Alg II - Schichtarbeit

Hallo

14-Schichtbetrieb gemeint ist mit jeweils 2 Schichten pro Tag (6-14h und 14-22h)?

Das weiss hier wohl keiner so recht - müsste aber die fiktive Mutter ja eigentlich mitgeteilt bekommen,wenn man ihr so ein Angebot machen sollte bzw. wenn sie sich von sich aus darauf bewirbt.Ich habe das eigentlich aber ebenfalls so verstanden, dass die Firma grundsätzlich Mo-So zwischen 6-22h Schichten arbeitet u.dass man dort eben im bestimmten (Tages-oder Wochen-)Wechsel erst 6-14h und dann 14-22h arbeitet und auch an den Wochenenden „rotiert“, mit zwei freien Tagen an unterschiedlichen Wochentagen. Grundsätzlich ja auch keine sooo ungewöhnliche Sache; KANN aber für eine Kinderbetreuung halt schon ein organisatorisches Problem geben.

Was glaubst du, was eine 14-jähige den ganzen Tag macht, wenn
sie ihre Mutter garnicht trifft, und die ganze Zeit auf sich
gestellt ist?

Oder auch wie dann die Haftpflichtversicherung und ggf.auch das Jugendamt reagieren und auf die aufsichts-und haftpflichtige Mutter zugehen, falls das Mädchen während der zwölf unbeaufsichtigten Schulferien- Wochen im Jahr was anstellen oder selber zu Schaden kommen sollte…:wink:

LG

Hallo

Und hast du irgend einen Link der besagt, dass dei Erfüllung
der gesetzlichen Aufsichtspflicht eines 14-Jährigen erfordert,
dass die Mutter oder ein anderer Erziehungsberechtigter rund
um die Uhr anwesend sein muss?

Welchen Zweck die Aufsichtspflicht erfüllt und welche rechtlichen Konsequenzen ihre Verletzung haben können ,kann man ja selber leicht ergooglen. Sie bedeutet nicht unbedingt, dass ein Überwachen des Kindes durch ständige Kontrolle erforderlich ist. Das ist abhängig vom Alter,Reife-u.Erfahrungsstand des Kindes und von der jeweiligen Situation.Entscheidend ist aber, „was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen unternehmen müssen, um Schaden abzuwenden“. Und da liegt es sicherlich auch am Entwicklungsstand des Kindes und an den Lebensumständen und dem Umfeld, inwieweit man z.B. das Kind über 6 Sommerferienwochen täglich 10 Stunden unbeaufsichtigt lassen kann und dennoch einen Schaden fürs Kind oder Dritte ausschließen bzw.„abwenden“ kann vom Arbeitsplatz aus.

Wenn die Betreuungssituation in einer Region wirklich so
grottenschlecht ist…

Was die allgemeine Betreuungssituation angeht, ist das insgesamt eher weniger ein „regionales“ Problem, sondern schon lange ein bundesweites Thema bzw.Problem.
Man kann sich ja spaßeshalber einfach mal beispielhaft nur die Zahlen für Bayern ansehen (Stand 1.1.08)
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-G…

In Bayern:

  • 13,7% der Kinder unter 3 J.haben einen Betreuungsplatz; der angestrebte Deckungssatz ist 31% => fast 56.000 Betreuungsplätze fehlen in Bayern, um allein diese angestrebten 31% abzudecken.(Damit theoretisch jedes Kind unter 3 J.in Bayern einen Tagespflegeplatz hätte, wären über 279 000 weitere Betreuungsplätze nötig).

  • 22,9 % der bayerischen Kinder zwischen 6-10J. sind in Tagespflege u. Schulmittagsbetreuung untergebracht.„Angestrebt“ sind derzeit Plätze für 30% => Es fehlen über 35 000 Plätze, um für nur 30% dieser Altersgruppe Betreuung zu bieten. (Damit theoretisch jedes Kind von 6-10 J.in Bayern eine Tagesbetreuung hätte,würden 384 000 Plätze fehlen.)
    Dabei sind noch gar nicht die Kinder ab 10 Jahren berücksichtigt, für die aber ja ebenfalls ein Betreuungsbedarf gegeben ist (selbst wenn nur während der Schulferien).

