ALG II Partner zieht aus

Hallo!

Dann würde bei einer solchen Konstellation dem gehenden
Partner im Extremfall nichts anderes übrig bleiben, als den
totalen Rosenkrieg zu entfesseln, die Zwangsversteigerung
einzuleiten und den Ex finanziell total zu ruinieren.

Oder sich eben von ihm weiter verarschen zu lassen und auf
seine Ansprüche verzichten.

Sehe ich nicht so… Denn erstens kann der verbleibende sich auch mit einem anderen Mitbewohner abfinden, zweitens kann der gehende die Hälfte auch kaufen (Ich weiß, dass Du hier wieder ein „Aber wenn…“ bringen kannst). Beide von Dir beschriebenen Konstellationen könnten doch im Zweifelsfall ohnehin nicht das Problem der Allgemeinheit sein.

LG, der Kater

zweitens kann der
gehende die Hälfte auch kaufen (Ich weiß, dass Du hier wieder
ein „Aber wenn…“ bringen kannst).

Hallo!

Beide Möglichkeiten würden für den Arbeitslosen bedeuten, dass er sein Zuhause verliert.

Für den Gehenden könnte die Zwangsversteigerung die günstigere Alternative sein. Er käme dann u.U. für wenig Geld an die andere Wohnungshälfte.

Vielleicht sollte der Arbeitslose lieber bei seinen Eltern fragen, ob die seine Miete für eine Zeitlang übernehmen können. Bis er wieder aus dem ALG II raus ist. Alle anderen Alternativen finde ich jedenfalls nicht überzeugend.

Einen Verkauf, nur um für 6-12 Monate ALG II zu bekommen, halte ich in einem solchen Fall für übertrieben. Auf lange Sicht wäre es allerdings etwas anderes.

Dann wäre wirklich ein WG-Partner eine echte Alternative. Das Paar sollte sich also beim Kauf der Wohnung eine WG-taugliche mit möglichst gleichwertigen Zimmern und Gäste-WC oder zwei Bädern aussuchen.

Viele Grüße

Anne

Hallo!

Indem er sich ne Konstellation ausdenkt, bei der der
Steuerzahler den beiden ihre Eigentumswohnung tilgt? Ist das
Dein Ernst?

Von beiden ist ja gar keine Rede. Der zweite Partner kommt ja
ganz allein über die Runden, sogar sehr gut, würde er seine
halbe Wohnung verwerten können.

Warum sollte er auf Dauer einen Partner finanzieren, der
vielleicht gar nichts mehr von ihm wissen will oder ihn
schlecht behandelt?

Das ist aber keine Tatsache. Im Ursprungsposting stand, dass die Partnerschaft fortgeführt werden soll. Nur halt in getrennten Wohnungen.

Hallo Anne,

sorry deine Gedankengänge sind etwas konfus. Wenn der ALG2-Partner die Eltern nach geldlicher Unterstützung fragen will, wieso nimmt er dann nicht statt desse für eine Zeit lang die Unterstüzung des Partners an. Ist dafür nicht eine Partnerschaft gedacht? Bei einer Eheschließung heißt es so schön „Wie in guten so in schlechten Zeiten.“ Gilt das bei einer normalen Parnterschaft nicht? Ist sich heute nur noch jeder selbst am nächsten? Ich kann solch eine Einstellung ehrlich gesagt nicht verstehen. Und diese Denkweise auf dem Rücken der Allgemeinheit auszutragen ist wohl auch nicht der richtige Weg.

Man könnte ja notfalls mit dem Partner einen Vertrag aufsetzen, dass man ihm das Geld zurückzahlt, wenn die Arbeitslosigkeit beendet ist. Anscheinden, so liest es sich aus deinen Beiträgen, könnte es sich der arbeitende Parnter ohne Probleme leisten den Alg2 Partner finanziell zu unterstützen. Wo ist das Problem? Warum denkt man sich solch abstruse Konstrukte aus?

Gruß

Samira

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Das ist aber keine Tatsache. Im Ursprungsposting stand, dass
die Partnerschaft fortgeführt werden soll. Nur halt in
getrennten Wohnungen.

Hallo!

Tatsache? Es geht um einen fiktiven Fall. Das Problem ist doch, dass man im Vorfeld alle möglichen Konstellationen durchdenken muss, bevor man sich entscheidet.

Wer weiß denn beim Kauf und Bezug einer Wohnung schon genau, wie sich die Partnerschaft entwickelt?

Deshalb schieb ich im Konjunktiv, dass eine emotionale Bindung beibehalten werden KÖNNTE. Sowas kann sogar auch einseitig sein.

