Hallo Elmar Lehmann,
1. wenn Du (noch) nicht zu einem RA willst, Deine Rechtsfragen stattdessen jedoch in einem Internetforum beantwortet haben möchtest, dann solltest Du Dich zunächst einmal mit dessen Regeln vertraut machen. In diesem Falle bedeutet das:
Bevor Du Deinen Artikel geschrieben hast, konntest Du folgenden Hinweis lesen:
„Beim Verfassen der Anfrage beachte folgende Grundsätze:
– […]
– Beachte unseren FAQ-Eintrag Fragen zu Steuern oder Recht ( Link öffnet im neuen Fenster ). “
Wärest Du diesem Link gefolgt, hättest Du o. g. FAQ:1129 zu lesen bekommen (die nichts anderes bedeutet als „ Schreibe nicht in der Ich-Form! “), die eben nicht nur in den einschlägigen Brettern gilt, sondern auch bei der Expertenanfrage!
Grund ist, dass für jegliche rechtliche Fragen an fremde Personen in Deutschland das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zu beachten ist, also auch bei w-w-w. Aus diesem Grund existiert hier FAQ:1129, die Du leider missachtet hast.
2. Ich bin ausdrücklich keine Alg-II-Expertin, sondern Alg- I -Expertin! Deswegen könnte ich Deine Fragen auch nicht beantworten, wenn ich wollte.
Bitte suche Dir daher beim nächsten Mal einen Experten, der auch wirklich Experte für Alg II ist! Vielen Dank.
Mit freundlichem Gruß
Jadzia Dax
PS: Du kannst Deine Anfrage auch gerne im Brett „Arbeits- & Sozialamt“ (http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?T…) stellen, sofern Du FAQ:1129 beachtest (siehe dort auch die Vorschaltseite (erscheint dort vorm Artikelschreiben))!