hallo
Sohn Nr.2 ist verheiratet und hat ein 5 Monate altes Baby. Die Familie bezieht ALG II. Sohn Nr. 2 hat vor 3 Jahren die Kaution für seine derzeitige Wohnung (1 Zi./35 qm) von seiner Mutter bekommen da er die Wohnung nur unter der Bedingung genehmigt bekam das er die Kaution selbst aufbring.
So weit so gut. Nun will/muss die Familie in eine größerer Wohnung ziehen und der Umzug ist auch schon längst als notwendig genehmigt.
Bislang scheiterte bislang daran das nichts Passendes gefunden wurde.
Vor ein paar Tagen nun endlich schien die richtige Wohnung in greifbarer Nähe, bis ihm ein Sachbearbeiter sagte er müsse die Kaution für die neue Wohnung auch wieder selbst aufbringen weil er die von der jetzigen Wohnung ja auch selbst gezahlt hat.
mal davon abgesehen das ein Vermieter die Kaution ja bis zu 6 Monaten behalten darf und die Summe ja sowieso dann gar nicht zur Verfügzung steht, kann das so richtig sein? der Umzug wurde ja schon längst genehmigt und da war nicht die rede davon das die Kaution selbst gezahlt weren muss.
LG
Glenna
So pauschal kann man dazu leider keine Aussagen treffen. Der zuständige Sachbearbeiter entscheidet, ob die Übernahme der Kaution möglich ist oder nicht und stellt hierzu auch eine Mietkautiongarantiebescheinigung für den Vermieter aus.
Hallo,
ich hab grad folgende Antwort bekommen ( in einem Hartz 4 Forum )
§ 22 SGB II
3) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.
und ein Freund rief mich grad zurück bei dem die Situation fast identisch war. Er hat auch die Kaution für die neue Wohnung bekommen weil der Umzug notwendig und genehmigt war ( bei ihm wegen unzumtbaren Wohnbedingungen)
Gruß
Glenna
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Ja, da steht nur nochmal, was ich bereits geschrieben habe…
Die Mietkaution KANN übernommen werden. Keine Pflichtleistung!
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Ja, da steht nur nochmal, was ich bereits geschrieben habe…
Die Mietkaution KANN übernommen werden. Keine Pflichtleistung!
SOLL aber, wenn der Umzug notwendig ist.
Ok, eine Soll-Leistung ist auch noch keine Pflichtleistung.
Frag vielleicht mal bei Sozialhilfe-Tacheles nach, was man da am besten macht.
Am besten fragt man direkt bei der zuständigen ARGE nach. Die weiß sicherlich am besten Bescheid, warum die Kaution ggf. nicht gezahlt werden soll!
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Am besten fragt man direkt bei der zuständigen ARGE nach.
Das ist auch eine Möglichkeit.
Die weiß sicherlich am besten Bescheid, warum die Kaution ggf. nicht gezahlt werden soll!
Sollte man annehmen, aber wenn der Grund lediglich ‚Kostenersparnis für das Stadtsäckel‘ lautet, dann wird man diesen Grund wohl nicht vom SB erfahren, bzw. ich glaub noch nicht mal, dass dem das so klar gesagt wird.
Deswegen ist es immer ganz günstig, sich auch noch bei einer anderen Stelle zu erkundigen.
Mag sein, aber woher will diese Stelle wissen, was der eigentliche Grund ist?
Fakt ist, es ist keine Pflichtleistung, somit besteht auch kein Anspruch. Egal, was die andere Stelle dazu sagt.
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Achtung, Verschwörung im Anmarsch!
Hallo Simsy Mone,
ich glaub noch
nicht mal, dass dem das so klar gesagt wird.
Ganz genau! Die Sachbearbeiter werden nämlich kurz vor ihrer Einstellung per Gehirnwäsche zu willenlosen Zombies erzogen. Diese führen dann nur noch verschleierte Anweisungen ,von oben" aus und merken gar nicht, was genau sie da machen. Dabei gaukeln Sie mit dem eingetrichterten Standardwissen eine Rechtmäßigkeit vor, obwohl es schlicht und einfach um reine Sparmaßnahmen geht.
Habe ich das richtig zusammengefasst?
Viele Grüße!
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Geschichten aus der Gruft
Ich hab noch was:
An jedem zweiten Mittwoch eines Monats gibt es Zusammenkünfte der geheimen Führungskräfte von Kommunen und den örtlichen Arbeitsagenturen. Es handelt sich natürlich nicht um die offiziellen Obrigkeiten - diese sind nur Marionetten des Volkes. Daher nennt man die geheimen Führungskräfte auch die schwarzen Komitees.