Wer weiß denn heutzutage noch 100 %ig, ob er in einem halben Jahr noch mit seinem Partner zusammen ist? Ich weiß es jedenfalls nicht.

Viele Grüße

Anne

Hallo Anne,

sorry deine Gedankengänge sind etwas konfus. Wenn der
ALG2-Partner die Eltern nach geldlicher Unterstützung fragen
will, wieso nimmt er dann nicht statt desse für eine Zeit lang
die Unterstüzung des Partners an. Ist dafür nicht eine
Partnerschaft gedacht? Bei einer Eheschließung heißt es so
schön „Wie in guten so in schlechten Zeiten.“ Gilt das bei
einer normalen Parnterschaft nicht?

Nein. Wer das will heiratet. Weil diese Bereitschaft nicht da war, wurde auch auf eine Hochzeit verzichtet.

Man könnte ja notfalls mit dem Partner einen Vertrag
aufsetzen, dass man ihm das Geld zurückzahlt, wenn die
Arbeitslosigkeit beendet ist. Anscheinden, so liest es sich
aus deinen Beiträgen, könnte es sich der arbeitende Parnter
ohne Probleme leisten den Alg2 Partner finanziell zu
unterstützen. Wo ist das Problem? Warum denkt man sich solch
abstruse Konstrukte aus?

Möglicherweise könnte er es sich leisten. Möglicherweise ist aber auch ein Partner im Fall einer Trennung verärgert und blockt eine solche Lösung ab. Wer weiß das denn schon Jahre im Voraus?

Man bleibt aber immer das Kind seiner Eltern :wink:. Egal was passiert.

Gruß

Anne

Hm - hab mir jetzt den kompletten Artikelbaum durchgelesen - schicke voraus das ich Österreicher bin u. mit der Materie nicht vertraut…

Der Hausverstand bzw. die Moral sagt folgendes:

Gemeinsames Eigentum schön und gut, ändert sich die Lebenssituation bzw. die Partnerschaftsverhältnisse (warum auch immer) ist es bei uns üblich, dass derjenige der die Wohnung behalten möchte, den Anteil des Partners ausbezahlt. Der Preis ist Vereinbarungssache, entweder den ursprünglichen Kaufpreis, aktuelle Marktpreise od. Schätzpreise…

Kann/will der „Übriggebliebene“ das nicht, wird die Wohnung am Markt verkauft, jeder bekommt die Hälfte und die Sache hat sich.

Ist m.E. auch die einzig faire Form für alle Beteiligten (die beiden Partner u. Steuerzahler). Wie kommt der Steuerzahler dazu, einem Arbeitslosen mit Immobilienbesitz eine Wohnung zu finanzieren? Wie kommt der Partner dazu, die Wohnung mit wildfremden zu teilen?

Verliebt - entliebt - wenn die Allgemeinheit f. die Gefühlswelt 80 Millionen Deutscher rücksicht nehmen müsste… Grüss Gott schöne Welt…

Nichts für ungut… ich könnte kotzen!

Hallo!

Tatsache?

Ok, dann ist es in diesem konstruierten Fall eine Grundlage gewesen.

Es geht um einen fiktiven Fall. Das Problem ist
doch, dass man im Vorfeld alle möglichen Konstellationen
durchdenken muss, bevor man sich entscheidet.

Man kann sich im Leben auf viel vorbereiten, aber nicht auf alles.

Wer weiß denn beim Kauf und Bezug einer Wohnung schon genau,
wie sich die Partnerschaft entwickelt?

Das weiß man nie. Aber hier hat schon ein anderer Antwortender treffend geschrieben. Falls die Beziehung nicht mehr funktioniert, kauft halt einer der beiden dem anderen seine Wohnungshälfte ab. Oder können es sich beide nicht leisten, muss die Wohnung im Fall der Fälle verkauft werden. So einfach kann es sein.

Deshalb schieb ich im Konjunktiv, dass eine emotionale Bindung
beibehalten werden KÖNNTE. Sowas kann sogar auch einseitig
sein.

Was bringt es derartige Gedankengänge zu produzieren?

Wer weiß denn heutzutage noch 100 %ig, ob er in einem halben
Jahr noch mit seinem Partner zusammen ist? Ich weiß es
jedenfalls nicht.

Dann sollte man sich ehrlich gesagt lieber keine Wohnung kaufen.

Ehrlich gesagt sind diese Gedankengänge wie ich schon schon schrieb wirklich sehr konstruiert.

