ALG II Partner zieht aus

Hallo!

Mich beschäftigt folgende Frage:

Mal angenommen, ein Paar zieht zusammen und kauft sich dafür eine Eigentumswohnung. Nichts großes, 3 Zimmer, 70 qm.

Jahre später wird einer der Partner arbeitslos und irgendwann läuft das ALG I aus. Gut, sagt sich der andere - ich bin nicht verheiratet und eheähnlich ist das für mich auch nicht - um Ärger zu vermeiden, ziehe ich eben ganz einfach aus. Genau zu dem Zeitpunkt, zu dem ALG II beantragt wird.

Über die halbe Eigentumswohnung, die dem ausziehnden Partner gehört, wird ein Mietvertrag mit dem bleibenden Partner abgeschlossen. Zu einem angemessenen Preis für eine möblierte, halbe Wohnung.

Der bleibende Partner reicht ihn also zwecks Wohnkostenerstattung bei der Arge ein. Der andere packt seine Sachen und geht.

Der Mensch von der Arge ist total verärgert, stößt wüste Drohungen aus, die keiner versteht, versteht selbst nur Bahnhof und droht mit Leistungskürzung.

Was kann der Arbeitslose tun?

Im Grunde ist es doch so:

Beide sind nicht verheiratet - es gibt also keinen gesetzlichen Anspruch auf Unterhaltszahlungen.

Wenn beide nicht mehr zusammenwohnen, kann auch nicht von einer eheähnlichen Gemeinschaft ausgegangen werden.

Eine selbstbewohnte Immobilie muss nicht verwertet werden.

Ein ALG II Bezieher hat Anspruch auf Kostenübernahme für eine angemessene Unterkunft (nicht größer als ca. 45 qm).

Wie kommt das alles zusammen und zwar so, dass es auch ignorante Arge-Mitarbeiter verstehen?

Viele Grüße

Anne

Hallo

Es kommt immer drauf an, an wen man gerät. Nicht jeder Sachbearbeiter der ARGE weiß aus eigener Erfahrung, daß man auch mal mit dem Kumpel um die Ecke eine Eigentumswohnung kauft. Die Vorbehalte der Leistungsabteilung dürfte hier im Forum und auch vor Gericht aber wohl niemand nachvollziehen können.

Gruß,
LeoLo

Ich verstehe was nicht
Hallo

Mal angenommen, ein Paar … kauft sich dafür eine Eigentumswohnung. …70 qm.

Über die halbe Eigentumswohnung, die dem ausziehnden Partner gehört, wird ein Mietvertrag mit dem bleibenden Partner abgeschlossen.

Eine selbstbewohnte Immobilie muss nicht verwertet werden.

… (nicht größer als ca. 45 qm).

Also, der verbleibende Partner besitzt eine halbe Eigentumswohnung und mietet zusätzlich noch die andere Hälfte dazu?

Wenn man aber doch selbstbewohntes Wohneigentum hat, bekommt man doch nicht zusätzlich noch Miete gezahlt? - Ich denke schon, dass er dazu verpflichtet werden kann, einen Untermieter zu nehmen. - (Wenn aber der Besitzer der anderen Wohnunghälfte dieser Untermieter würde, dann würde das wohl als Merkwürdigkeit auffallen)

Viele Grüße

Hallo!

Also, der verbleibende Partner besitzt eine halbe
Eigentumswohnung und mietet zusätzlich noch die andere Hälfte
dazu?

Genau. Denn der andere Eigentümer zieht aus und der verbleibende möchte natürlich die ganze Wohnung nutzen. Abgesehen davon wird man ansonsten kaum einen anderen Mieter finden können, der eine halbe Wohnung mieten will.

Wenn man aber doch selbstbewohntes Wohneigentum hat, bekommt
man doch nicht zusätzlich noch Miete gezahlt? - Ich denke
schon, dass er dazu verpflichtet werden kann, einen
Untermieter zu nehmen.

An diese Möglichkeit hatte ich noch gar nicht gedacht. Aber eigentlich liegt er mit der Wohnung ja gar nicht mal über den zulässigen Grenzen. Selbstgenutztes Immobilieneigentum darf ja durchaus größer sein, als die sonst üblichen 45 qm und auch der angemietete Teil der Wohnung liegt deutlich darunter.

So wäre es in dem Fall fraglich, ob dann auch ein Untermieter toleriert werden müsste.

