Guten Tag,
ich entschuldige mich schonmal, falls ich gegen eines der 5 Mio. Rechte hier verstoße, aber nach dem letzten Mal, wo ich versucht hatte, mich durchzulesen, und danach mein Beitrag dennoch gesperrt wurde, hoffe ich einfach mal auf freundliche MODs…
Es geht um Folgendes:
Angenommen ein Alg-II-Empfänger möchte sich ein wenig Zubrot verdienen, um sich auch mal Kino oder sowas leisten zu können. Weiter angenommen, dieser Alg-II-Empfänger möchte Homepages erstellen und bei eBay verkaufen. Wenn man nun noch von dem Fall ausgeht, dass dieser Mensch aufgrund der Maßnahmen nun Zeit für 1 – 2 Homepages im Monat hätte und diese für zusammen max. 80 – 90 € verkaufen möchte.
Meine Fragen:
– Zählen Digitalwaren, wie z. B. Homepages, genauso, als würde man einen alten DVD-Player bei eBay verscherbeln?
– Braucht man bei diesem geringem Einkommen (80 – 90 €/Mon.) ein Gewerbe oder geht das so?
– Inwiefern ist es sinnvoll, so etwas dann dem Amt zu melden, ohne dass dieses der Person unterstellt, auf diesem Wege mehr als beim Amt angegeben verdient zu haben, bzw. wer ist hier in der Nachweispflicht?
Ich weiß, ich bin der totale Noob; aber dachte mir, wenn sich da jemand gut auskennt und mir antwortet, kann ich mir die widersprüchlichen und unverständlichen Aussagen, die ich so über Google finde, sparen.
Mit freundlichen Grüßen
Karadok