Hallo!
Also, der verbleibende Partner besitzt eine halbe
Eigentumswohnung und mietet zusätzlich noch die andere Hälfte
dazu?
Genau. Denn der andere Eigentümer zieht aus und der
verbleibende möchte natürlich die ganze Wohnung nutzen.
Natürlich…
Abgesehen davon wird man ansonsten kaum einen anderen Mieter
finden können, der eine halbe Wohnung mieten will.
Warum nicht, schau doch mal bei easywg.de
Wenn man aber doch selbstbewohntes Wohneigentum hat, bekommt
man doch nicht zusätzlich noch Miete gezahlt? - Ich denke
schon, dass er dazu verpflichtet werden kann, einen
Untermieter zu nehmen.
An diese Möglichkeit hatte ich noch gar nicht gedacht. Aber
eigentlich liegt er mit der Wohnung ja gar nicht mal über den
zulässigen Grenzen. Selbstgenutztes Immobilieneigentum darf ja
durchaus größer sein, als die sonst üblichen 45 qm und auch
der angemietete Teil der Wohnung liegt deutlich darunter.
deutlich worunter? Welche Grenze is hier jetzt gemeint?
So wäre es in dem Fall fraglich, ob dann auch ein Untermieter
toleriert werden müsste.
(Wenn aber der Besitzer der anderen
Wohnunghälfte dieser Untermieter würde, dann würde das wohl
als Merkwürdigkeit auffallen)
Das wäre wirklich äußerst merkwürdig und überhaupt nicht
sinnvoll! Wäre das so geplant, hätte man den Mietvertrag auch
erst gar nicht abschließen müssen und so tun können, als gäbe
es die halbe Wohnung gratis bzw. würde überhaupt nicht
mitgenutzt.
Nein, in dem fiktiven Fall hatte ich mal angenommen, dass der
ausziehende Partner wirklich in ein ganz anderes Haus zieht
und dort eine (größere) Wohnung zur Verfügung hat. (In der der
bleibende Partner evtl. sogar ein gern gesehener Gast ist -
schließlich ist eine emotionale Trennung der Partner überhaupt
nicht nötig. Es geht schließlich nur um die Auflösung des
gemeinschaflichen Hausstands.)
Im Hintergrund lauert nämlich noch ein ganz anderes Problem:
Würde der arbeitslose Eigentümer selbst auch ausziehen und
z.B. in eine kleinere Wohnung ziehen, müsste er doch sein
nicht selbst bewohntes Immobilieneigentum verwerten und für
seinen Lebensunterhalt verwenden. Die Miete einer halben
Wohnung würde dafür aber nicht ausreichen. Der Verkauf ist
aber zur Zeit überhaupt nicht empfehlenswert, da die Preise
durch die Wirtschaftskrise ziemlich schlecht sind. Deshalb
sind beide Eigentümer, vor allem der gehende, dagegen.
und was hat man, bevor man die Wohnung gekauft hat, zum thema „Arbeitslosigkeit“ besprochen? Man macht sich doch vorher Gedanken!?
Ausserdem hat man doch auch vorher ALG1 bekommen, was hat man in dieser zeit unternommen, um gegenzusteuern?
So bleibt dem arbeitslosen Partner eigentlich gar nichts anderes
übrig, als in der Wohnung zu bleiben und die andere Hälfte
anzumieten. Denn der gehende hat ja im Grunde auch ein Recht
darauf, sein Vermögen zu nutzen. Z.B. indem er es vermietet.
Jo, aber er kann es doch an jemand vermieten, diesen Anteil aus eigenen Mittel finanzieren kann.
Abgesehen davon wäre ja für den arbeitslosen Partner bei einem
Verkauf ruck-zuck die ganze Altersversorgung futsch. Was auch
überhaupt nicht sinnvoll wäre. Schließlich war die Immobilie
auch als Altersvorsorge gedacht.
Was mit der Wohnung wann geplant war, scheint mir nicht relevant.
Zu berücksichtigen wäre dabei auch, dass ihm dann im Notfall
nur noch die zwangsweise Versteigerung der Wohnung übrig
bliebe, da er nur so den anderen Partner zum Verkauf nötigen
könnte. Was wiederum verheerende Auswirkungen auf die
Beziehung der Beiden haben würde.
Wäre nicht die erste Beziehung die am Geld zerbricht.
Der „in Lohn und Brot stehende Partner“ kann die Hälfte doch kaufen, dann kommt ihm sogar die immobilienflaute zugute und der ALG2-Empfänger wird dann vielleicht erstmal gar keiner…
LG, der Kater