(Wenn aber der Besitzer der anderen
Wohnunghälfte dieser Untermieter würde, dann würde das wohl
als Merkwürdigkeit auffallen)

Das wäre wirklich äußerst merkwürdig und überhaupt nicht sinnvoll! Wäre das so geplant, hätte man den Mietvertrag auch erst gar nicht abschließen müssen und so tun können, als gäbe es die halbe Wohnung gratis bzw. würde überhaupt nicht mitgenutzt.

Nein, in dem fiktiven Fall hatte ich mal angenommen, dass der ausziehende Partner wirklich in ein ganz anderes Haus zieht und dort eine (größere) Wohnung zur Verfügung hat. (In der der bleibende Partner evtl. sogar ein gern gesehener Gast ist - schließlich ist eine emotionale Trennung der Partner überhaupt nicht nötig. Es geht schließlich nur um die Auflösung des gemeinschaflichen Hausstands.)

Im Hintergrund lauert nämlich noch ein ganz anderes Problem: Würde der arbeitslose Eigentümer selbst auch ausziehen und z.B. in eine kleinere Wohnung ziehen, müsste er doch sein nicht selbst bewohntes Immobilieneigentum verwerten und für seinen Lebensunterhalt verwenden. Die Miete einer halben Wohnung würde dafür aber nicht ausreichen. Der Verkauf ist aber zur Zeit überhaupt nicht empfehlenswert, da die Preise durch die Wirtschaftskrise ziemlich schlecht sind. Deshalb sind beide Eigentümer, vor allem der gehende, dagegen. So bleibt dem arbeitslosen Partner eigentlich gar nichts anderes übrig, als in der Wohnung zu bleiben und die andere Hälfte anzumieten. Denn der gehende hat ja im Grunde auch ein Recht darauf, sein Vermögen zu nutzen. Z.B. indem er es vermietet.

Abgesehen davon wäre ja für den arbeitslosen Partner bei einem Verkauf ruck-zuck die ganze Altersversorgung futsch. Was auch überhaupt nicht sinnvoll wäre. Schließlich war die Immobilie auch als Altersvorsorge gedacht.

Zu berücksichtigen wäre dabei auch, dass ihm dann im Notfall nur noch die zwangsweise Versteigerung der Wohnung übrig bliebe, da er nur so den anderen Partner zum Verkauf nötigen könnte. Was wiederum verheerende Auswirkungen auf die Beziehung der Beiden haben würde.

Viele Grüße

Anne

So wäre es in dem Fall fraglich, ob dann auch ein Untermieter toleriert werden müsste.

Die Menschen, die für diesen ALG2-Bezieher dann den anderen Teil der Wohnung durch ihre Arbeit finanzieren, werden das aber anders sehen. Und das wird die Arge oder ein Gericht vermutlich genauso sehen.

Deshalb sind beide Eigentümer, vor allem der gehende, dagegen.
So bleibt dem arbeitslosen Partner eigentlich gar nichts anderes übrig,
als in der Wohnung zu bleiben und die andere Hälfte anzumieten.

Wenn es keine Einigung gibt, bleibt die Möglichkeit der Teilungsversteigerung (Zwangsversteigerung)

Denn der gehende hat ja im Grunde auch ein Recht darauf,
sein Vermögen zu nutzen. Z.B. indem er es vermietet.

Der ausziehende Eigentümer kann ja seine Hälfte kostenfrei überlassen oder sich einen anderen Untermieter suchen.
Der arbeitende Teil der Bürger soll also jetzt auch noch Eigentumsbildung für andere übernehmen? Die meisten können sich kein Wohneigentum leisten und wohnen zur Miete, zahlen dann aber über Steuern und Sozialabgaben die Eigentumsbildung von nicht arbeitenden mit. Unglaublich, wie dieses Sozialhilfe ausgenutzt werden soll

Ich betrachte diese Frage als Anfrage zum Sozialbetrug.

3 „Gefällt mir“

Denn der gehende hat ja im Grunde auch ein Recht
darauf, sein Vermögen zu nutzen. Z.B. indem er es vermietet.

Das Recht des Ausziehenden auf Verwertung seines Vermögens ist aber nicht ein Problem der ARGE, denn es interessiert nur die Bedürftigtkeit des (potenziellen) Leistungsbeziehers.
Dieser besitzt Wohnraum, den er selbst nutzen kann. Von daher besteht von Seiten der ARGE nicht die geringste Notwendigkeit/Veranlassung, zusätzlich Mietkosten zu übernehmen, so dass in der Tat eine anderweitige Untervermietung erwartet werden kann.

