Alg i

Hallo zusammen,

angenommen jemand macht eine 3jährige Ausbildung und wird danach befristet vom AG übernommen, insgesamt arbeitet sie nach der Ausbildung noch 15 Monate im Betrieb. Innerhalb dieser Zeit wird sie schwanger und somit (natürlich) der befristete Vertrag nicht verlängert.
Nachdem das Kind dann 2,5 Jahre alt ist und in den Kindergarten soll will die Person sich arbeitslos melden. Wie lange steht ihr ALG I zu?

Danke für die Antworten schonmal im Voraus!
Gruß,
Anke

ALG I nach Elternzeit
Hi!

angenommen, jemand macht eine 3-jährige Ausbildung und wird danach befristet vom AG übernommen; insgesamt arbeitet sie nach der Ausbildung noch 15 Monate im Betrieb. Innerhalb dieser Zeit wird sie schwanger und somit (natürlich) der befristete Vertrag nicht verlängert.
Nachdem das Kind dann 2,5 Jahre alt ist und in den Kindergarten soll, will die Person sich arbeitslos melden. Wie lange steht ihr ALG I zu?

Unter der Voraussetzung,
– dass das Beschäftigungsverhältnis nahtlos * in den Mutterschutz (Mutterschaftsgeld) und dieser wiederum nahtlos * in die Elternzeit übergegangen ist und
– dass die junge Mutter noch unter 50 ist :smile:,
hat sie einen Alg-Anspruch in Höhe von 12 Monate n.

Rechtsgrundlage:
§ 118 (1) (Nr. 3) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 118.html) i. V. m.
§ 123 (1) S. 1 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 123.html) i. V. m.
§ 26 (2) S. 1 Nr. 1 + (2a) S. 1 Nr. 1 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 26.html) i. V. m.
§ 127 (1) + (2) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 127.html)

* ) zu „nahtlos“: Zwischen den einzelnen Zeiträumen darf nicht mehr als 1 Monat liegen, damit Nahtlosigkeit i. S. d. Gesetzes vorliegt.

Gruß
Jadzia

hmm

ich dachte da wäre was grundlegendes geändert worden?
kenne das so:
Elterngeld 1 jahr oder gesplittet auf 2 Jahre. Elternzeit genauso.
D.h.
Wenn man 1 Jahr Elterngeld bezieht kann man nicht 2,5 jahre daheim bleiben. Wer bezahlt denn was nach dem 1. Jahr? Deswegen wurde doch das Krippengesetz geändert, das man jetzt Anspruch hat, sobald die Elternzeit beendet ist, damit man wieder seine Arbeit aufnehmen kann bzw. eine suchen kann?

Sonst wäre ja theoretisch eine „Ausbeutung vom Staat“ möglich:
12 Monate Elterngeld. sagen wir mal 1000€ davon ist alles zu bezahlen
24 Monate xxx Geld kA was? Sozialhilfe? sagen wir mal 300€ und Miete etc. übernimmt ARGE
ab dem 36 Monat 12 Monate Arbeitslosengeld. wieder so 1000€ und alles ist selber zu bezahlen
wenn das Kind dann 4 ist geht man wieder arbeiten?

Wenn das so ist habe ich was dazu gelernt :smile: aber ich glaube das ist Utopie…

Grüße

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hmm

ich dachte da wäre was grundlegendes geändert worden?
kenne das so:
Elterngeld 1 jahr oder gesplittet auf 2 Jahre. Elternzeit
genauso.

Elterngeld ja 1 Jahr die volle Summe oder zwei Jahre lang jeweils die Hälfte. Elternzeit soweit ich weiß bis zu 3 Jahre, die für die Rentenversicherung angerechnet werden als ob man monatlich den deutschen Durchschnittsverdienst hätte.

D.h.
Wenn man 1 Jahr Elterngeld bezieht kann man nicht 2,5 jahre
daheim bleiben. Wer bezahlt denn was nach dem 1. Jahr?

Niemand. Man hat halt einfach kein Geld, oder lässt sich vom Staat oder vom Partner aushalten :wink: Blöderweise ist man nach dem Bezug von Elterngeld nicht mal krankenversichert wenn man nicht verheiratet ist oder Hartz IV bezieht. Wurde zumindest mir mal so gesagt. (Lasse mich hier aber auch gerne eines besseren belehren!)

Deswegen wurde doch das Krippengesetz geändert, das man jetzt
Anspruch hat, sobald die Elternzeit beendet ist, damit man
wieder seine Arbeit aufnehmen kann bzw. eine suchen kann?

Sonst wäre ja theoretisch eine „Ausbeutung vom Staat“ möglich:
12 Monate Elterngeld. sagen wir mal 1000€ davon ist alles zu
bezahlen
24 Monate xxx Geld kA was? Sozialhilfe? sagen wir mal 300€ und
Miete etc. übernimmt ARGE
ab dem 36 Monat 12 Monate Arbeitslosengeld. wieder so 1000€
und alles ist selber zu bezahlen
wenn das Kind dann 4 ist geht man wieder arbeiten?