Auch ohne jetzt noch die genauen Zahlen für die anderen Bundesländer rauszusuchen, kann man wohl davon ausgehen, dass es dort mit der Betreuungssituation auch nicht „extrem“ besser aussieht…wenn nicht eher ähnlich oder sogar schlechter. Das alles zusammengerechnet ergibt ein ziemlich klares Bild…kann man, wenn man will, wohl durchaus auch als „grottenschlechte“ Betreuungssituation bezeichnen.Die meisten Eltern, die nicht das Glück der „zuverlässig betreuenden Verwandtschaft“ haben, müssen sich irgendwann , spätestens während der Schulferien, mit dem Problem der Betreuung auseinandersetzen.Nicht nur allein Erziehende…

Dieser o.a. Bericht der Bundesanstalt für Arbeit stellt ebenfalls fest, dass aber die "„Voraussetzung für die Erwerbstätigkeit von Frauen ein ausreichendes, qualitatives und bezahlbares Betreuungsangebot“ ist…

Oder wie unser Familienministerium es formuliert
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Publikationen/…:
„Flexible Kinderbetreuung ist für Alleinerziehende von zentraler Bedeutung, um Familie und Erwerbstätigkeit vereinbaren zu können.
Ziel einer Flexibilisierung der Kinderbetreuungsangebote ist NICHT das rundum flexible Kind oder die „betriebsgerechte“ Familie.
(Ziel ist:smile: Fragile und häufig wechselnde Betreuungspatchworks werden durch ein stabiles Betreuungs- und Bildungsangebot ersetzt.“

Wobei man hier sehen muss, dass es sich dabei jeweils um Berichte speziell zum Thema Alleinerziehung handelt. Tatsächlich ist die Betreuungssituation aber wohl für die meisten Familien irgendwann ein Thema (also nicht nur für Einelternfamilien) - und oft dann halt auch ein Problem.

…dann müsste sich eine Tagesmutter ja eine goldene Nase verdienen :können. Vielleicht wäre das dann ja eine gangbare Alternative für eine :arbeitssuchende Alleinerziehende, etwas zum eigenen Lebensunterhalt
beizutragen.

Ja,schön wäre das,auch das mit der Goldnase…nur ist es wohl leider äußerst selten umzusetzen. Die Stundensätze der Tagesmütter richten sich in der Regel nach den Pflege-Stundensätzen, die die Jugendämter für Tagespflege veranschlagen. Mag regional verschieden sein - mir selbst sind aus mehreren Bundesländern nur Stundensätze zwischen 3,50 bis unter 5 Euro bekannt, sodass ich davon ausgehe, dass da auch andernorts allgemein nicht sehr viel mehr veranschlagt wird pro Betreuungsstunde. Um da halbwegs etwas zu verdienen, müssten rechnerisch schon mehrere Kinder gleichzeitig betreut werden. Für die Betreuuung mehrerer Kinder haben Alleinerziehende aber in der Regel gar nicht die Räumlichkeiten, da ihnen selbst nur begrenzter Wohnraum als „angemessene Unterkunft“ bewilligt wird…und mit „nur“ 1 Betreuungskind kann man sich bei den gegebenen Stundensätzen ausrechnen, dass die Tagesmutter auch dadurch nicht annähernd aus dem (aufstockenden) Leistungsbezug für sich und ihr Kind/ihre Kinder herauskäme. - Ohne private Tagesmütter sähe die Betreuungssituation noch wesentlich schlechter aus; die Tagesmuttis leisten da enorme, verantwortungsvolle und sehr wichtige Arbeit - aber nur von dieser Arbeit „leben“ kann wohl kaum eine.

Jemand, der seine Kinder erzieht, gehört auch zu den arbeitenden Mitgliedern der Solidargemeinschaft.
Das sehe ich nicht so, weil derjenige keinen finanziellen Beitrag zur :Solidargemeinschaft leistet (und die Solidargemeinschaft definiert :sich nunmal über das Finanzielle, da es sich um eine finanzielle :Solidarität handelt).