Abgesehen davon wäre ja für den arbeitslosen Partner bei einem
Verkauf ruck-zuck die ganze Altersversorgung futsch. Was auch
überhaupt nicht sinnvoll wäre. Schließlich war die Immobilie
auch als Altersvorsorge gedacht.

Das ist ein generelles Problem in der SGBII-Gesetzgebung, wird aber zumindest zum Teil u.a. durch die Freibeträge bei der Vermögensanrechnung abgefedert.

Zu berücksichtigen wäre dabei auch, dass ihm dann im Notfall
nur noch die zwangsweise Versteigerung der Wohnung übrig
bliebe, da er nur so den anderen Partner zum Verkauf nötigen
könnte. Was wiederum verheerende Auswirkungen auf die
Beziehung der Beiden haben würde.

Auch das kann und darf die ARGE nicht interessieren. Dass Beziehungspflege und -hege nicht auf Kosten der Allgemeinheit, des Steuerzahlers gehen darf, sollte m.E. jedem einleuchten.

Im Übrigen hielte ich es für moralisch äußerst fragwürdig - auch wenn es ökonomisch rational ist -, eine Bedarfsgemeinschaft alleine zum Zwecke der Leistungsmaximierung auf die obige Art und Weise aufzulösen.
Das wäre IMO ein Schlag in das Gesicht der ehrlichen / ehrbaren ALG2’ler

6 „Gefällt mir“

Hallo

Selbstgenutztes Immobilieneigentum darf ja durchaus größer sein, als die sonst üblichen 45 qm und auch der angemietete Teil der Wohnung liegt deutlich darunter.

Ja, aber wo hast du denn mal gehört, dass einer selbstgenutztes Immobilieneigentum UND eine angemessene Wohnung haben durfte?

schließlich ist eine emotionale Trennung der Partner überhaupt nicht nötig. Es geht schließlich nur um die Auflösung des gemeinschaflichen Hausstands.)

Ich wäre mir da nicht zu sicher. Irgendwo (hier) habe ich schon mal davon gelesen, dass es auch die Möglichkeit der Verschleierung einer faktisch vorhandenen Wirtschaftsgemeinschaft (bzw. Bedarfsgemeinschaft) geben könnte. Das wäre dann irgendwas Betrügerisches.

Also im Ernstfall könnten da imho möglicherweise noch andere juristische Ansichtweisen ausgegraben werden.

Viele Grüße

Hallo!

Also, der verbleibende Partner besitzt eine halbe
Eigentumswohnung und mietet zusätzlich noch die andere Hälfte
dazu?

Genau. Denn der andere Eigentümer zieht aus und der
verbleibende möchte natürlich die ganze Wohnung nutzen.

Natürlich…

Abgesehen davon wird man ansonsten kaum einen anderen Mieter
finden können, der eine halbe Wohnung mieten will.

Warum nicht, schau doch mal bei easywg.de

Wenn man aber doch selbstbewohntes Wohneigentum hat, bekommt
man doch nicht zusätzlich noch Miete gezahlt? - Ich denke
schon, dass er dazu verpflichtet werden kann, einen
Untermieter zu nehmen.

An diese Möglichkeit hatte ich noch gar nicht gedacht. Aber
eigentlich liegt er mit der Wohnung ja gar nicht mal über den
zulässigen Grenzen. Selbstgenutztes Immobilieneigentum darf ja
durchaus größer sein, als die sonst üblichen 45 qm und auch
der angemietete Teil der Wohnung liegt deutlich darunter.

deutlich worunter? Welche Grenze is hier jetzt gemeint?

So wäre es in dem Fall fraglich, ob dann auch ein Untermieter
toleriert werden müsste.

(Wenn aber der Besitzer der anderen
Wohnunghälfte dieser Untermieter würde, dann würde das wohl
als Merkwürdigkeit auffallen)

Das wäre wirklich äußerst merkwürdig und überhaupt nicht
sinnvoll! Wäre das so geplant, hätte man den Mietvertrag auch
erst gar nicht abschließen müssen und so tun können, als gäbe
es die halbe Wohnung gratis bzw. würde überhaupt nicht
mitgenutzt.

