Hallo
Und hast du irgend einen Link der besagt, dass dei Erfüllung
der gesetzlichen Aufsichtspflicht eines 14-Jährigen erfordert,
dass die Mutter oder ein anderer Erziehungsberechtigter rund
um die Uhr anwesend sein muss?
Welchen Zweck die Aufsichtspflicht erfüllt und welche rechtlichen Konsequenzen ihre Verletzung haben können ,kann man ja selber leicht ergooglen. Sie bedeutet nicht unbedingt, dass ein Überwachen des Kindes durch ständige Kontrolle erforderlich ist. Das ist abhängig vom Alter,Reife-u.Erfahrungsstand des Kindes und von der jeweiligen Situation.Entscheidend ist aber, „was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen unternehmen müssen, um Schaden abzuwenden“. Und da liegt es sicherlich auch am Entwicklungsstand des Kindes und an den Lebensumständen und dem Umfeld, inwieweit man z.B. das Kind über 6 Sommerferienwochen täglich 10 Stunden unbeaufsichtigt lassen kann und dennoch einen Schaden fürs Kind oder Dritte ausschließen bzw.„abwenden“ kann vom Arbeitsplatz aus.
Wenn die Betreuungssituation in einer Region wirklich so
grottenschlecht ist…
Was die allgemeine Betreuungssituation angeht, ist das insgesamt eher weniger ein „regionales“ Problem, sondern schon lange ein bundesweites Thema bzw.Problem.
Man kann sich ja spaßeshalber einfach mal beispielhaft nur die Zahlen für Bayern ansehen (Stand 1.1.08)
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-G…
In Bayern:
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13,7% der Kinder unter 3 J.haben einen Betreuungsplatz; der angestrebte Deckungssatz ist 31% => fast 56.000 Betreuungsplätze fehlen in Bayern, um allein diese angestrebten 31% abzudecken.(Damit theoretisch jedes Kind unter 3 J.in Bayern einen Tagespflegeplatz hätte, wären über 279 000 weitere Betreuungsplätze nötig).
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22,9 % der bayerischen Kinder zwischen 6-10J. sind in Tagespflege u. Schulmittagsbetreuung untergebracht.„Angestrebt“ sind derzeit Plätze für 30% => Es fehlen über 35 000 Plätze, um für nur 30% dieser Altersgruppe Betreuung zu bieten. (Damit theoretisch jedes Kind von 6-10 J.in Bayern eine Tagesbetreuung hätte,würden 384 000 Plätze fehlen.)
Dabei sind noch gar nicht die Kinder ab 10 Jahren berücksichtigt, für die aber ja ebenfalls ein Betreuungsbedarf gegeben ist (selbst wenn nur während der Schulferien).
Auch ohne jetzt noch die genauen Zahlen für die anderen Bundesländer rauszusuchen, kann man wohl davon ausgehen, dass es dort mit der Betreuungssituation auch nicht „extrem“ besser aussieht…wenn nicht eher ähnlich oder sogar schlechter. Das alles zusammengerechnet ergibt ein ziemlich klares Bild…kann man, wenn man will, wohl durchaus auch als „grottenschlechte“ Betreuungssituation bezeichnen.Die meisten Eltern, die nicht das Glück der „zuverlässig betreuenden Verwandtschaft“ haben, müssen sich irgendwann , spätestens während der Schulferien, mit dem Problem der Betreuung auseinandersetzen.Nicht nur allein Erziehende…
Dieser o.a. Bericht der Bundesanstalt für Arbeit stellt ebenfalls fest, dass aber die "„Voraussetzung für die Erwerbstätigkeit von Frauen ein ausreichendes, qualitatives und bezahlbares Betreuungsangebot“ ist…
Oder wie unser Familienministerium es formuliert
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Publikationen/…:
„Flexible Kinderbetreuung ist für Alleinerziehende von zentraler Bedeutung, um Familie und Erwerbstätigkeit vereinbaren zu können.
Ziel einer Flexibilisierung der Kinderbetreuungsangebote ist NICHT das rundum flexible Kind oder die „betriebsgerechte“ Familie.
