Hallo,
Person A hat bis 02/08 eine Umschulungsmaßnahme der Arbeitsagentur abgeschlossen.
Im März/April (Person A weiß es nicht mehr) ist sie zur ARGE, um Unterhalt zu beantragen. Erst im Oktober ist der Antrag wegen ständig fehlender Unterlagen/Angaben bewilligt worden und erst seit Okt. '08 bekommt A Geld und ist krankenversichert.
Nun muss Person A wegen Krankenversicherungspflicht(???) pro Monat ab 02/08 ca. 600 € nachzahlen??! … Nach Gespräch mit der KV wäre diese bereit, auf 133 € pro Monat zu reduzieren.
Woher soll A das Geld nehmen?
Ist das überhaupt rechtens? Muss nicht die ARGE zahlen?
A hat keinen Nachweis, dass sie sich im Februar/März bei der ARGE gemeldet hat.
Was nun? Danke für Antworten!
MOD: Titel archivtauglich gemacht
hi,
frag mal in diesem forum:
http://forum.hartz.info/
gruß
MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert
Hi!
Im März/April (Person A weiß es nicht mehr) ist sie zur ARGE, um Unterhalt zu beantragen. Erst im Oktober ist der Antrag wegen ständig fehlender Unterlagen/Angaben bewilligt worden und erst seit Okt. '08 bekommt A Geld und ist krankenversichert.
Ich nehme doch an, dass A rückwirkend ab März/April (dem Tag der Meldung bei der ARGE halt) Alg II bewilligt bekommen hat, oder? Dafür spricht auch diese Aussage:
A hat keinen Nachweis, dass sie sich im Februar/März bei der ARGE gemeldet hat.
Das impliziert doch, dass die KV nur Beiträge für Februar/März (also für den Zeitraum zwischen Ende der Umschulung und Meldung bei der ARGE). Oder irre ich mich?
(Und woher soll der Nachweis auch kommen, wenn A sich de facto ja wirklich nicht gemeldet hat?!)
Nun muss Person A wegen Krankenversicherungspflicht(???) […] nachzahlen??!
Ja, is richtig.
Woher soll A das Geld nehmen?
Hm, falls ich mit meiner Mutmaßung, dass A im Oktober oder so nicht nur das laufende Alg II, sondern auch eine Nachzahlung für den Zeitraum März/April bis September bekommen hat, richtig liegen: Ist da – nach Abzug evtl. für diesen Zeitraum gemachter Schulden zur Finanzierung des Lebensunterhaltes – vielleicht noch was von übrig?
Ist das überhaupt rechtens?
Ja, denn …
Muss nicht die ARGE zahlen?
… dass müsste sie nur, wenn sich A direkt nach der Umschulung bei ihr gemeldet hätte und nicht noch zwei Monate hätte ins Land gehen lassen.
LG
Liza