ALG II bekommen, wenn man das Schonvermögen überst

Ist es sinnvoll, einen Antrag auf ALG II (nach SGB III) zu stellen, wenn das Schonvermögen eindeutig zu hoch ist? (Schonvermögen mehr als 250€ pro Lebensjahr und auch höher als die geplante Neuerung mit 750€ pro Lebensjahr).

Kann man sich den Antrag von vornherein sparen, weil man ja vermeintlich nicht hilfsbedürftig ist (also die Voraussetzung für ALG II nicht erfüllt) oder kann es sich lohnen? Hierbei denke ich etwa an Wohngeld, Zuschüsse, Rentenversicherungsanrechnungszeiten, Krankenkasse, steuerliche Gründe, Vergünstigungen für Kulturleistungen oder ähnliches?

Danke.

Hallo

Hierbei denke ich etwa an Wohngeld, Zuschüsse, Rentenversicherungsanrechnungszeiten, Krankenkasse, steuerliche Gründe, Vergünstigungen für Kulturleistungen oder ähnliches?

Wohngeld beantragt man bei einer anderen Stelle (Wohngeldstelle), das würde man wohl auch bekommen. Für die Rentenversicherung sollte man sich auf jeden Fall arbeitsuchend melden, auch wenn man keine Leistungen beantragt oder erhält.
Weitere Vergünstigungen gibt es m. W. höchstens auf kommunaler Ebene, das ist also unterschiedlich.

Mit der Krankenkasse ist das so eine Sache, da sollte man sich wohl erstmal freiwillig weiter pflichtversichern (ca. 120-150 Euro mtl., glaube ich), wenn man nämlich aus der Pflichtversicherung einmal raus ist, kommt man nicht so leicht wieder rein. - Das mit dem KV-Beitrag ist unverständlich, dass man mit ganz ohne Einkommen mehr zahlt, als wenn man ein Einkommen von sagen wir 700,- hat, selbst wenn man die Arbeitgeberanteile mit dazurechnet, es ist aber so.

Man kann natürlich auch sicherheitshalber einen Alg II Antrag stellen, das ist aber recht viel Arbeit. Es wäre wahrscheinlich lohnender, sich irgendeinen Job zu suchen.

Mit dem Schonvermögen muss man aber diffenzieren: Es gibt da solches, das für die Altersvorsorge gedacht ist (das sind m.W. 250/Lebensjahr), und das muss so angelegt sein, dass man vor dem Rentenalter nicht drauf zugreifen kann, und normales Schonvermögen (150 pro Lebensjahr). Ich weiß nicht, ob man beides haben kann. Aber ok, wenn 750/Lebensjahr schon nicht hinkommen, dann ist das ja auch egal.

Man kann sich natürlich auch eine selbstbewohnte Immobilie zulegen, wenn das Vermögen dafür reicht. Das müsste sich in jedem Fall lohnen. Und danach müsste man eigentlich auch Alg II bekommen können.
(Frage an die Profis: Oder wäre sowas verboten?)

Viele Grüße

Wohngeld + Arbeitsuchend-/Arbeitslosmeldung
Hallo Simsy!

Wohngeld beantragt man bei einer anderen Stelle (Wohngeldstelle), das würde man wohl auch bekommen.

Ich finde, das kann man so nicht sagen. Denn seit 01.01.09 kann auch Vermögen berücksichtigt werden!

§ 21 Nr. 3 WoGG (http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__ 21.html):
Ein Wohngeldanspruch besteht nicht, […] soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens.

Die entsprechende Verwaltungsvorschrift 21.36 (http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pd…) sagt dazu:
"_Erhebliches Vermögen ist in der Regel vorhanden, wenn die Summe des verwertbaren Vermögens der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder folgende Beträge übersteigt:

  1. 60 000 Euro für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied und
  2. 30 000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied._ "

Was ich natürlich nicht sagen kann, ob sich damit der Wohngeldantrag erledigt hat, denn werwiesowarum macht ja keine konkreten Angaben über das Vermögen. Das weiß er selbst jetzt am besten. :smile:

Für die Rentenversicherung sollte man sich auf jeden Fall arbeitsuchend melden, auch wenn man keine Leistungen beantragt oder erhält.

Man sollte sich bei der Arbeitsagentur (also der Alg- I -Stelle!) arbeits_los_ melden (also mit Zur-Verfügung-Stellung auf dem Arbeitsmarkt!); arbeitsuchend alleine reicht für die Meldung von Rentenanwartschaftszeiten nicht aus!

LG
Jadzia

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