Tag,
man nehme an, ein Arbeitsloser (Alg II) will Urlaub machen, ist alleinerziehend mit Baby, erhält Elterngeld (und Kindergeld).
Meldet er sich bei der Agentur ab, erhält er weiterhin Eltern- und Kindergeld vom Staat?
Danke
Gruß I.
Tag,
man nehme an, ein Arbeitsloser (Alg II) will Urlaub machen, ist alleinerziehend mit Baby, erhält Elterngeld (und Kindergeld).
Meldet er sich bei der Agentur ab, erhält er weiterhin Eltern- und Kindergeld vom Staat?
Danke
Gruß I.
Hallo Igeline,
Meldet er sich bei der Agentur ab, erhält er weiterhin Eltern- und Kindergeld vom Staat?
da ich mir nicht sicher bin und nichts Falsches schreiben möchte, kann ich deine Frage nicht beantworten. Aber trotzdem möchte ich dir einen Hinweis auf Folgendes geben:
Wenn man sich bei der „Agentur“ abmeldet, wird diese auch keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Da aber die Krankenversicherung Pflicht ist, müsste man sich dann selber versichern und die Beiträge bezahlen.
Gruß
N.N
Hallo!
Grundsätzlich haben auch ALG-II-Empfänger, die arbeitslos sind (Aufstocker etwas anders) Anspruch auf 21 Tage Urlaub im Jahr.
Man muss sich rechtzeitig abmelden, bekommt das Geld weitergezahlt, aber natürlich nichts oben drauf, also kein „Urlaubsgeld“.
Längeren Urlaub darf man nicht machen, dann fällt die Zahlung weg, übrigens auch für die eigentlich erlaubten 21 Tage!
Man kann also nicht 6 Wochen Urlaub machen wollen und denkt sich, für die ersten 3 Wochen bezahlen die ja schon noch. Nein!
Agentur darf den Urlaub aber auch ablehnen, etwa wenn sie gerade einen Job, auch 1€-Job bereit haben u.a.
MfG
duck313
Hallo
Grundsätzlich haben auch ALG-II-Empfänger, die arbeitslos sind (Aufstocker etwas anders), Anspruch auf 21 Tage Urlaub im Jahr.
Man muss sich rechtzeitig abmelden,
Längeren Urlaub darf man nicht machen, dann fällt die Zahlung weg, übrigens auch für die eigentlich erlaubten 21 Tage!
Auf die gesetzliche Grundlage bin ich aber gespannt.
Eventuell muß ich mir dann ein neues SGB II kaufen.
Gruß,
LeoLo
Hallo
„Meldet er sich bei der Agentur ab“ klingt doch sehr interpretationsfreudig…
Es klingt, als wolle der ALG-II-Empfänger für die Dauer des Urlaubs sich ganz aus dem Bezug abmelden. Dann wäre die Antwort: zwei mal ja.
Will der ALG-II-Empfänger eine Ortsabwesenheit anmelden und wird diese vom Leistungsträger auch bewilligt, lautet die Antwort auch zwei mal ja. Dann meldet man sich aber nicht einfach ab, nach dem Motto: „Tschö mit Ö, ich schnei’ nur kurz noch mal rein, um euch zu sagen, daß ich jetzt wegfahre. Macht et jut. Ich melde mich irgendwann mal.“
Gruß,
LeoLo
Hallo,
Meldet er sich bei der Agentur ab,
das interessiert die AA nicht. Der H4-ler meldet dies dem Jobcenter.
erhält er weiterhin Eltern-
Frage zum Elterngeld ist hier im falschen Brett >Ämter, Behörden
und Kindergeld vom Staat?
Kg ja
Gruß
Otto
[MOD] Elterngeldfrage bitte im Ämterbrett stellen!
Hallo Igeline!
Bitte stelle Deine Elterngeld frage noch einmal gesondert im Brett «Ämter & Behörden allgemein» ein, da dies das dafür passende Brett ist, nicht das Brett «Arbeits- & Sozialamt»! * Vielen Dank.
(@Antworter: Bitte die Elterngeldfrage (auch weiterhin) nicht hier im Brett «Arbeits- & Sozialamt» beantworten! Vielen Dank.)
MfG
MOD Jadzia Dax
*) Für Elterngeld sind die Versorgungsämter zuständig. AA und SA haben – Alg II hin oder her – damit nichts zu tun.