Alg II: Muss man Haus verkaufen?

Grüß Gott miteinander,

wer kann mich aufklären:
Wenn man durch Jobverlust Alg-II-Empfänger wird, muss man dann an sein Haus ran und es evtl. sogar verkaufen?
Wer kann ausfühlich diesbzgl. informieren?

DANKE

Wenn man durch Jobverlust Alg-II-Empfänger wird, muss man dann an sein Haus ran und es evtl. sogar verkaufen?
Wer kann ausfühlich diesbzgl. informieren?

Ich versteh die Frage nicht. Wenn man (aus welchen Gründen auch immer) Alg2-Empfänger ist, wird man doch alimentiert, warum sollte man da „an sein Haus ran müssen“?

Bommel

Hallo

Wenn man durch Jobverlust Alg-II-Empfänger wird, muss man dann an sein Haus ran und es evtl. sogar verkaufen?

Es kommt in erster Linie drauf an, wie groß das Haus ist, wie viele andere Leute noch darin wohnen.

Das heißt: Nur wenn man selber drin wohnt in dem Haus. Andernfalls wird erwartet, dass man seine hochwertigen Besitztümer verkauft, bevor man Anspruch Sozialleistungen erheben kann.

Wie groß das Haus genau sein darf, um noch angemessen zu gelten, weiß ich nicht, ich weiß nur, dass die Wohnflächen da ganz erheblich viel großzügiger bemessen werden als bei Mietwohnungen. Ich glaube auch, dass das nicht ganz einheitlich geregelt ist.

Wenn das Haus zu groß ist, kann man ja einzelne Zimmer so lange vermieten.

Viele Grüße

Hallo,

muss man wie gesagt wurde nur, wenn man nicht selber drin wohnt oder es zu gruß ist. Wenn man allerdings Langzeitarbeitsloser wird, bleibt einem gar nicht viel mehr übrig, als es irgendwann zu verkaufen, da man sich die Instandhaltung einfach nicht mehr leisten kann (wird nicht vom Amt übernommen).

Gruß

FAQ:3258
Hi!

Wenn man durch Jobverlust Alg-II-Empfänger wird, muss man dann an sein Haus ran und es evtl. sogar verkaufen?

Kommt drauf an, ob man dieses Haus selbst bewohnt und wie groß Haus und Grundstück sind! Lies Dir für den Anfang mal FAQ:3258 durch.

Gruß
Jadzia

Ich versteh die Frage nicht. Wenn man (aus welchen Gründen
auch immer) Alg2-Empfänger ist, wird man doch alimentiert,
warum sollte man da „an sein Haus ran müssen“?

Die ALG2-Grundsicherung umfasst eine Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und die angemessenen Kosten der Unterkunft; die Angemessenheitskriterien sind dabei von Kommune zu Kommune teils sehr unterschiedlich.

Hilfebedürftig ist nach § 9 SGB II, „wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.

Nicht alles, was man bei der Antragstellung als Vermögen „mitbringt“, muss allerdings auch verwertet werden - es gibt Vermögensfreibeträge und privilegiertes Vermögen. Aber auch ein selbst genutztes Eigenheim oder eine Eigentumswohnung kann zum Vermögen zählen - wenn es/ sie unangemessen ist und damit nicht privilegiert.
(-> Ratgeber Vermögen, insb. Punkt „Eigenheim“ :http://hartz.info/index.php?topic=25.0 )

Zur Angemessenheit: -> „Unterkunftskosten selbst genutzter Eigenheime/Eigentumswohnungen“ http://hartz.info/index.php?topic=15.0

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Was möchtest Du mir sagen? Ich verstehe noch immer nicht, weshalb ein ALG2-Empfänger, der ALG2 trotz eines eigenen Hauses erhält, hier wissen möchte, ob er nun „an sein Haus ran muss“?

Ich verstehe noch immer nicht,weshalb ein ALG2-Empfänger, der ALG2
trotz eines eigenen Hauses erhält
, hier wissen möchte,…

Für mich liest sich die Ausgangsfrage nicht so, als würde bereits ALG2 bezogen werden - sondern wie eine Anfrage, ob man sein Eigenheim verwerten muss, falls man einen ALG2-Antrag stellen muss.

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