Gruß

Samira

Hallo Anne,

sorry deine Gedankengänge sind etwas konfus. Wenn der
ALG2-Partner die Eltern nach geldlicher Unterstützung fragen
will, wieso nimmt er dann nicht statt desse für eine Zeit lang
die Unterstüzung des Partners an. Ist dafür nicht eine
Partnerschaft gedacht? Bei einer Eheschließung heißt es so
schön „Wie in guten so in schlechten Zeiten.“ Gilt das bei
einer normalen Parnterschaft nicht?

Nein. Wer das will heiratet. Weil diese Bereitschaft nicht da
war, wurde auch auf eine Hochzeit verzichtet.

Das sehe ich anders. Und nur weil es heute chic ist, dass man sich finanziell nicht vom Partner abhängig machen möchte, soll das dann lieber auf dem Rücken der Allgemeinheit ausgetragen werden. Finde ich eine sehr merkwürdige Einstellung.

Man könnte ja notfalls mit dem Partner einen Vertrag
aufsetzen, dass man ihm das Geld zurückzahlt, wenn die
Arbeitslosigkeit beendet ist. Anscheinden, so liest es sich
aus deinen Beiträgen, könnte es sich der arbeitende Parnter
ohne Probleme leisten den Alg2 Partner finanziell zu
unterstützen. Wo ist das Problem? Warum denkt man sich solch
abstruse Konstrukte aus?

Möglicherweise könnte er es sich leisten. Möglicherweise ist
aber auch ein Partner im Fall einer Trennung verärgert und
blockt eine solche Lösung ab. Wer weiß das denn schon Jahre im
Voraus?

Dann verkauft man halt die Wohnung, wenn es gar nicht mehr anders geht.

Man bleibt aber immer das Kind seiner Eltern :wink:. Egal was
passiert.

Sehe ich auch anders.

So wie ich das verstehe sollen in diesem fiktiven Fall VOR einem Wohnungskauf alle möglichen Eventualiäten durchdacht werden um sich möglichst gut abzusichern. Das ist aber schier unmöglich. Und nur um gut abgesichert zu sein sich betrügerische Konstruktionen auszudenken ist wohl auch nicht das beste aller Dinge.

Gruß

Samira

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Hallo Anne!

Anscheinend werden Leute mit halben Wohnungen nicht arbeitslos?

Kommt wohl nicht häufig vor. Ich denke nicht, dass dieser Fall vom Gesetzgeber vorgesehen wurde, es müsste also ggf. ein Gericht entscheiden. Wenn es nicht der erste derartige Fall wäre, dann gäbe es schon ein Urteil, aber ich weiß nicht, wie man das feststellen kann.

Wird eine Bedarfsgemeinschaft nicht damit begründet, dass die Leute eine gemeinsame Wohnung bewohnen?

Da hast du allerdings recht. Das steht da ganz eindeutig so geschrieben.

In welchem Gesetz findet man denn die Unterhaltspflicht für einen Menschen, mit dem man weder verwandt noch verheiratet ist?

Nirgendwo, die findet man aber auch nicht, wenn diese Leute zusammen wohnen.

Denkbar wäre es aber auch, dass es nie eine echte Wirtschaftsgemeinschaft gegeben hätte, weil immer jeder Partner für sich gewirtschaftet hat.

Dann dürfte das eigentlich nicht als Bedarfsgemeinschaft zählen. - Die Sache ist nur, dass die Beweislast beim Hilfesuchenden liegt, und wie man beweist, dass man keine Bedarfsgemeinschaft ist, weiß ich nicht wirklich. Ich denke, ohne Klage würde das sowieso nicht gehen.

Also im Ernstfall könnten da imho möglicherweise noch andere juristische Ansichtweisen ausgegraben werden.

Z.B. wo?

Keine Ahnung, ich habe das auch in erster Linie vorsichtshalber geschrieben, eben weil ich sowas mal gelesen habe. Ob das aber wirklich Hand und Fuß hatte, was ich da gelesen hatte, weiß ich nicht. Ich dachte nur, wenn da irgendwo Zweifel bestehen, sollte man das erwähnen.