Das würde bedeuten, dass letztlich nur erwerbstätige Steuerzahler zu unserer „Solidargemeinschaft“ gehören. Das hieße: Kinder von der Geburt bis zum Erwerbstätigen-Alter gehören also noch nicht zu unserer Solidargemeinschaft. Rentner nicht mehr. Erwerbsunfähige Kranke/ Behinderte generell nicht. Mütter/Väter in Elterzeit auch erstmal nicht mehr. Weil sie alle „finanziell nichts beitragen“.

Was das dann überhaupt noch zu tun hat mit „Solidarität“ - per Definition mit dem Zusammengehörigkeitsgefühl in einem Sozialgefüge, das sich in der Bereitschaft zur wechselseitigen oder einseitigen Unterstützung innerhalb der Gemeinschaft zeigt… und wonach alle (!) Menschen dieser Gesellschaft unabhängig von der Höhe ihres Einkommens die Sicherheit haben, im Notfall Hilfe zu erhalten ?

Da könnte man für diese neue „Finanzsolidargemeinschaft“ eigentlich nur hoffen, dass sie sich privat gut abgesichert hat für den Notfall - und vor allem auch fürs Alter.
Denn sie wird dann ja logischerweise auch sicher nicht erwarten, später, wenn sie selbst nicht mehr erwerbstätig ist und daher nichts mehr „beiträgt“, ihre Rente von den (dann arbeitenden) Kindern der heute „nichts beitragenden“ Eltern finanziert zu bekommen. :smile:

Gruß

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:smile: owt

)

Moin,

Und hast du irgend einen Link der besagt, dass dei Erfüllung
der gesetzlichen Aufsichtspflicht eines 14-Jährigen erfordert,
dass die Mutter oder ein anderer Erziehungsberechtigter rund
um die Uhr anwesend sein muss?

Welchen Zweck die Aufsichtspflicht erfüllt und welche
rechtlichen Konsequenzen ihre Verletzung haben können ,kann
man ja selber leicht ergooglen. Sie bedeutet nicht unbedingt,
dass ein Überwachen des Kindes durch ständige Kontrolle
erforderlich ist. Das ist abhängig vom
Alter,Reife-u.Erfahrungsstand des Kindes und von der
jeweiligen Situation.Entscheidend ist aber, „was verständige
Eltern nach vernünftigen Anforderungen unternehmen müssen, um
Schaden abzuwenden“. Und da liegt es sicherlich auch am
Entwicklungsstand des Kindes und an den Lebensumständen und
dem Umfeld, inwieweit man z.B. das Kind über 6
Sommerferienwochen täglich 10 Stunden unbeaufsichtigt lassen
kann und dennoch einen Schaden fürs Kind oder Dritte
ausschließen bzw.„abwenden“ kann vom Arbeitsplatz aus.

Eben. Und somit hilft uns das beim speziellen Problem nicht wirklich weiter, oder soll die ARGE jetzt irgendwie den Reife- und Erfahrungsstand des Jugendlichen und sein Umfeld prüfen?

Wenn die Betreuungssituation in einer Region wirklich so
grottenschlecht ist…

Was die allgemeine Betreuungssituation angeht, ist das
insgesamt eher weniger ein „regionales“ Problem, sondern schon
lange ein bundesweites Thema bzw.Problem.
Man kann sich ja spaßeshalber einfach mal beispielhaft nur die
Zahlen für Bayern ansehen (Stand 1.1.08)

Tja, das ist eben Bayern. In Hamburg gibt es dagegen einen Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder von berufstätigen Eltern, und das sogar in der Ferienzeit.

Auch ohne jetzt noch die genauen Zahlen für die anderen
Bundesländer rauszusuchen, kann man wohl davon ausgehen, dass
es dort mit der Betreuungssituation auch nicht „extrem“ besser
aussieht…

Also ich finde etwas, dass so:
http://www.hamburg.de/kita/118682/daten-und-fakten.html
aussieht, schon extrem besser.

…dann müsste sich eine Tagesmutter ja eine goldene Nase verdienen :können. Vielleicht wäre das dann ja eine gangbare Alternative für eine :arbeitssuchende Alleinerziehende, etwas zum eigenen Lebensunterhalt
beizutragen.

