ALG-II-Sanktionen bei Kündigung?

Hallo,

hier nun verschiedene Situationen. Mich würde interessieren, ob die ARGE dann ALG II kürzt oder streicht.

Grundsituation: Der Arbeitnehmer ist „Aufstocker“ (d. h., bekommt ALG II zu seinem Lohn dazu).
Der Arbeitnehmer ist unzufrieden mit dem Job und will da „raus“.

Kriegt er nun Sanktionen oder ALG II gestrichen, wenn:

– er den Job selbst kündigt, ohne eine neue Arbeit in Aussicht zu haben?

– er falsche Arbeitszeiten aufschreibt, um eine Kündigung zu provozieren?

– er absichtlich „Schlechtleistung“ produziert, um gekündigt zu werden?

– er einfach zu Hause bleibt?

– er ein Bonbon „stiehlt“?

Grüßle,

Ralf

Hallo,

jeder Arbeitnehmer muss mit Konsequenzen rechnen, wenn er ohne wichtigen Grund kündigt - auch wenn er kein Aufstocker ist.
Hat dieser Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld tritt eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe von 12 Wochen ein.
Bekommt er aufstockend Arbeitslosengeld II oder nur Arbeitslosengeld II, weil er keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wird dieses auch dementsprechend gemindert.
Die beschriebenen Ausführungen stellen arbeitswidriges Verhalten dar. Es macht keinen Unterschied, ob man selbst kündigt oder eine Kündigung provoziert!

Viele Grüße

Hallo,

um wieviel wird dann das ALG II gemindert?

Man kann ja schließlich nicht 3 Monate KEIN Geld bekommen?
Dann muß man ja Gutscheine bekommen?

Und wenn Wohnungsverlust droht?

Grüße,

Ralf

Hi ralf,

Man kann ja schließlich nicht 3 Monate KEIN Geld bekommen?

Doch, das geht, das habe ich selbst erlebt.

Gruß,
Anja

Man kann ja schließlich nicht 3 Monate KEIN Geld bekommen?

Tja, das ist genauso unglaublich wie jemand der einfach nicht mehr arbeiten will. Beides gibt es aber.

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Hi!

Man kann ja schließlich nicht 3 Monate KEIN Geld bekommen?

Die Regelleistung (RL) kann schon komplett gestrichen werden.

Dann muss man ja Gutscheine bekommen?

Ja.

Und wenn Wohnungsverlust droht?

Die KdU wird weitergezahlt; nur die RL kann sanktioniert werden.

Gruß
Jadzia

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Hallo,

wenn Arbeitslosengeld II aufstockend zum Arbeitslosengeld gezahlt wird, tritt eine Sanktion von 30 % der Regelleistung ein.
Bei unter 25-Jährigen fällt das gesamte Arbeitslosengeld II weg.

Gruß, SweetAngel1801

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Hallo SweetAngel1801,

er hat nichts davon geschrieben,das er Arbeitslosengeld erhält.

Gruß

Hi!

er hat nichts davon geschrieben, dass er Arbeitslosengeld erhält.

Das ist aber eine logische Schlussfolgerung.

Wenn er demnächst vielleicht seinen Job los ist und schon lange genug (mind. 12 Monate in den letzten 2 Jahren) sozialversicherungspflichtig war, dann hat er dann Anspruch auf Alg I.
(Und wenn er jetzt schon im Job so wenig bekommt, dass er aufstocken muss, dann wird das Alg I noch niedriger ausfallen und weiterhin Alg-II-Aufstockung vonnöten sein.)

LG
Jadzia

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Hi,

hattest du dann die Gutscheine bekommen?

Und was war mit den Kosten für deine Unterkunft?

Wenn ja nur die Regelleistung sanktioniert werden könnte wären das ja NUR 30% bis vielleicht 100% von 351 Euro.

Oder?

Liebe Grüße,

Ralf

Hallo,

Lebensmittelgutscheine bekommt man i.d.R., Kosten der Unterkunft müssen nicht immer gewährt werden.

Gruß

Hallo,

wenn Arbeitslosengeld II aufstockend zum Arbeitslosengeld
gezahlt wird, tritt eine Sanktion von 30 % der Regelleistung
ein.
Bei unter 25-Jährigen fällt das gesamte Arbeitslosengeld II
weg.

tach
und dann? steht man dann ohne geld da?
alles nur luftblasen!
mfg
bruno

hört doch mal auf mit dem quatsch
tach

Man kann ja schließlich nicht 3 Monate KEIN Geld bekommen?

Tja, das ist genauso unglaublich wie jemand der einfach nicht
mehr arbeiten will. Beides gibt es aber.

gibt es eben nicht! es sei denn, der arbeitslose glaubt ammenmärchen oder den behauptungen der sachbearbeiter. bei einer 100%igen kürzung bekommt man die 359 euro von anderer stelle.

http://www.youtube.com/watch?v=Gls5b4MZTio

bei 6:20 könnt ihr das auch hören. auch höre ich immer von lebensmittelgutscheinen. solch ein quatsch! so etwas lässt sich nur andrehen, wer keine ahnung hat. es gibt gewisse vorgaben wo lg vorgeschrieben sind, aber dass betrifft in der regel unzuverlässige personen wie suchtkranke usw.

mfg bruno

Hallo Bruno,

ja, dann steht man ohne Geld da. Sanktionen setzen schließlich auch ein Ereignis voraus, welches diese begründet.
Man muss allerdings nicht „verhungern“, falls du darauf anspielst. Lebensmittelgutscheine zur Grundsicherung erhält man jederzeit.

Gruß

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völlig falsch

Hallo Bruno,

ja, dann steht man ohne Geld da. Sanktionen setzen schließlich
auch ein Ereignis voraus, welches diese begründet.

dann nenn doch einmal diese voraussetzungen!
wenn du dir die mühe machen würdest zu recherchieren, würdest du schnell feststellen, dass sie NUR ausgegeben dürfen, wenn der bedürftigte NACHWEISLICH unwirtschaftlich handelt.

alles andere ist mummpitz. ich bestreite NICHT, dass die arge immer wieder versucht die dinger an den mann zu bringen.
aber ich muss auch dabei sagen, dass sich nur der dumme oder unwissende auf diesen deal einlässt.

ich habe jetzt schon 15 jahre arbeitsamt hinter mir, ich weiss wovon ich schreibe. und nach drei gewonnenen prozessen gegen meine arge, überlegen sich die fallmanager in diesem hause ganz genau, was sie mir gegenüber behaupten.

bruno

Hallo Bruno,

vielleicht solltest du noch einmal recherchieren?
Lies dir doch mal § 31 (5) S. 1 SGB II durch…

„Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die das 15. Lebensjahr, jedoch noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, wird das Arbeitslosengeld II unter den in den Absätzen 1 und 4 genannten Voraussetzungen auf die Leistungen nach § 22 beschränkt; die nach § 22 Abs. 1 angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sollen an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden.“

Herzlichen Glückwunsch zu den „15 Jahren Arbeitsamt“, aber das ändert auch an der Gesetzgebung nichts.

Gruß

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