Nein, in dem fiktiven Fall hatte ich mal angenommen, dass der
ausziehende Partner wirklich in ein ganz anderes Haus zieht
und dort eine (größere) Wohnung zur Verfügung hat. (In der der
bleibende Partner evtl. sogar ein gern gesehener Gast ist -
schließlich ist eine emotionale Trennung der Partner überhaupt
nicht nötig. Es geht schließlich nur um die Auflösung des
gemeinschaflichen Hausstands.)

Im Hintergrund lauert nämlich noch ein ganz anderes Problem:
Würde der arbeitslose Eigentümer selbst auch ausziehen und
z.B. in eine kleinere Wohnung ziehen, müsste er doch sein
nicht selbst bewohntes Immobilieneigentum verwerten und für
seinen Lebensunterhalt verwenden. Die Miete einer halben
Wohnung würde dafür aber nicht ausreichen. Der Verkauf ist
aber zur Zeit überhaupt nicht empfehlenswert, da die Preise
durch die Wirtschaftskrise ziemlich schlecht sind. Deshalb
sind beide Eigentümer, vor allem der gehende, dagegen.

und was hat man, bevor man die Wohnung gekauft hat, zum thema „Arbeitslosigkeit“ besprochen? Man macht sich doch vorher Gedanken!?
Ausserdem hat man doch auch vorher ALG1 bekommen, was hat man in dieser zeit unternommen, um gegenzusteuern?

So bleibt dem arbeitslosen Partner eigentlich gar nichts anderes
übrig, als in der Wohnung zu bleiben und die andere Hälfte
anzumieten. Denn der gehende hat ja im Grunde auch ein Recht
darauf, sein Vermögen zu nutzen. Z.B. indem er es vermietet.

Jo, aber er kann es doch an jemand vermieten, diesen Anteil aus eigenen Mittel finanzieren kann.

Abgesehen davon wäre ja für den arbeitslosen Partner bei einem
Verkauf ruck-zuck die ganze Altersversorgung futsch. Was auch
überhaupt nicht sinnvoll wäre. Schließlich war die Immobilie
auch als Altersvorsorge gedacht.

Was mit der Wohnung wann geplant war, scheint mir nicht relevant.

Zu berücksichtigen wäre dabei auch, dass ihm dann im Notfall
nur noch die zwangsweise Versteigerung der Wohnung übrig
bliebe, da er nur so den anderen Partner zum Verkauf nötigen
könnte. Was wiederum verheerende Auswirkungen auf die
Beziehung der Beiden haben würde.

Wäre nicht die erste Beziehung die am Geld zerbricht.

Der „in Lohn und Brot stehende Partner“ kann die Hälfte doch kaufen, dann kommt ihm sogar die immobilienflaute zugute und der ALG2-Empfänger wird dann vielleicht erstmal gar keiner…

LG, der Kater

Hallo!

Also, der verbleibende Partner besitzt eine halbe
Eigentumswohnung und mietet zusätzlich noch die andere Hälfte
dazu?

Genau. Denn der andere Eigentümer zieht aus und der
verbleibende möchte natürlich die ganze Wohnung nutzen.

Natürlich…

Abgesehen davon wird man ansonsten kaum einen anderen Mieter
finden können, der eine halbe Wohnung mieten will.

Warum nicht, schau doch mal bei easywg.de

Ok. Zimmer kann man untervermieten, aber halbe Wohnungen - das wusste ich nicht.

und was hat man, bevor man die Wohnung gekauft hat, zum thema
„Arbeitslosigkeit“ besprochen? Man macht sich doch vorher
Gedanken!?
Ausserdem hat man doch auch vorher ALG1 bekommen, was hat man
in dieser zeit unternommen, um gegenzusteuern?

Bei einem fiktiven Fall?

Hast du schon mal daran gedacht, dass man so einen fiktiven Fall konstruieren könnte, bevor man überhaupt kauft?

Denkbar wäre auch, dass der Kauf der Wohnung schon länger zurückliegt, so dass nur die damals geltende Sozialgesetzgebung berücksichtigt werden konnte. ALG II ist relativ neu.

Wenn der Fall also tatsächlich eintreten solle, ist es doch sowieso völlig unerheblich, was Jahre vorher beim Kauf der Wohnung gedacht wurde.

Auch eine Beziehung innerhalb der Partner kann sich verändern. Aus WGs können große Lieben werden, aus der großen Liebe eine Art WG bzw. eine Freundschaft. Veränderungen, die langfristig kaum absehbar sind.