Ja,schön wäre das,auch das mit der Goldnase…nur ist es wohl
leider äußerst selten umzusetzen. Die Stundensätze der
Tagesmütter richten sich in der Regel nach den
Pflege-Stundensätzen, die die Jugendämter für Tagespflege
veranschlagen. Mag regional verschieden sein - mir selbst sind
aus mehreren Bundesländern nur Stundensätze zwischen 3,50 bis
unter 5 Euro bekannt, sodass ich davon ausgehe, dass da auch
andernorts allgemein nicht sehr viel mehr veranschlagt wird
pro Betreuungsstunde. Um da halbwegs etwas zu verdienen,
müssten rechnerisch schon mehrere Kinder gleichzeitig betreut
werden. Für die Betreuuung mehrerer Kinder haben
Alleinerziehende aber in der Regel gar nicht die
Räumlichkeiten, da ihnen selbst nur begrenzter Wohnraum als
„angemessene Unterkunft“ bewilligt wird…

Wenn jemand sich in dem Bereich ernsthaft selbständig machen will, dann kann ich mir vorstellen, dass es hier durchaus Unterstützung von der ARGE geben könnte. Schließlich gibt es die für Leute, die sich in anderen Bereichen selbständig machen wollen ja auch.

die
Tagesmuttis leisten da enorme, verantwortungsvolle und sehr
wichtige Arbeit - aber nur von dieser Arbeit „leben“ kann
wohl kaum eine.

Warum nicht? Schließlich suchen ja nicht nur schlechtverdienende Mütter eine Betreuung für ihre Kinder, sondern auch Gutverdienende. Die bezahlen dann bei entsprechender Qualität des Angebots auch gerne mehr.

Jemand, der seine Kinder erzieht, gehört auch zu den arbeitenden Mitgliedern der Solidargemeinschaft.
Das sehe ich nicht so, weil derjenige keinen finanziellen Beitrag zur :Solidargemeinschaft leistet (und die Solidargemeinschaft definiert :sich nunmal über das Finanzielle, da es sich um eine finanzielle :Solidarität handelt).

Das würde bedeuten, dass letztlich nur erwerbstätige
Steuerzahler zu unserer „Solidargemeinschaft“ gehören.

Nein, da hast du mich wohl falsch verstanden. Es bedeutet, dass auch Hartz IV Empfänger zur Solidargemeinschaft zählen, aber nichts dazu beitragen, sondern die Nutznießer dieser Solidargemeinschaft sind.

Gruß
Marion

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Hallo

Da hier einige offenabr meinen, dass hier eine Beschäftigung fast rund um die Uhr gemeint ist:

Ich glaube nicht, dass das jemand meint.

Es wird hier schlicht auf einer Basis diskutiert, die meines Erachtens für eine Bewertung nicht ausreichend ist. Es könnten z.B. auch 21 Schichten mit jeweils 5,33h sein. Oder was auch immer. Weiterhin mag es in dem Betrieb die Möglichkeit geben, eine feste Schicht zu fahren. Und, und, und.
Wie will also irgendjemand die Billigkeit einer Forderung der Arbeitsaufnahme ohne Kenntnis dessen beurteilen? Aber alle scheinen es hier per Ferndiagnose zu können.

14-Schichtbetrieb gemeint ist mit jeweils 2 Schichten pro Tag (6-14h und 14-22h)?

Wenn sie die ganze Zeit Freundinnen da hat, dann ist es noch
ok, aber die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass sie dann nur
vor dem Fernseher sitzt.

Und die Situation ist deutlich besser, wenn man von 9-18h arbeitet und gerne noch 1h Anfahrt hat? Soll ja in D durchaus normal sein …

Grüße
Jürgen *ehemaliges Schlüsselkind*

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Falls es noch interessiert …
Hallo

… und falls es nicht eh schon klar ist.

Ich rede hier über den von der Ausgangsposterin geschilderten fiktiven Fall. Wie kann ich da „persönlich“ werden? Wem gegenüber?

Da hatte ich mal kurz was von meiner Tochter erzählt, auf die du dich dann bezogen hattest.

Viele Grüße
Simsy

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[MOD] Off-topic-Diskussionen abgeschlossen …
… wenn auch etwas spät. War verhindert. :smile:

Sanfte Grüße
Liza