Solch ein schwarzes Komitee wird direkt von der Bundesregierung gesteuert. Diese kann nämlich durch die demokratische Struktur innerhalb der Legislative leider keine Knebelgesetze für das ungeliebte Volk beschließen, um so die nächste Abwrackprämie für die gierigen Reichen und neue Dienstwagen für die nichtsnützigen Minister zu finanzieren. Und so kommt es, dass die schwarzen Komitees auf Grund der angestrebten Sparmaßnahmen Umgehungslösungen für die Gesetze schaffen müssen.
Eingesetzt werden die von mir bereits beschriebenen Zombiegehilfen, die auch als Sachbearbeiter der ARGEn bekannt sind. Diese vertreten nach Außen hin die offiziellen Gesetze. Hinter den Kulissen aber wird an jedem zweiten Mittwoch im Monat daran gefeilt, dass man unter dem Deckmantel der Gesetze den geldmittelverschlingenden Bürgern Unrecht tun kann.
Die schwarzen Komitees kennen bei ihren Machenschaften nur eine Gefahr. In diversen Foren sind die sogenannten Aufklärer unterwegs. Mit ihrer beständigen Predigt versuchen die Aufklärer, möglichst viele Leute über die Verschwörung zu informieren. Doch es gibt Zweifler, die sich auch durch andauerndes Wiederholen der Predigten nicht von ihrem Glauben an den demokratischen Rechtsstaat abbringen lassen…
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Ganz genau! Die Sachbearbeiter werden nämlich kurz vor ihrer
Einstellung per Gehirnwäsche zu willenlosen Zombies erzogen.
Diese führen dann nur noch verschleierte Anweisungen ,von
oben" aus und merken gar nicht, was genau sie da machen. Dabei
gaukeln Sie mit dem eingetrichterten Standardwissen eine
Rechtmäßigkeit vor, obwohl es schlicht und einfach um reine
Sparmaßnahmen geht.
Habe ich das richtig zusammengefasst?
Viele Grüße!
ja, so kann man es auch interpretieren. es ist in der tat so, dass sb von „oben“ angehalten werden die kosten zu minimalisieren. und da kommt ein allesglaubender bürger gerade recht.
in diesem fall ist doch schon allein die aussage des sb, „man müsse die kaution selber aufbringen, da man es vor 6 jahren auch geschafft hat,“ ein mieser versuch.
gruß sabine
Hallo,
es ist in der tat so,
dass sb von „oben“ angehalten werden die kosten zu
minimalisieren.
Nein, es ist in der Tat nicht so!
Viele Grüße!
Hi!
ja, so kann man es auch interpretieren. es ist in der tat so, dass sb von „oben“ angehalten werden die kosten zu minimalisieren.
Ähm, meines Wissens ist er hier selber einer dieser SBs und kein
allesglaubender bürger
Aber es wird so sein, wie er geschrieben hat und er lügt hier entweder (unbewusst?), weil er Opfer dieser Gehirnwäsche geworden ist, oder aber bewusst, weil er einfach auch nur einer dieser perfiden Alg-II-Mitarbeiter ist, die es genießen, den Bittstellern eins reinzuwürgen und die Vorschriften so auszulegen, wie es ihnen gerade beliebt…
Frustrierte Grüße
Jadzia
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Hallo,
er lügt hier
entweder (unbewusst?), weil er Opfer dieser Gehirnwäsche
geworden ist, oder aber bewusst, weil er einfach auch nur
einer dieser perfiden Alg-II-Mitarbeiter ist, die es genießen,
den Bittstellern eins reinzuwürgen und die Vorschriften so
auszulegen, wie es ihnen gerade beliebt…
Weder noch! Aber da du hier die Vorwürfe gar nicht entkräftest, würde es mich einmal interessieren, wie es bei euch in Hessen ist… Ich selbst habe noch nicht ein Mal von irgend einem Vorgesetzten gehört, dass man einem Kunden eine rechtmäßig zustehende Leistung aus Einsparungsgründen versagen soll! Im Gegenteil - aus Zeitgründen werden hier zur Zeit Altfälle in erheblicher Höhe plattgemacht…
Viele Grüße!
Hi!
Weder noch! Aber da du hier die Vorwürfe gar nicht entkräftest
Ähm, die Ironie in meiner Aussage hast Du aber verstanden? Ich stehe nämlich voll und ganz hinter Deinen Aussagen! Frustriert bin ich über Ansichten wie die von Sabine!