Viele Grüße

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hi

Nein, in dem fiktiven Fall hatte ich mal angenommen, dass der
ausziehende Partner wirklich in ein ganz anderes Haus zieht
und dort eine (größere) Wohnung zur Verfügung hat. (In der der
bleibende Partner evtl. sogar ein gern gesehener Gast ist -
schließlich ist eine emotionale Trennung der Partner überhaupt
nicht nötig. Es geht schließlich nur um die Auflösung des
gemeinschaflichen Hausstands.)

damit man ALG II komplett kassieren und der bisherige Partner nicht in die Pflicht genommen werden kann

Im Hintergrund lauert nämlich noch ein ganz anderes Problem:
Würde der arbeitslose Eigentümer selbst auch ausziehen und
z.B. in eine kleinere Wohnung ziehen, müsste er doch sein
nicht selbst bewohntes Immobilieneigentum verwerten und für
seinen Lebensunterhalt verwenden. Die Miete einer halben
Wohnung würde dafür aber nicht ausreichen. Der Verkauf ist
aber zur Zeit überhaupt nicht empfehlenswert, da die Preise
durch die Wirtschaftskrise ziemlich schlecht sind. Deshalb
sind beide Eigentümer, vor allem der gehende, dagegen.

je nun, aber warum soll eine Solidargemeinschaft dafür haften, nur weil es den beiden aus den fiktiven Fall gerade finanziell nicht reinpasst ?

Was wiederum verheerende Auswirkungen auf die
Beziehung der Beiden haben würde.

ach jeee - sind sie nun Lebensgefährten, die füreinander einstehen wollen? oder sind es eher Leute, die lieber andere dafür bezahlen lassen, damit sie ihren eigenen Lebensstandard halten können?

Der „in Lohn und Brot stehende Partner“ kann die Hälfte doch
kaufen, dann kommt ihm sogar die immobilienflaute zugute und
der ALG2-Empfänger wird dann vielleicht erstmal gar keiner…

ja neee, ist doch aber netter Geld von „Vater Staat“ (also von den anderen Mitmenschen, die kräftig einzahlen, damit sie mal Geld zum Überleben haben) abzuzocken als selber welches aufzuwenden

Gruß H.

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Hallo!

Zu berücksichtigen wäre dabei auch, dass ihm dann im Notfall
nur noch die zwangsweise Versteigerung der Wohnung übrig
bliebe, da er nur so den anderen Partner zum Verkauf nötigen
könnte. Was wiederum verheerende Auswirkungen auf die
Beziehung der Beiden haben würde.

Das habe ich nicht verstanden. Wieso Zwangsversteigerung? Wer sollte die denn bitte in die Wege leiten wollen/müssen? Die ARGE wird im zweifelsfall die zahlung von ALG2 verweigern. Und nun? Wird die Wohnungshälfte halt nach Angebot verkauft oder auch (wenn der Eigentümer das will) versteigert. Woher rührt die Angst einer Zwangsversteigerung?

Greetz, Bommel

Hallo!

Das habe ich nicht verstanden. Wieso Zwangsversteigerung? Wer
sollte die denn bitte in die Wege leiten wollen/müssen? Die
ARGE wird im zweifelsfall die zahlung von ALG2 verweigern. Und
nun? Wird die Wohnungshälfte halt nach Angebot verkauft oder
auch (wenn der Eigentümer das will) versteigert. Woher rührt
die Angst einer Zwangsversteigerung?

Greetz, Bommel

Das ist ganz normal, wenn du eine Immobilie mit einer anderen Person besitzt, sie verkaufen möchtest, ohne das der andere einverstanden ist. Dann bleibt dir die Möglichkeit der Zwangsversteigerung zwecks Auflösung der Eigentümergemeinschaft.

Das geht immer und hat mit der Arge wenig zu tun.

Gruß

Anne

Hallo!

Das ist ganz normal, wenn du eine Immobilie mit einer anderen
Person besitzt, sie verkaufen möchtest, ohne das der andere
einverstanden ist. Dann bleibt dir die Möglichkeit der
Zwangsversteigerung zwecks Auflösung der
Eigentümergemeinschaft.

Das geht immer und hat mit der Arge wenig zu tun.

Aber hier ist doch eine normale Verwertung möglich? Die in finanzielle Not geratene Person bietet dem anderen Besitzer oder einem Dritten die Wohnungshälfte zum Kauf an? Oder lässt sie versteigern? Warum Zwangsversteigerung??

Bommel

Hi!

Nur wenn beide sich nicht einigen können, z.B. wenn die Beziehung zu Bruch gegangen sein sollte.

Gruß

Anne

[MOD]‚Zwangsversteigerung‘ bitte woanders erörtern
… da hier ja von Euch auch schon korrekt festgestellt wurde, dass das mit der ARGE wenig bis nichts zu tun hat (und daher off-topic ist; der Artikelbaum lässt das Archiv ja jetzt schon fast platzen… :smile:
Entweder per Mail oder im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ wären die passenderen Orte zur Vertiefung der Thematik bei Interesse.

Grüße
MOD Jadzia Dax