Hallo Anne!
Anscheinend werden Leute mit halben Wohnungen nicht arbeitslos?
Kommt wohl nicht häufig vor. Ich denke nicht, dass dieser Fall vom Gesetzgeber vorgesehen wurde, es müsste also ggf. ein Gericht entscheiden. Wenn es nicht der erste derartige Fall wäre, dann gäbe es schon ein Urteil, aber ich weiß nicht, wie man das feststellen kann.
Wird eine Bedarfsgemeinschaft nicht damit begründet, dass die Leute eine gemeinsame Wohnung bewohnen?
Da hast du allerdings recht. Das steht da ganz eindeutig so geschrieben.
In welchem Gesetz findet man denn die Unterhaltspflicht für einen Menschen, mit dem man weder verwandt noch verheiratet ist?
Nirgendwo, die findet man aber auch nicht, wenn diese Leute zusammen wohnen.
Denkbar wäre es aber auch, dass es nie eine echte Wirtschaftsgemeinschaft gegeben hätte, weil immer jeder Partner für sich gewirtschaftet hat.
Dann dürfte das eigentlich nicht als Bedarfsgemeinschaft zählen. - Die Sache ist nur, dass die Beweislast beim Hilfesuchenden liegt, und wie man beweist, dass man keine Bedarfsgemeinschaft ist, weiß ich nicht wirklich. Ich denke, ohne Klage würde das sowieso nicht gehen.
Also im Ernstfall könnten da imho möglicherweise noch andere juristische Ansichtweisen ausgegraben werden.
Z.B. wo?
Keine Ahnung, ich habe das auch in erster Linie vorsichtshalber geschrieben, eben weil ich sowas mal gelesen habe. Ob das aber wirklich Hand und Fuß hatte, was ich da gelesen hatte, weiß ich nicht. Ich dachte nur, wenn da irgendwo Zweifel bestehen, sollte man das erwähnen.
Viele Grüße