LG
Jadzia
Hallo o.a.
ich glaub noch nicht mal, dass dem das so klar gesagt wird.
Ganz genau! Die Sachbearbeiter werden nämlich kurz vor ihrer Einstellung per Gehirnwäsche zu willenlosen Zombies erzogen… Dabei gaukeln Sie mit dem eingetrichterten Standardwissen eine Rechtmäßigkeit vor, obwohl es schlicht und einfach um reine Sparmaßnahmen geht.
Habe ich das richtig zusammengefasst?
Weiß ich doch nicht, ich arbeite nicht in dem Amt. Ich gehe auch nicht davon aus, dass es in jeder Arge gleich zugeht. Ich stelle mir aber vor, dass in den Argen öfters mal Arbeitsanweisungen von den vorgesetzten Behörden erlassen werden, und dass dann aber nicht jedesmal die Hinter- und Beweggründe und die beabsichtigten Ziele erklärt werden.
Da die vorgesetzten Behörden einer Arge ja z. T. aus der Stadtverwaltung besteht (ist doch noch so, oder?), wird es da von Stadt zu Stadt Unterschiede geben.
MfG
Hallo,
Weiß ich doch nicht, ich arbeite nicht in dem Amt.
Dafür urteilst du aber meist sehr abschließend…
Ich
stelle mir aber vor, dass in den Argen öfters mal
Arbeitsanweisungen von den vorgesetzten Behörden erlassen
werden, und dass dann aber nicht jedesmal die Hinter- und
Beweggründe und die beabsichtigten Ziele erklärt werden.
Die Hinter- und Beweggründe sind immer das Gesetz bzw. entsprechende Urteile. Das beabsichtigte Ziel ist die korrekte Umsetzung der Gesetze. Wie ich in der Vergangenheit schon einmal schrieb, weichen die Rechtsauffassungen in dem komplizierten Rechtsgebiet teilweise sehr stark voneinander ab. Siehe auch die weiter oben angesprochenen Urteile bzgl. der Abwrackprämienanrechnung.
Dies heißt aber nicht, dass die auf den ersten Blick zunächst unrechtmäßig getroffene Entscheidung mutwillig nur aus Kostengründen so getroffen wurde.
Da die vorgesetzten Behörden einer Arge ja z. T. aus der
Stadtverwaltung besteht (ist doch noch so, oder?) wird es da
von Stadt zu Stadt Unterschiede geben.
Die Kommunen sind Gesellschafter der jeweiligen ARGE und haben dadurch natürlich gewisse Gestaltungsspielräume (insbesondere KdU). Allerdings gibt es die bundesweit einheitlichen Anweisungen der BA, sodass für jede ARGE der Rahmen feststeht. Zwischengeschaltet sind aber noch die Regionaldirektionen der BA und die örtlichen Arbeitsagenturen. Dadurch kann es regionale Abweichungen geben, was das Umsetzen der Anweisungen angeht. Wie du dir sicherlich vorstellen kannst, ist nicht jeder Einzelfall exakt geregelt, so dass auch Anweisungen in gewissem Maße ausgestaltet werden müssen. So z. B. auch die vielen Probleme und das Hin- und Her bei der Wohngeldanrechnung…
Viele Grüße!
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Hallo,
Ähm, die Ironie in meiner Aussage hast Du aber verstanden?
Anfangs schon, allerdings haben mich deine ,frustrierten Grüße" dann doch etwas zweifeln lassen…
Ich
stehe nämlich voll und ganz hinter Deinen Aussagen!
Frustriert bin ich über Ansichten wie die von Sabine!
Also gut 
Viele Grüße!
Ich kenne mich da zwar nicht so besonders gut aus, aber ich denke, dass es einfach wie in jeder Behörde ist. Zu wenige Angestellte, die zu viele Antragsteller pro Tag haben. Und jeder Fall liegt ein bisschen anders. Niemand kann alles wissen und die Zeit ist einfach zu knapp als dass man in jeden Fall so viel Energie stecken kann, dass man das Letzte, bzw. Beste für jeden Einzelfall herausholen kann. Und dann gibt es natürlich noch die Leutchen, die den Staat einfach zur ausnutzen wollen und sich gar nicht wirklich um Arbeit bemühen. Nicht jeder Angestellte ist ein Hellseher und weiß sofort, was für einen Typ er vor sich hat. Ich gehe auch davon aus, dass es sehr frustrierend ist, wenn man mal viel Energie in jemanden steckt und versucht ihm zu helfen, und dann im Nachhinein feststellen muss, dass es umsonst war, weil derjenige nicht wirklich Hilfe sondern nur Geld will.