Hallo liebe wissenden!
Bundesland Hamburg.
Die Situation:
Es wurde Antrag auf ALG I gestellt. Noch ist kein Bewilligungsbescheid erstellt worden. Das wird die Tage geschehen.
Nun wohnt der Antragsteller noch zu Hause. Er möchte sich nun eine eigene Wohnung nehmen und möchte nun folgendes wissen:
Ein §5 Schein ist nicht vorhanden, kann aber beantragt werden!
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Wie bis zu welcher Höhe, zahlt das Amt die Miete? Gibt es eine Grenze?
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Wie ist der genaue Ablauf? Sucht er auf eigene Faust eine Wohnung und zeigt den Mietvertrag dann beim Arbeitsamt vor?
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Kann die Kaution vom Amt übernommen werden? Wie ist da der Ablauf? Was muss ich beantragen?
Danke für die Hilfe!
Verwechslung Alg I mit Alg II?
Hallo!
Es wurde Antrag auf ALG I gestellt.
Ein §5 Schein ist nicht vorhanden, kann aber beantragt werden!
- Wie bis zu welcher Höhe, zahlt das Amt die Miete? Gibt es
eine Grenze?
Ich weiß zwar nicht, was ein §-5-Schein ist, aber ich weiß, dass man als Empfänger von Alg I von der AA nicht die Miete bezahlt bekommt!! Das ist bei Alg II im Rahmen der KdU (= Kosten der Unterkunft) der Fall.
Das liegt daran, dass Alg I eine _Beitrags_leistung ist (d.h., die Höhe richtet sich nachdem, was Du (zuletzt) über Dein Arbeitsverhältnis in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast) und Alg II aus _Steuer_mitteln gezahlt wird.
Ggf. kannst Du als Alg-I-Empfänger ergänzend Alg II beantragen bzw. auch nur KdU, wenn Dein Alg-I-Leistungssatz zu niedrig ist.
Also überleg’ noch mal ganz genau, welche Leistung Du beantragt hast…
Gruß
Liza
Ich weiß zwar nicht, was ein §-5-Schein ist…
Hallo Liza, vermutlich ist Wohngeld gemeint -> http://bundesrecht.juris.de/wogg_2/BJNR016370970BJNE…
MfG
Nachtrag
Hi
Es handelt sich nicht um Wohngeld. Bei Arbeitslosigkeit, muss doch auch die Miete gezahlt werden. Wer bezahlt denn das?
Das letzte Einkommen lag gerade mal bei 1400 Brutto. Da kann man ja nicht auf viel ALG erwarten.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Es handelt sich nicht um Wohngeld.
Hallo Björn, und woher haste dann das mit dem „§ 5 Schein“?
Bei Arbeitslosigkeit, muss
doch auch die Miete gezahlt werden. Wer bezahlt denn das?
Na derjenige, der die Wohnung gemietet hat. Aber das mit dem Wohngeld wäre trotzdem überlegenswert. Alles andere hat Liza schon geschrieben.
MfG
Es handelt sich nicht um Wohngeld.
Hallo Björn, und woher haste dann das mit dem „§ 5 Schein“?
Der §5 Schein ist ein Wohnberechtigungsschein hier in HH…damit hast Du anrecht auf Sozialen Wohnraum. Das ist aber bei meiner Frage unerheblich!
Bei Arbeitslosigkeit, muss
doch auch die Miete gezahlt werden. Wer bezahlt denn das?
Na derjenige, der die Wohnung gemietet hat. Aber das mit dem
Wohngeld wäre trotzdem überlegenswert. Alles andere hat Liza
schon geschrieben.
Wohngeld ist nur ein kleiner Betrag, der nicht ausreicht um eine Miete zu zahlen.
Kann mir denn keiner sagen, wer die Miete übernimmt?
MfG
Hi,
bei ALG1 zahlt das Amt nicht die Wohnung. Es sei denn es gibt ergänzendes ALG2 oder Wohngeld.
Bei einem Verdienst von vorher 1400 Euro brutto bleibt immer noch genügend ALG1 übrig um seinen Lebensunterhalt einigermaßen bestreiten zu können.
Manchmal wundere ich mich echt über die Ansprüche die manche Leute so stellen.
Gruß
Phoebe
Kann mir denn keiner sagen, wer die Miete übernimmt?
Die Frage wurde Dir schon mehrfach beantwortet. Grundsätzlich zahlt eine Miete der Mieter, also Du. In bestimmten Fällen kann man (teilweise) Unterstützung bekommen.
Bei ALG2 wird Dir ein Satz zur Verfügung gestellt, mit dem Du deine Miete bestreiten kannst. Allerdings vermute ich, dass Du mit ALG1 noch ausreichend übrig hast, um allein (oder mit Unterstützung durch das Wohngeld) deine Miete bestreiten zu können.
Vielleicht nicht die Antwort, die Du hören wolltest, aber eine Antwort.
gruß
ALex
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