ALG-I-Restanspruch nach Job als Zwischenlösung?

Liebe Experten,

X bezieht sieht drei Monaten ALG I und möchte nun, um nicht vom Arbeitsamt abhängig zu sein, lieber einen kleinen Job annehmen. Mit dem könnte es allerdings jederzeit und schnell wieder vorbei sein. Frage: Bliebe der restliche ALG-I-Anspruch erhalten? Oder geht X mit der Annahme des Jobs ein Risiko ein?

Danke vorab,
Levay

Hi!

Bliebe der restliche ALG-I-Anspruch erhalten? Oder geht X mit der Annahme des Jobs ein Risiko ein?

Nein, geht er nicht. Ein einmal entstandener Anspruch kann grundsätzlich bis vier Jahre nach seinem Entstehen „abgerufen“ werden (§ 147 (2) SGB III: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__147.html), sprich: Wenn man den Job wieder verliert und mit diesem wurde (noch) kein Neu-Anspruch begründet, wird der Restanspruch wiederbewilligt.

LG
Jadzia