Hallo,
hier nun verschiedene Situationen. Mich würde interessieren, ob die ARGE dann ALG II kürzt oder streicht.
Grundsituation: Der Arbeitnehmer ist „Aufstocker“ (d. h., bekommt ALG II zu seinem Lohn dazu).
Der Arbeitnehmer ist unzufrieden mit dem Job und will da „raus“.
Kriegt er nun Sanktionen oder ALG II gestrichen, wenn:
– er den Job selbst kündigt, ohne eine neue Arbeit in Aussicht zu haben?
– er falsche Arbeitszeiten aufschreibt, um eine Kündigung zu provozieren?
– er absichtlich „Schlechtleistung“ produziert, um gekündigt zu werden?
– er einfach zu Hause bleibt?
– er ein Bonbon „stiehlt“?
Grüßle,
Ralf