ALG I und teilweise Erwerbsminderungsrente

Liebe/-r Experte/-in,

Es wird eine teilweise Erwerbsminderungsrente und 1/2 Krankengeld gezahlt.
Dann läuft die Krankengeldzahlung aus, weil max. Tage erreicht sind.
Daraufhin wird vom Arbeitsamt ALG I gezahlt (882,30 EUR) und die Zahlung der Erwerbsminderungsrente wird eingestellt (ruht), weil angeblich das anrechenbare Einkommen überschritten wird.

Aber im Rentenbescheid Anlage 21 steht:

" Die Hinzuverdienstgrenze für die Rente in Höhe der Hälfte beträgt. 2.226,43 EUR.

Diese Grenze wird mit dem zu berücksichtigenden Hinzuverdienst überschritten. Aufgrund des Hinzuverdienstes ist die Rente nicht zu zahlen, weil alle Hinzuverdienstgrenzen überschritten werden."

Meine Frage: Kann ich nicht rechnen oder verstehe ich da was falsch? Denn für mich sind 882,30 immer noch weniger als 2.226,43 EUR.

Vielen Dank im Voraus
und nette Grüße aus Potsdam

S.G.

Guten Abend nach Potsdam,

die Hinzuverdienstgrenzen bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung snd variabel, u. a. richtet sich die Höhe nach dem Durchschnittsverdienst der vorangegangenen 3 Jahre…daher kann eine Einschätzung der Korrektheit nicht gegeben werden…

Entsprechende Auskünfte und Erläuterungen kann Ihnen Ihre zuständige DRV geben…

Falls Sie sich „nicht so gerne“ direkt bei der DRV beraten lassen wollen, können Sie sich dort die Namen der für ihre Region zuständigen „Versichertenältesten“ geben lassen…
Diese Versichertenältesten sind sozusagen die „Betriebsräte“ der Versicherten in der DRV…sie werden von Verbänden und Institutionen gestellt (z. B. VdK, diverse Gewerkschaften o. ä) und werden durch die -gerade aktuell laufenden- Sozialwahlen bestimmt…

Sonnige Grüße aus Bremen
MG

Guten Morgen,

ich bin nicht sicher, würde es aber so verstehen, dass dies gar nichts mit der Hinzuverdienstgrenze zu tun hat. Denn weder ALG noch die Rente ist ja ein Hinzuverdienst, sondern sind als Lebensunterhalt gedacht. Wenn die Zahlung des Arbeitsamtes (was dem Mindestunterhalt im Moment entspricht) nun höher ist als die Rente, wird diese eingestellt, da sie ja nicht zum Hinzuverdienst gedacht ist.
Wenn man jetzt nach zwei Jahren auf Hartz IV rutscht, sieht die Sache anders aus. Dann bekommt man ja wesentlich weniger als jetzt bei ALG I und darf zu ALG II 100 Euro zusätzlich behalten. Den Rest der Rente behält die Erge ein und es wird mit Hartz verrechnet.

Ob dies der Richtigkeit entspricht, kann ich nicht mit 100%iger Sicherheit sagen, würde es mir aber so nach meinem Wissensstand erklären.

Ein schönes WE, Lars Horst
www.behindertenforum-freier-gedanken.com

Hallo aus Berlin,

tut mir Leid, ich kann Ihre Frage nicht beantworten. Ihre Frage zielt auf Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit, REchtskreis SGB III). Ich bin jedoch beim Jobcenter, Rechtskreis SGB II.

Ich empfehle Ihnen, die Frage ins Forum zu stellen. Da sind Kollegen von mir von der Agentur für Arbeit, die Ihre Frage sicher beantworten können.

Ich habe eine Antwort, weiß aber nicht, ob sie stimmt, ich möchte deshalb nichts Falsches sagen, einfach ins Forum einstellen.

Gruß nach Potsdam!

Hallo,

hier findet §96a SGB VI Anwendung. Als Hinzuverdienst ist dabei nicht die Sozialleistung (das Alg 1), sondern das dieser Leistung zugrunde liegende Arbeitsentgelt zu berücksichtigen.
Hinzuverdienst ist also Ihr Bruttolohn/-gehalt aus dem das Alg berechnet wurde.

MfG

Guten Morgen, also nun mal zur Frage, bei mir wurde das Krankengeld mit dem ALG bzw. der EU-Rente verrechnet. Daher nehme ich auch an, dass Du, da Du ja sozusagen 2x Geld bekommen hast, schon die Hinzuverdienstgerenze überschritten hast! Was das ALG betrifft, so kann ich Dich nur bitten, Dich nochmal mit Deinem Sachbearbeiter auseinander zu setzen, auch kann ich Dir sagen, dass die Mitarbeiter von der DRV Bund sehr auskunftsbereit sind! Alles Gute, bis dann- vlG. Nadjeshda

Hi!

Leider kann ich da nicht weiterhelfen. Ich bin Alg-I -Expertin, aber trotz des hier beteiligten Alg-I-Bezuges ist Deine Frage eine renten rechtliche! Und damit kenne ich mich in diesem Zusammenhang nicht gut genug aus.

MfG
Jadzia Dax

Hallo!

Hier kann ich ohne genau Informationen nicht weiterhelfen. Die Daten reichen nicht aus.

Grüße
CKH

Hier hat nur HMweb recht: es kommt hier nicht auf den Zahlbetrag der angerechneten Soziallleistung an, sondern auf das der entspr. Sozialleistung zugrundeliegende Entgelt. Evtl. hat aber schon ein Anruf bei der DRV alles geklärt. Gruß Marot