Wäre nicht die erste Beziehung die am Geld zerbricht.

Der „in Lohn und Brot stehende Partner“ kann die Hälfte doch
kaufen, dann kommt ihm sogar die immobilienflaute zugute und
der ALG2-Empfänger wird dann vielleicht erstmal gar keiner…

Er würde dann erst mal keiner, würde aber seine Altersvorsorge verfühstücken. Genau das will er aber vermeiden.

Wer sagt eigentlich, dass der andere Partner in Lohn und Brot steht und dass er in der Lage wäre, neben der neuen Wohnung auch noch die Finanzierung der anderen zu wuppen? Ist er dann überhaupt kreditwürdig? Wer weiß sowas denn schon Jahre im Voraus?

Was wäre denn, wenn der andere Partner z.B. ein Zweifamilienhaus (u.U. noch mit einer Hypothek belastet) besäße und nur von den Mieteinnahmen der zweiten Wohnung leben würde und in der anderen wohnen möchte? Ihn könnte man ja wohl kaum zum Arbeiten zwingen - besonders, wenn die Mieteinnahme der halben anderen Wohnung seine Einkommenssituation stark verbessern würde.

Wie gesagt, der Fall ist fiktiv!

Viele Grüße

Anne

Hallo!

Ja, aber wo hast du denn mal gehört, dass einer
selbstgenutztes Immobilieneigentum UND eine angemessene
Wohnung haben durfte?

Es wäre ja von beidem je die Hälfte. Gehört habe ich davon gar nichts. Aber ich habe schon davon gehört, dass einem Arbeitslosen eine ganze Wohnung zusteht. In angemessener Größe und je nachdem, ob es Miete oder Eigentum ist, sind die angemessenen Größen unterschiedlich. Anscheinend werden Leute mit halben Wohnungen nicht arbeitslos? Bzw. sind alle verheiratet?

Ich wäre mir da nicht zu sicher. Irgendwo (hier) habe ich
schon mal davon gelesen, dass es auch die Möglichkeit der
Verschleierung einer faktisch vorhandenen
Wirtschaftsgemeinschaft (bzw. Bedarfsgemeinschaft) geben
könnte. Das wäre dann irgendwas Betrügerisches.

Wird eine Bedarfsgemeinschaft nicht damit begründet, dass die Leute eine gemeinsame Wohnung bewohnen? Sonst könnte ja jeder kommen und die Freunde eines Arbeitslosen zur Kasse bitten.

In welchem Gesetz findet man denn die Unterhaltspflicht für einen Menschen, mit dem man weder verwandt noch verheiratet ist? Muss man in Zukunft schon aufpassen, in wen man sich verliebt? Wie kann man Gefühle nachweisen?

In diesem fiktiven Fall bin ich aber davon ausgegangen, dass die Wirtschaftsgemeinschaft tatsächlich aufgelöst wird. Das muss mit den Gefühlen doch gar nichts zu tun haben.

Denkbar wäre es aber auch, dass es nie eine echte Wirtschaftsgemeinschaft gegeben hätte, weil immer jeder Partner für sich gewirtschaftet hat. Mal abgesehen von Posten wie der gemeinsamen Nebenkostenabrechnung, Strom und Lebensmittel, die dann einfach durch zwei geteilt worden wären.

Eine andere denkbare Möglichkeit wäre aber auch, dass Arbeitslosigkeit und Trennung eines Paares zeitlich zusammenfallen. Arbeitslose können auch auf dumme Gedanken kommen (z.B. Untreue), die der finanziell besser gestellte Partner nicht toleriert. Arbeitslose können aber auch von ihren Partnern verlassen werden, weil sie einfach nicht mehr überall mitmachen können. Oder man geht sich einfach auf die Nerven, weil man zuviel aufeinander hockt.

Also im Ernstfall könnten da imho möglicherweise noch andere
juristische Ansichtweisen ausgegraben werden.

Z.B. wo?

Viele Grüße

Anne

Hallo!

Denn der gehende hat ja im Grunde auch ein Recht
darauf, sein Vermögen zu nutzen. Z.B. indem er es vermietet.

