Hallo
muss man als ALG I - Empfänger eine Sperrfist akzeptieren, wenn man einen Job im Sicherheitsdienst (3 Schichten, teilweise Lebensgefahr)nicht annimmt, auch weil man keine entsprechende Ausbildung in diesem Job hat.
andi112
Hallo
muss man als ALG I - Empfänger eine Sperrfist akzeptieren, wenn man einen Job im Sicherheitsdienst (3 Schichten, teilweise Lebensgefahr)nicht annimmt, auch weil man keine entsprechende Ausbildung in diesem Job hat.
andi112
Hi!
muss man als ALG-I-Empfänger eine Sperrfrist akzeptieren, wenn man einen Job im Sicherheitsdienst (3 Schichten, teilweise Lebensgefahr) nicht annimmt, auch weil man keine entsprechende Ausbildung in diesem Job hat.
Als langjährige Mitarbeiterin des Teams AN-Leistungen kann ich nur sagen:
Jede abschließende bzw. eindeutige Antwort wäre hier absolut unseriös, da eine solche ohne nähere Betrachtung der Aktenlage (inkl. (interner) Vermerke des Vermittlers) einfach nicht möglich ist!
Ganz spontan(!) und absolut ohne Gewähr und Wissen um den Hintergrund würde ich sagen: Nein, keine Sperrzeit.
Aber dies wird sich hier nur durch Einlegung eines Widerspruch klären lassen! (Es wird mehr Widersprüchen stattgegeben, als man denkt – was wiederum natürlich nicht heißen soll, dass dieser hier erfolgreich sein wird.)
Ein negativer Widerspruchsbescheid ist oftmals auch viel umfangreicher in seiner Begründung der Sperrzeit als der Sperrzeitbescheid (womit man dann ggf. auch hier im Brett mehr anfangen kann).
Gruß
Jadzia