 Stunden (oder nehr) pro Tag zur Verfügung stehe? Nämlich dann, wenn der Ehepartner oder eine andere nahe stehende Person zu Hause ist. Oder ist vorgeschrieben, dass diese 3 Stunden innerhalb von 8.00 bis 16.00 Uhr liegen müssen. Zugegeben etwas kreativ, aber offensichtlich will man das ja so.

Grüße

tach

Nach dem Mutterschutz ist xy arbeiten gegangen, da ihr Mann im
Erziehungsurlaub (Elterngeld) war. Nun läuft xy Vertrag am
30.03.09 ab.
XY ist zum Arbeitsamt da sie sich 3 Monate vor Ablauf des
vertrages beim AA melden muss.
Beim AA wurde XY aber zur Arge geschickt, da sie keine
Betreuung für ihr Kind hat und somit nicht ALG I sondern
Hartz4 bekommt.

Bei einer entsprechend bezahlten Stelle und wenn sie es persoenlich akzeptiert koennte sie doch eines Tagesmutter engagieren…?

Ich versteh hier nicht warum eine anscheinend arbeitswillige Frau in den ‚Topf der Langzeitarbeitslosen‘ gesteckt wird? (Was ihr hinterher auch noch als ‚Faulheit‘ ausgelegt werden kann…?)

Eine geheime Verschwoerung damit Muetter nicht mehr arbeiten duerfen?

bai
janne

Hi,

verstehe ich das richtig, dass man trotz Beitragszahlung zum
Empfänger staatlicher Almosen gestempelt wird, weil es eben
dieser Staat nicht schafft Betreuungsplätze für Kinder zur
Verfügung zu stellen? Ist dies wirklich die Kosequenz der
korrekten Auslegung der SGB´s?

Ja.

Könnte man nicht beim Arbeitsamt argumentieren, dass man sehr
wohl die 3 Stunden (oder nehr) pro Tag zur Verfügung stehe?

Nein. Das Arbeitsamt - bzw. „neudeutsch“ die Agentur für Arbeit - handelt nach dem SGB III und da gelten ganz andere Voraussetzungen als beim SGB II (das im Prinzip das BSHG abgelöst hat).

Gruß
Ingo

Verfügbarkeit bei Alg I
Hi!

Könnte man nicht beim Arbeitsamt argumentieren, dass man sehr wohl die 3 Stunden (oder mehr) pro Tag zur Verfügung stehe? Nämlich dann, wenn der Ehepartner oder eine andere nahe stehende Person zu Hause ist.

Dann schon! Aber davon war hier bislang ja nicht die Rede.

Oder ist vorgeschrieben, dass diese 3 Stunden innerhalb von 8.00 bis 16.00 Uhr liegen müssen.

Grundsätzlich ja, weil dies die „normale“ Kernarbeitszeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist.
Aber wenn sich z. B. eine Verkäuferin täglich von 17 – 20 Uhr zur Verfügung stellt, dann kann das auf diesem speziellen Arbeitsmarkt durchaus üblich sein (auch abhängig davon, ob man in der Provinz lebt oder in einer größeren Stadt bzw. deren Einzugsgebiet). Bei einer Bürokauffrau sieht das generell anders.

Zugegeben etwas kreativ, aber offensichtlich will man das ja so.

Sooo kreativ kann’s nicht sein, denn die AA ist schon vor Jahren auf diese Idee gekommen… :smile:

Gruß
Liza