Das Recht des Ausziehenden auf Verwertung seines Vermögens ist
aber nicht ein Problem der ARGE, denn es interessiert nur die
Bedürftigtkeit des (potenziellen) Leistungsbeziehers.
Dieser besitzt Wohnraum, den er selbst nutzen kann. Von daher
besteht von Seiten der ARGE nicht die geringste
Notwendigkeit/Veranlassung, zusätzlich Mietkosten zu
übernehmen, so dass in der Tat eine anderweitige
Untervermietung erwartet werden kann.

Gut, wenn dann also der ausziehende Partner auf der Verwertung seines Eigentums bestehen würde, könnte auch er die Zwangsversteigerung in die Wege leiten und u.U. sogar für sehr wenig Geld selbst die ganze Wohnung zurückersteigern.

Der arbeitslose Partner stände dann mit ganz wenig Geld in der Tasche auf der Straße.

Sollten solche Härten nicht vermieden werden indem der Gesetzgeber ja gerade vorsieht, dass angemessen großes, selbst bewohntes Wohneigentum geschützt wird?

Im Übrigen hielte ich es für moralisch äußerst fragwürdig -
auch wenn es ökonomisch rational ist -, eine
Bedarfsgemeinschaft alleine zum Zwecke der
Leistungsmaximierung auf die obige Art und Weise aufzulösen.

Es kann viele Gründe geben, warum eine Gemeinschaft sich auflöst.

Aber selbst wenn es nur zu diesem einzigen Zweck wäre, ist das in meinen Augen nichts anderes, als das Abreifen von Subventionen durch Unternehmen für das Schaffen von Arbeitsplätzen, die sowieso geschaffen werden sollten.

Möglich wäre ja auch, dass die Gemeinschaft immer nur eine WG gewesen sein könnte.

Viele Grüße

Anne

Hallo!

Der „in Lohn und Brot stehende Partner“ kann die Hälfte doch
kaufen, dann kommt ihm sogar die immobilienflaute zugute und
der ALG2-Empfänger wird dann vielleicht erstmal gar keiner…

Er würde dann erst mal keiner, würde aber seine Altersvorsorge
verfühstücken. Genau das will er aber vermeiden.

Indem er sich ne Konstellation ausdenkt, bei der der Steuerzahler den beiden ihre Eigentumswohnung tilgt? Ist das Dein Ernst?

ALG2 setzt Bedürftigkeit voraus und das ist auch ganz gut. Irgendwo sind einfach Grenzen. Dass sich das für den Einzelnen vielleicht unfair anfühlt, wenn er sparsam war und nun sieht, dass das nicht genützt hat, weil er sein Erspartes (wie Du so schön sagst) „verfrühstücken“ muss, während derjenige, welcher seine Kohle immer brav auf den Kopf gehauen mit ALG2 alimentiert wird, ist völlig menschlich. Ich sage auch nicht, dass mir nicht ähnliche Gedanken durch den Kopf gehen würden. Falsch ist es trotzdem.

LG, der Kater

2 „Gefällt mir“

Ich betrachte diese Frage als Anfrage zum Sozialbetrug.

Hi!

Ich denke, du siehst das ziemlich einseitig.

Betrachte die Angelegenheit mal aus der Perspektive des gehenden Partners, der vom anderen die Nase voll hat und sich trennen will.

Wirkt schon anders, oder?

Bei jedem Fall gibt es die verschiedensten Perspektiven, je nachdem, welche Person und welche Hintergrundkonstellationen man betrachtet.

Gruß

Anne

1 „Gefällt mir“

Hallo!

Indem er sich ne Konstellation ausdenkt, bei der der
Steuerzahler den beiden ihre Eigentumswohnung tilgt? Ist das
Dein Ernst?

Von beiden ist ja gar keine Rede. Der zweite Partner kommt ja ganz allein über die Runden, sogar sehr gut, würde er seine halbe Wohnung verwerten können.

Warum sollte er auf Dauer einen Partner finanzieren, der vielleicht gar nichts mehr von ihm wissen will oder ihn schlecht behandelt?

Gruß

Anne

Hallo!

Du meinst also, dass der Arbeitslose im Ernstfall bei einem Ablehnungsbescheid ruhig mal einen passenden Anwalt zurate ziehen sollte und gute Chancen dabei hätte?

Vielen Dank für deine Einschätzung und viele Grüße

Anne

Sollten solche Härten nicht vermieden werden indem der
Gesetzgeber ja gerade vorsieht, dass angemessen großes, selbst
bewohntes Wohneigentum geschützt wird?

