Alg II: Als Zuverdienst Homepages vertreiben?

Guten Tag,

ich entschuldige mich schonmal, falls ich gegen eines der 5 Mio. Rechte hier verstoße, aber nach dem letzten Mal, wo ich versucht hatte, mich durchzulesen, und danach mein Beitrag dennoch gesperrt wurde, hoffe ich einfach mal auf freundliche MODs… :smile:

Es geht um Folgendes:
Angenommen ein Alg-II-Empfänger möchte sich ein wenig Zubrot verdienen, um sich auch mal Kino oder sowas leisten zu können. Weiter angenommen, dieser Alg-II-Empfänger möchte Homepages erstellen und bei eBay verkaufen. Wenn man nun noch von dem Fall ausgeht, dass dieser Mensch aufgrund der Maßnahmen nun Zeit für 1 – 2 Homepages im Monat hätte und diese für zusammen max. 80 – 90 € verkaufen möchte.

Meine Fragen:
– Zählen Digitalwaren, wie z. B. Homepages, genauso, als würde man einen alten DVD-Player bei eBay verscherbeln?
– Braucht man bei diesem geringem Einkommen (80 – 90 €/Mon.) ein Gewerbe oder geht das so?
– Inwiefern ist es sinnvoll, so etwas dann dem Amt zu melden, ohne dass dieses der Person unterstellt, auf diesem Wege mehr als beim Amt angegeben verdient zu haben, bzw. wer ist hier in der Nachweispflicht?

Ich weiß, ich bin der totale Noob; aber dachte mir, wenn sich da jemand gut auskennt und mir antwortet, kann ich mir die widersprüchlichen und unverständlichen Aussagen, die ich so über Google finde, sparen. :smile:

Mit freundlichen Grüßen
Karadok

Bei einem ALGII-Antrag müssen ALLE Einkünfte angegeben werden. Wenn die Einkünfte einen bestimmten Wert übersteigen, wird das ALGII entsprechend gekürzt, was bei so einem geringen Betrag aber nicht der Fall sein dürfte.

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit müssen angemeldet werden. Ein Gewerbe ist hier tatsächlich erforderlich. Ob und was gezahlt werden muss, erfährt man im Unterforum Steuern.

[MOD] Hinweis auf andere(s) Brett(er) (1/3 Fragen)
Hallo!

– Braucht man bei diesem geringem Einkommen (80 – 90 €/Mon.) ein Gewerbe oder geht das so?

@Karadok: Bitte stelle alle Deine Fragen, die alleine die geplante geschäftliche (Neben-)Tätigkeit (und nicht gleichzeitig das Alg II) betreffen – wie z. B., ob hier ein Gewerbe angemeldet werden muss oder es sich bei der geplanten Tätigkeit um eine freiberufliche handelt, und was das jeweils mit sich bringt – im (Nachbar-) Brett „Ämter & Behörden allgemein!
(Ausnahme: Steuerliche Fragen, die in diesem Zusammenhang eventuell auftauchen, wären dagegen (wie Safrael bereits schrieb) im Brett „Steuern zu stellen!)

@potentielle Antworter: Aufgrund der o. g. Gründe bitte ich Euch, von einer Beantwortung der obigen Frage (hier im Brett) abzusehen!

Vielen Dank!

Mit freundlichem Gruß
MOD Jadzia Dax

Hi!

– Zählen Digitalwaren, wie z. B. Homepages, genauso, als würde man einen alten DVD-Player bei eBay verscherbeln?

Nein! Der alte Player ginge beim Amt höchstwahrscheinlich als „Vermögensumwandlung“ durch, womit der Erlös nicht als anrechenbares Einkommen i. S. d. SGB II gelten würde.

Bei einer Homepage-Erstellung für andere Leute gegen Entgelt jedoch ist (nicht nur) im Zusammenhang mit Alg II eine auf Profit (wie gering dieser auch immer sein mag) ausgerichtete Geschäftstätigkeit gegeben, womit der Gewinn – genauso eindeutig – grundsätzlich * als anrechenbares Einkommen i. S. d. SGB II gelten würde (hier: Erwerbseinkommen)!

*) grundsätzlich = Es gibt aber Freibeträge; vgl. unten!

– Inwiefern ist es sinnvoll, so etwas dann dem Amt zu melden,

In diesem Punkt gibt es kein „sinnvoll“ oder „nicht sinnvoll“, da Erwerbseinkommen – unabhängig von dessen (monatlicher) Höhe! – immer im Alg-II-Bezug anzeigepflichtig ist!

ohne dass dieses der Person unterstellt, auf diesem Wege mehr als beim Amt angegeben verdient zu haben,

Unterstellungen haben hier keinen Platz, da …

bzw. wer ist hier in der Nachweispflicht?

… der Alg-II-Empfänger ggü. dem Amt immer in der Nachweispflicht über seinen Gewinn ist. Hierzu müssen monatlich alle relevanten Unterlagen (wie z. B. Rechnungen; Kontoauszüge; ggf. Nachweise über mit der Tätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Unkosten, die den Gewinn schmälern (Betriebsausgaben, Werbungskosten etc.)) vorgezeigt werden.

Jeder Alg-II-Empfänger hat einen pauschalen monatlichen Grund- Freibetrag in Höhe von 100,– €.
Von dem angestrebten Gewinn (80 – 90 €) beispielsweise würde man also alles behalten dürfen.

Details zum Thema „Einkommen bei Alg-II-Bezug“ siehe in FAQ:3256!

LG
Jadzia

Wieso ich ? … wer sagt, dass es hier um mich geht ? oO … hab ich mit keinem Wort gesagt … aber wenn hypothetische Person sich dachte es sei sinnvoller erst die Frage zu stellen und dann ein wenig nach verkaufspreisen etc. zu recharchieren kann man ihr denke ich nicht wirklich einen vorwurf machen… angenommen die person wüsste inzwischen, dass top homepages bei ebay für nen euro weg gehen womit sich die frage eh erledigt hätte ist dein einwand jedoch verständlich ^^

Hi,

ach, jetzt versteh ich das erst. Die Person meint Templates. Da würde ich der Person empfehlen, auf den Seiten, auf denen Templates verkauft werden, mal zu schauen, wer da so die Anbieter sind. Vielleicht kannst da mal nachgefragt werden.

Ein Template für einen Euro ist natürlich nicht zu empfehlen - da man das ganze auch gleich selber programmieren. Kaufen sowas wirklich Leute?

LG IA