Wäre anscheinend so rein theoretisch möglich - aber in diesem fiktiven Fall sicherlich nicht angedacht. Die fiktive Mutter ist zum Glück kurz vor Ende des Elterngeldbezugs geheiratet worden und somit über den Kindsvater / Ehemann krankenversichert und „Lebensunterhalt-finanziert“ (um das mal so zu nennen). Das Kind geht ja deshalb schon mit 2,5 Jahren in den KIGA weil die fiktive Mutter gerne wieder arbeiten will aber sich halt nur mal schlau machen wollte wie lange sie evtl. Anspruch auf ALG HÄTTE (sie hätte am liebsten gleich wieder einen Job!!)

Wenn das so ist habe ich was dazu gelernt :smile: aber ich glaube
das ist Utopie…

Ich glaub auch. Ganz so einfach ist es dann hoffentlich doch nicht!

Gruß

Hallo,

danke für die Antwort!

Gruß,
Anke

Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen!
Hi!

Elterngeld 1 Jahr oder gesplittet auf 2 Jahre. Elternzeit genauso.

Du schmeißt da verschiedene Sachen durcheinander: Hier geht es weder um Elterngeld noch um (rein formale) Elternzeit, sondern darum, dass der Gesetzgeber in § 26 (2a) S. 1 Nr. 1 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 26.html) nun mal festgelegt hat, dass jemand als versicherungspflichtig gilt (auch wenn man de facto nix einzahlt) – hier wichtig: also auch versicherungspflichtig zur Arbeitslosenversicherung! –, wenn er die ersten drei Jahre sein Kind erzieht (Elterngeld hin der her) und unmittelbar davor versicherungspflichtig war. (Dies wird hier erfüllt durch das vorangegangene versicherungspflichtige Mutterschaftsgeld.)

Wenn man 1 Jahr Elterngeld bezieht kann man nicht 2,5 Jahre daheim bleiben. Wer bezahlt denn was nach dem 1. Jahr?

Mal davon abgesehen, dass ich nicht sicher bin, dass diese Aussage stimmt, ist das für diesen Fall auch völlig unerheblich, denn hier geht es nicht darum, dass diese Erziehungsperson was nach dem 1. Jahr bekommt bzw. wie sie die anderen 2 Jahre finanziert! Man muss hier keine Leistung (welcher Art auch immer) beziehen, damit man in den ersten drei Jahren als versicherungspflichtig (nicht nur) für die Arbeitslosenversicherung gilt, sondern „nur“ zu Hause beim Kind bleiben!
Es wird hier schlicht offengelassen, wie die Erziehungsperson diese Erziehungszeit finanziert (es gibt ja auch schlicht die Möglichkeit, dass der Vater des Kindes genug für alle verdient), denn das ist hier nicht das Thema.

Deswegen wurde doch das Krippengesetz geändert, dass man jetzt Anspruch hat, sobald die Elternzeit beendet ist, damit man wieder seine Arbeit aufnehmen kann bzw. eine suchen kann?

Das eine hat aber mit dem anderen (rein gesetzlich) nichts zu tun!

Gruß
Jadzia

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OT
Googeln macht schlau,

das ganze hat mich neugierig gemacht und es geht anscheinend wirklich so wie vermutet (unabhngig davon ob die fiktive Person des TE das macht)

Man kann im ersten Jahr Elterngeld beziehen und die folgenden 2 Jahre immernoch ein Erziehungsgeld in Höhe von 300 Euro (mindestsatz)

Theoretisch ist also möglich:
1 Jahr Elternzeit (Elterngeld)
1 Jahr Arbeitslos (Arbeitslosengeld)
und statt Hartz4 dann (wenn man keinen Job findet)
nochmal 2 Jahre Elternzeit für 300 euro monatlich. Da man als Erziehende Person Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit hat, diese muss man bis zum 7. Lebensjahr nehmen (ich nehme mal an das hat mir dem Schuleintritt dann zu tun)
Dies ist zudem auch zu empfehlen, da wenn der Partner arbeitet und gut verdient, kein Hartz4 bezahlt wird bzw. man bei Hartz4 alles offenlegen muss was man hat.

Wieder was gelernt, nice :smile:

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Hi,

so einfach ist es dann doch nicht:

Man kann im ersten Jahr Elterngeld beziehen und die folgenden
2 Jahre immernoch ein Erziehungsgeld in Höhe von 300 Euro
(mindestsatz)

Nein - da es das Erziehungsgeld nicht mehr gibt - es wurde für ab dem 01.01.2007 geborene Kinder durch das Elterngeld abgelöst.

Theoretisch ist also möglich:
1 Jahr Elternzeit (Elterngeld) - oder sogar zwei Jahre dann halt monatl. nur die Hälfte

1 Jahr Arbeitslos (Arbeitslosengeld)
und statt Hartz4 dann (wenn man keinen Job findet) - was man aber nicht hofft!

Ich glaub aber auch nicht das man besonders viel Hartz IV o.ä. oder überhaupt was kriegt wenn man ja verheiratet ist und der Ehepartner arbeitet. Mit dem Thema hab ich mich noch nicht genau auseinandergesetzt und hoffe das auch nie tun zu müssen!!

Gruß,
Anke

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