Alg-II-Kredit vom Jobcenter?

Hallo,

gibt es Beihilfen für Anschaffungen von Computer oder Fernseher oder einen Kredit vom Jobcenter für diese Dinge?

LG

gibt es Beihilfen für Anschaffungen von Computer oder Fernseher oder einen Kredit vom Jobcenter für diese Dinge?

Nein, üblicherweise nicht. Irgendwelche Darlehen (!) gibt das Amt nur, wenn es sich um Geld für wirklich notwendige Anschaffungen handelt (Kühlschrank, Waschmaschine etc). Computer und TV zählen aber nach Meinung diverser Sozialgerichte nicht zu den lebensnotwendigen Anschaffungen.

Okay.
Vor kurzem wurde von einem OLG entschieden, dass ein Computer und/oder Fernseher zum Lebensstandard dazugehört → soll heißen: Diese Dinge wurden Kühlschrank, Waschmaschine etc. gleichgestellt.
Man darf bestimmt wieder davon ausgehen, dass es Ermessenssache der Bearbeiter ist?
Nun denn, ein Versuch war es wert.
Danke. LG

Hallo,

Vor kurzem wurde von einem OLG entschieden, dass ein Computer und/oder Fernseher zum Lebensstandard dazugehört

Hast Du einen Link dazu? Zu Alg II gibt es ja andauernd neue Urteile. Das BSG (also noch eine Ebene höher angesiedelt) hatte am 24.02.2011 (Az.: B 14 AS 75/10 R http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtspr…) entschieden, dass ein Fernseher nicht zur Erstausstattung für Alg-II-Bezieher gehört. Allerdings wies es auch darauf hin, dass dafür ein Darlehen in Betracht käme. „In Betracht kommen“ bedeutet aber sicher noch nicht: „hat grundsätzlich einen Anspruch auf“. Davon abgesehen berichten Medien aus Absicht, etwa um Stimmung zu machen oder auch nur aus juristischer Unbedarftheit, etwas Falsches.

→ soll heißen: Diese Dinge wurden Kühlschrank, Waschmaschine etc. gleichgestellt.

Dafür wäre das konkrete Urteil wichtig, insbesondere, worum es da genau ging. Ging es darum, ob ein Bezieher das behalten darf bzw. dass es nicht zum Vermögen zählt, oder ging es explizit darum, dass dies vom Amt grundsätzlich zu bezahlen sei? Und im Zweifel geht es auch noch darum, ob das in der nächsten Instanz noch Bestand hatte.

Man darf bestimmt wieder davon ausgehen, dass es Ermessenssache der Bearbeiter ist?

Na zumindest, was die Art der Erfüllung eines etwaigen Anspruchs auf Erstausstattung mit einem Fernseher angeht. Die können bestimmt auch sagen: „Hier hast du einen Schein, such Dir einen Fernseher und Computer aus dem Möbellager aus.“ Denn weder wurde bisher in einem bejaht, dass Anspruch auf einen neuen Fernseher besteht, noch wie der Anspruch auf einen gebrauchten zu erfüllen ist. Viele Alg-II-Bezieher verzichten dann auf das Möbellager-Modell und der Bearbeiter hat seiner Ruhe. Wenn alle diesen Schein nutzen und die Fernseher alle sind, dann kommt das Darlehen für einen gebrauchten in Betracht. Auf dem Markt gibt es oft gebrauchte, die weniger als eine Wochenration Kippen kosten.

Nun denn, ein Versuch war es wert.

Auf jeden Fall. Einfach mal in diversen Zeitungen oder Onlinebörsen schauen. Da werden oft alte Geräte verschenkt oder für einen Appel und ein Ei verkauft. Der schlaue Bearbeiter wird dann auch erstmal hierauf verweisen. Menschen, die gerade so keine Sozialleistungen beziehen, machen das auch so. Da bricht sich also niemand einen Zacken aus der Krone. Hier mal ein Ansatz: http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-tv-video/fer…. Ich hoffe mal, das zählt nicht als Werbung – ist kein Fernseher von mir dabei. ;o)

Grüße

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Hallo,

Vor kurzem wurde von einem OLG entschieden, dass ein Computer und/oder Fernseher zum Lebensstandard dazugehört.

Entscheidungen der Zivilgerichte haben hier keine Bedeutung.

Gruß
Otto

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OLG-Urteil i.d. Tat irrelevant | Kleiner Exkurs :smile:

Vor kurzem wurde von einem OLG entschieden,dass ein Computer und/oder Fernseher zum Lebensstandard dazugehört.

Entscheidungen der Zivilgerichte haben hier keine Bedeutung.

Korrekt, sie sind _ausschließlich für den dort verhandelten konkreten Einzelfall relevant _ (und dort auch nur für den Fall, dass besagtes Urteil auch rechtskräftig wurde, also keine der beiden Parteien in Berufung dagegen eingelegt hat*), sprich: Das genannte Urteil eines Oberlandesgerichts (OLG) ist hier, nicht von Belang.
Damit ein Urteil bundesweit Gültigkeit erfährt, muss es vielmehr _höchst_richterlich er Natur sein!

Zur Erläuterung für den UP (und andere Interessierte :smile::
„Höchstrichterlich“ ist ein Urteil in der Sozialgerichtsbarkeit i. d. R. dann, wenn es vom höchsten dafür zuständigen deutschen Bundesgericht gefällt wurde, was hier das Bundessozialgericht (BSG)) ist.
Ein Sonderfall ist es m. W., wenn das letzte Urteil stattdessen vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gefällt wird. Soweit ich mich entsinne, werden dessen Urteile (aufgrund der Tatsache, dass dessen Spruch Quasi-Gesetzescharakter hat(?)) fachsprachlich zumeist nicht als „höchstrichterlich“ bezeichnet (was allerdings nichts daran ändert, dass das BVerfG die letzte gerichtliche Instanz in Deutschland darstellt).

LG
Jadzia

PS: Ein Jurist möge mich bitte ggf. korrigieren, sollte auch ich in irgendeinem Punkt fehlgegangen sein! Thx. ,)

*) Dann allerdings hätte endlich das BSG freie Bahn, was dann (höchstwahrscheinlich :smile: irgendwann mal ein auch als allgemeingültig anerkanntes Urteil fällen würde.

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Entscheidungen der Zivilgerichte haben hier keine Bedeutung.

Es kann aber sein, dass der betreffende Gerichtsstand in seinem Geltungsbezirk bei einem gleichen oder ähnlichen Fall auch ein gleiches oder ähnliches Urteil fällen wird (sofern keine höhere Instanz das Urteil aufhebt). Von daher schadet es nicht zu wissen, wie ein Gericht ‚tickt‘.

mfg M.L.

das wurde mir in Köln schon im letzten Jahr 2018 abgelehnt von der Sachbearbeiterin des Jobcenters als mein PC kaputt ging. haben die nicht gemacht.

die bewilligen das trotzdem nicht vom JC aus. ich bin damit schon gescheitert. 2018. Reparatur des alten PC zahlen sie auch nicht. Verlangen aber Bewerbungen. Empfehlen dann öffentliche andere PC s.