(Ziel ist:smile: Fragile und häufig wechselnde Betreuungspatchworks werden durch ein stabiles Betreuungs- und Bildungsangebot ersetzt.“
Wobei man hier sehen muss, dass es sich dabei jeweils um Berichte speziell zum Thema Alleinerziehung handelt. Tatsächlich ist die Betreuungssituation aber wohl für die meisten Familien irgendwann ein Thema (also nicht nur für Einelternfamilien) - und oft dann halt auch ein Problem.
…dann müsste sich eine Tagesmutter ja eine goldene Nase verdienen :können. Vielleicht wäre das dann ja eine gangbare Alternative für eine :arbeitssuchende Alleinerziehende, etwas zum eigenen Lebensunterhalt
beizutragen.
Ja,schön wäre das,auch das mit der Goldnase…nur ist es wohl leider äußerst selten umzusetzen. Die Stundensätze der Tagesmütter richten sich in der Regel nach den Pflege-Stundensätzen, die die Jugendämter für Tagespflege veranschlagen. Mag regional verschieden sein - mir selbst sind aus mehreren Bundesländern nur Stundensätze zwischen 3,50 bis unter 5 Euro bekannt, sodass ich davon ausgehe, dass da auch andernorts allgemein nicht sehr viel mehr veranschlagt wird pro Betreuungsstunde. Um da halbwegs etwas zu verdienen, müssten rechnerisch schon mehrere Kinder gleichzeitig betreut werden. Für die Betreuuung mehrerer Kinder haben Alleinerziehende aber in der Regel gar nicht die Räumlichkeiten, da ihnen selbst nur begrenzter Wohnraum als „angemessene Unterkunft“ bewilligt wird…und mit „nur“ 1 Betreuungskind kann man sich bei den gegebenen Stundensätzen ausrechnen, dass die Tagesmutter auch dadurch nicht annähernd aus dem (aufstockenden) Leistungsbezug für sich und ihr Kind/ihre Kinder herauskäme. - Ohne private Tagesmütter sähe die Betreuungssituation noch wesentlich schlechter aus; die Tagesmuttis leisten da enorme, verantwortungsvolle und sehr wichtige Arbeit - aber nur von dieser Arbeit „leben“ kann wohl kaum eine.
Jemand, der seine Kinder erzieht, gehört auch zu den arbeitenden Mitgliedern der Solidargemeinschaft.
Das sehe ich nicht so, weil derjenige keinen finanziellen Beitrag zur :Solidargemeinschaft leistet (und die Solidargemeinschaft definiert :sich nunmal über das Finanzielle, da es sich um eine finanzielle :Solidarität handelt).
Das würde bedeuten, dass letztlich nur erwerbstätige Steuerzahler zu unserer „Solidargemeinschaft“ gehören. Das hieße: Kinder von der Geburt bis zum Erwerbstätigen-Alter gehören also noch nicht zu unserer Solidargemeinschaft. Rentner nicht mehr. Erwerbsunfähige Kranke/ Behinderte generell nicht. Mütter/Väter in Elterzeit auch erstmal nicht mehr. Weil sie alle „finanziell nichts beitragen“.
Was das dann überhaupt noch zu tun hat mit „Solidarität“ - per Definition mit dem Zusammengehörigkeitsgefühl in einem Sozialgefüge, das sich in der Bereitschaft zur wechselseitigen oder einseitigen Unterstützung innerhalb der Gemeinschaft zeigt… und wonach alle (!) Menschen dieser Gesellschaft unabhängig von der Höhe ihres Einkommens die Sicherheit haben, im Notfall Hilfe zu erhalten ?
Da könnte man für diese neue „Finanzsolidargemeinschaft“ eigentlich nur hoffen, dass sie sich privat gut abgesichert hat für den Notfall - und vor allem auch fürs Alter.
Denn sie wird dann ja logischerweise auch sicher nicht erwarten, später, wenn sie selbst nicht mehr erwerbstätig ist und daher nichts mehr „beiträgt“, ihre Rente von den (dann arbeitenden) Kindern der heute „nichts beitragenden“ Eltern finanziert zu bekommen. 
Gruß