Hallo,
jemand arbeitet seit ca. 20 Jahren bei derselben Firma, wird dann immer mehr gemobbt, wird krank.
Ist dann schon vor Jahresbeginn (15.12.2007) bis 30.6.2008 krankgeschrieben und erhält Krankengeld.
Dann einigt man sich auf einen Aufhebungsvertrag und erhält läppische 8000,– € Abfindung. Weil der Anwalt eine Niete ist, berücksichtigt er auch die Kündigungsfrist nicht, und der arme Jemand ist von der Agentur für Arbeit gesperrt (Ruhezeit).
Ab 28.8.2008 erhält der Jemand Arbeitslosengeld und ist ANGEBLICH ERST AB DA über die Arbeitsagentur wieder krankenversichert.
Der Jemand ist gesetzlich krankenversichert.
Jetzt kommt’s:
Die Krankenkasse versichert doch 4 Wochen nach Arbeitsende kostenlos weiter, oder? Und da es laut Arbeitsagentur heißt:
„Ruht der Anspruch wegen des Eintritts einer Sperrzeit oder einer Urlaubsabgeltung, besteht Krankenversicherungsschutz ab Beginn des zweiten Monats bis zu deren Ende.“
Normal wäre doch dann der kostenlose Schutz in den beiden Monaten lückenlos, oder?
Tatsache ist, dass die gesetzliche Krankenkasse jetzt von den armen Jemand zwei Monatsbeiträge für Zeitraum 1.7. bis 28.8.2008 haben möchte, also gesamt 562,– €. (Erscheint sowieso zu viel!)
Viel Geld für jemanden, der im Januar nur ein Gehalt (1400,– € brutto) erhielt, dann fünf mal Krankengeld, zwei Monate gar nichts und ab 28.8.2008 ca. 672,– € Arbeitslosengeld erhält.
- Muss an die Krankenkasse bezahlt werden oder nicht?
Ach ja, die Abfindung. Davon behielt sich der clevere Anwalt schon sein Honorar von 1000,– € ein.
Und die Firma ist inzwischen insolvent.
- Ist die Ruhezeit überhaupt rechtens? Da ja gesundheitsbedingt gekündigt wurde? Und die Insolvenz wurde auch angekündigt.
Vielen Dank.
Gruß Harry
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