Alg I: Wird während einer Ruhenszeit KV gezahlt?

Hallo,

jemand arbeitet seit ca. 20 Jahren bei derselben Firma, wird dann immer mehr gemobbt, wird krank.
Ist dann schon vor Jahresbeginn (15.12.2007) bis 30.6.2008 krankgeschrieben und erhält Krankengeld.

Dann einigt man sich auf einen Aufhebungsvertrag und erhält läppische 8000,– € Abfindung. Weil der Anwalt eine Niete ist, berücksichtigt er auch die Kündigungsfrist nicht, und der arme Jemand ist von der Agentur für Arbeit gesperrt (Ruhezeit).

Ab 28.8.2008 erhält der Jemand Arbeitslosengeld und ist ANGEBLICH ERST AB DA über die Arbeitsagentur wieder krankenversichert.
Der Jemand ist gesetzlich krankenversichert.

Jetzt kommt’s:
Die Krankenkasse versichert doch 4 Wochen nach Arbeitsende kostenlos weiter, oder? Und da es laut Arbeitsagentur heißt:
Ruht der Anspruch wegen des Eintritts einer Sperrzeit oder einer Urlaubsabgeltung, besteht Krankenversicherungsschutz ab Beginn des zweiten Monats bis zu deren Ende.
Normal wäre doch dann der kostenlose Schutz in den beiden Monaten lückenlos, oder?

Tatsache ist, dass die gesetzliche Krankenkasse jetzt von den armen Jemand zwei Monatsbeiträge für Zeitraum 1.7. bis 28.8.2008 haben möchte, also gesamt 562,– €. (Erscheint sowieso zu viel!)
Viel Geld für jemanden, der im Januar nur ein Gehalt (1400,– € brutto) erhielt, dann fünf mal Krankengeld, zwei Monate gar nichts und ab 28.8.2008 ca. 672,– € Arbeitslosengeld erhält.

  1. Muss an die Krankenkasse bezahlt werden oder nicht?

Ach ja, die Abfindung. Davon behielt sich der clevere Anwalt schon sein Honorar von 1000,– € ein.
Und die Firma ist inzwischen insolvent.

  1. Ist die Ruhezeit überhaupt rechtens? Da ja gesundheitsbedingt gekündigt wurde? Und die Insolvenz wurde auch angekündigt.

Vielen Dank.
Gruß Harry

MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht + im Text zur besseren Lesbarkeit Absätze eingefügt

Nein!
Hi!

Weil der Anwalt eine Niete ist, berücksichtigt er auch die Kündigungsfrist nicht, und der arme Jemand ist von der Agentur für Arbeit gesperrt ( Ruhezeit ).

Nein, er ist nicht gesperrt (= Sperrzeit gm. § 144 SGB III), sondern der Alg-Anspruch ruht (Ruhenszeitraum gm. § 143a SGB III). Das sind zwei verschieden Paar Schuhe – wie wir gleich noch sehen werden.

Im Übrigen: Ja, der Anwalt scheint tatsächlich eine Niete zu sein – sofern es an ihm lag, das Aufhebungsdatum zu bestimmen.

Ab 28.8.2008 erhält der Jemand Arbeitslosengeld und ist ANGEBLICH ERST AB DA über die Arbeitsagentur wieder krankenversichert.

Diese Auskunft ist in der Tat korrekt.

Jetzt kommt’s:
Die Krankenkasse versichert doch 4 Wochen nach Arbeitsende kostenlos weiter, oder?

Einen Monat, um genau zu sein… :smile:

Und da es laut Arbeitsagentur heißt:
Ruht der Anspruch wegen des Eintritts einer Sperrzeit oder einer Urlaubsabgeltung , besteht Krankenversicherungsschutz ab Beginn des zweiten Monats bis zu deren Ende.
Normal wäre doch dann der kostenlose Schutz in den beiden Monaten lückenlos, oder?

Eben nicht, denn hier handelt es sich um einen Ruhenszeitraum nach § 143a SGB III – Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschädigung (worunter auch die Abfindung fällt), nicht um einen Ruhenszeitraum nach § 143 SGB III – Ruhen des Anspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung oder gar um eine Sperrzeit nach § 144 SGB III – Ruhen bei Sperrzeit!
(Im Amtsdeutsch wird hier zwischen „Ruhenszeiten“ (§§ 143, 143a SGB III) und „Sperrzeit“ (§ 144 SGB III) unterschieden.)
Auch § 5 (1) Nr. 2 SGB V – Versicherungspflicht (der Paragraf mit der einmonatigen Nachversicherung) verweist in Bezug auf die dort erwähnte Sperrzeit bzw. Urlaubsabgeltung explizit auf § 144 SGB III und § 143 (2) SGB III, nicht aber auch § 143a SGB III, auf dem aber der verhängte Ruhenszeitraum beruht!

http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__143.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__143a.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__144.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html

  1. Muss an die Krankenkasse bezahlt werden oder nicht?

Ich denke schon, da ja seit geraumer Zeit in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht besteht.

  1. Ist die Ruhezeit überhaupt rechtens? Da ja gesundheitsbedingt gekündigt wurde?

Die gesundheitlichen Gründe sind ausschließlich dafür relevant, ob eine Sperrzeit (nach § 144 SGB III) eintritt oder nicht! (Da wohl keine Sperrzeit verhängt wurde, gehe ich davon aus, dass die gesundheitlichen Gründe von der AA anerkannt worden sind.)
Ob ein Ruhenszeitraum eintritt oder nicht, hängt alleine davon ab, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde oder nicht! Da dies hier nicht der Fall war, war die Verhängung eines Ruhenszeitraum gesetzlich (durch den § 143a SGB III) vorgeschrieben.

Und die Insolvenz wurde auch angekündigt.

Das ist hier unerheblich.

LG
Liza

Hallo Liza,

vielen Dank für diese auch für mich verständliche Antwort.
Da wird der Jemand wohl in der saueren Apfel beissen müssen.
Wäre halt schön gewesen, wenn die Krankenkasse vorher informiert hätte, dass derjenige trotzdem krankenversichert ist (kostenpflichtig) und
die Beiträge zahlen muss.
Die Arbeitsagentur sagte demjenigen, er ist jetzt 2 Monate nicht krankenversichert und soll halt erst dann wieder zuum Arzt gehen, also eindeutig eine Falschaussage.
Nur der Beitrag erscheint noch etwas hoch, da soll derjenige nochmals schauen.
lg
Harry (und danke nochmals)