Aber genau das tut die ARGE doch auch.
Sie wird von dem Bedürftigen im Zweifel nicht verlangen, dass er aus der Wohnung auszieht oder sie zu Geld macht. Damit ist das Wohneigentum des Bedürftigen (der hälftige Anteil an der gemeinsam erworbenen Wohnung) zunächst einmal tatsächlich geschützt.
Etwaige (nicht zwingende) Härten in Folge der (privatrechtlichen) Auseinandersetzung mit dem Miteigentümer - nach dem Motto: Scheißvertrag, also soll der Staat es richten - dürfen nicht Sache der ARGE sein.

Im Übrigen hielte ich es für moralisch äußerst fragwürdig -
auch wenn es ökonomisch rational ist -, eine
Bedarfsgemeinschaft alleine zum Zwecke der
Leistungsmaximierung auf die obige Art und Weise aufzulösen.

Es kann viele Gründe geben, warum eine Gemeinschaft sich
auflöst.

Zweifellos! Deshalb bezog ich mich auch explizit auf o.a. Konstellation, in der - wenn ich es richtig verstanden habe - die eine Partei die Wohnung verlässt, erwartet, dass die ARGE dieses über die Miete refinanziert, die partnerschaftliche Beziehung aber ansonsten weiter geführt werden soll.

Aber selbst wenn es nur zu diesem einzigen Zweck wäre, ist das
in meinen Augen nichts anderes, als das Abreifen von
Subventionen durch Unternehmen für das Schaffen von
Arbeitsplätzen, die sowieso geschaffen werden sollten.

Mit einer solchen Argumentation verspielt man m.E. jedes moralische Recht, sich über ähnliches Fehlverhalten anderer zu echauffieren.

Möglich wäre ja auch, dass die Gemeinschaft immer nur eine WG
gewesen sein könnte.

Mag sein. Das hätte dann lediglich Auswirkung auf die moralische Beurteilung, würde aber an der rechtlichen Wertung nichts ändern.

3 „Gefällt mir“

Du meinst also, dass der Arbeitslose im Ernstfall bei einem
Ablehnungsbescheid ruhig mal einen passenden Anwalt zurate
ziehen sollte und gute Chancen dabei hätte?

Anwalt schadet in Fällen, in denen es um richtig Kohle geht im Zweifel nie.
Da man dem Urteil von Anwälten allerdings auch nicht blind vertrauen sollte, dürfte der zusätzliche Kontakt zu einer Arbeitsloseninitiative nicht schaden, denn dort ist oft mehr Know How vorhanden als bei dem Anwalt um die Ecke :wink:

2 „Gefällt mir“

Hallo!

Indem er sich ne Konstellation ausdenkt, bei der der
Steuerzahler den beiden ihre Eigentumswohnung tilgt? Ist das
Dein Ernst?

Von beiden ist ja gar keine Rede. Der zweite Partner kommt ja
ganz allein über die Runden, sogar sehr gut, würde er seine
halbe Wohnung verwerten können.

Ja, aber dieses „Verwerten“ sollte doch wohl in einer Anmietung letztlich auf Kosten des Steuerzahlers liegen?!

Warum sollte er auf Dauer einen Partner finanzieren, der
vielleicht gar nichts mehr von ihm wissen will oder ihn
schlecht behandelt?

Soll er ja gar nicht. Dem grunde nach gibt es ja einen Rechtsanspruch auf ALG2, allein nur ist das verwertbare Vermögen hier möglicherweise zu hoch.

LG, der Kater

Hallo!

Damit hast du sicher recht. Evtl. hat auch die Gewerkschaft einen spezialisierten Anwalt? Der wäre u.U. sogar für Mitglieder kostenlos und es müsste nicht auch noch Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Nach meinen Erfahrungen auf einem völlig anderen Rechtsgebiet ist ein auf eine bestimmte Materie spezialisierter Anwalt wirklich Gold wert. Und auch für Selbstzahler sein Geld wert :wink:.

Viele Grüße

Anne

Hallo!

Dann würde bei einer solchen Konstellation dem gehenden Partner im Extremfall nichts anderes übrig bleiben, als den totalen Rosenkrieg zu entfesseln, die Zwangsversteigerung einzuleiten und den Ex finanziell total zu ruinieren.

Oder sich eben von ihm weiter verarschen zu lassen und auf seine Ansprüche verzichten.

Gruß

Anne