ALG II Sperre bei Aufhebungsvertrag?

Hallo,

angenommen, ein ALG II Empfänger sucht sich auf eigene Initiative einen Job (Minijob). Noch vor Ende der Probezeit stellen AG und AN fest, daß der AN nicht geeignet ist und es auch menschlich nicht passt, und schliessen einvernehmlich einen Aufhebungsvertrag.

Hat der ALG II Empfänger Konsequenzen zu befürchten, z.B. eine Verminderung des ALG II Bezugs?

Viele Grüße

Hallo,
das ist wie in der normalen Arbeitswelt. Selbstverschuldung wird dann unterstellt was mit einer Kürzung geahndet wird. Frage im AA nach. Kündigung sollte um allem aus dem Weg zu gehen die Antwort sein. LG

Hallo,

ein sofortiges Beenden des Arbeitsverhältnisses wäre eben sowohl AG als auch AN am liebsten.
Kann ein Aufhebungsvertrag so formuliert sein, daß daraus hervorgeht, daß niemand „schuld“ an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist, so daß der Sachbearbeiter keine Sperre veranlasst?

Hi!

Kann ein Aufhebungsvertrag so formuliert sein, daß daraus hervorgeht, daß niemand „schuld“ an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist, so daß der Sachbearbeiter keine Sperre veranlasst?

Nein. Ein Aufhebungsvertrag steht einer Eigenkündigung gleich, da eine Beendigung nur unter Mithilfe des AN zustandekommen kann.

Gruß
Jadzia

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Hallo,

und wie liegt der Fall bei einer fristlosen Kündigung des AG?
Wird dann zwangsläufig gesperrt oder kann der AN die fristlose Kündigung akzeptieren, da er für den Job einfach doch nicht geeignet ist und eine Weiterbeschäftigung für den AG gefährlich sein könnte?

Viele Grüße

und wie liegt der Fall bei einer fristlosen Kündigung des AG?

Das kommt auf den Kündigungsgrund an. Aber auch hier ist eine Sperrzeit zumindest wahrscheinlich, da ohne arbeitsvertragswidriges Verhaltens des AN eine fristlose Kündigung arbeitsrechtlich kaum möglich ist. (Ausnahme: evtl. Probezeit.)

Gruß
Jadzia

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Hi,

bei Alg I ist das so.

Bei AlG II bin ich mir da nicht so sicher, ob tatsächlich eine Sperre für 3 Monate möglich ist, da dann ja die Existenz nicht gesichert ist und ein Recht auf Existenzsicherung besteht.

Zumindest, sofern kein ausreichend verfügbares Vermögen vorhanden ist, um selbst für den Lebensunterhalt sorgen zu können, müssten vermutlich Leistungen auf Darlehensbasis erbracht werden, die dann durch Abzug von 10-30% vom Regelsatz abgestottert werden müssen.

Zudem frage ich mich, warum der AG nicht einfach kündigt, wenn er der Meinung ist, dass der AN nicht in den Betrieb passt. An Stelle des AN würde ich eben die Zeit durchziehen, die Zähne zusammenbeißen und versuchen etwas anderes zu finden. Wenn der AG den AN nicht möchte wird er sicher rechtzeitig innerhalb der Probezeit von alleine kündigen.

TM

ALG II
Hi!

bei Alg I ist das so.
Bei AlG II bin ich mir da nicht so sicher, ob tatsächlich eine Sperre für 3 Monate möglich ist, da dann ja die Existenz nicht gesichert ist und ein Recht auf Existenzsicherung besteht.

Nein, das meinte ich auch nicht. (Auch wenn nach mehrmaligem „Fehlverhalten“ meines Wissens sehr wohl die Regelleistung komplett gestrichen werden kann und dann nur noch KdU gezahlt und Lebensmittelgutscheine ausgegeben werden.)

Ich bezog mich hierauf (UP):

Hat der ALG-II-Empfänger Konsequenzen zu befürchten, z. B. eine Verminderung des ALG-II-Bezugs?

Im Titel steht zwar „Sperre“, aber ich denke, hier ging es dem UP stattdessen um eine drohende Kürzung.
Und darauf bezog sich auch mein Statement. Soweit ich weiß gelten nämlich bei der Bewertung von Beendigungen von Beschäftigungsverhältnisses dieselben Grundsätze wie bei Alg I.

LG
Jadzia

Hallo TM,

zu Deiner Frage, es handelt sich nicht um einen Betrieb, sondern es geht um eine Beschäftigung in einem Privathaushalt, und der AG will ja auch kündigen, nur aber eben möglichst so, daß er den AN ohne Kündigungsfrist los wird, der AN aber keine ALGII Kürzung bekommt…

Viele Grüße

Hallo Ingrid,

zu Deiner Frage, es handelt sich nicht um einen Betrieb,
sondern es geht um eine Beschäftigung in einem Privathaushalt,

achso, deshalb die Sache mit 627 BGB :wink:

und der AG will ja auch kündigen, nur aber eben möglichst so,
daß er den AN ohne Kündigungsfrist los wird, der AN aber keine
ALGII Kürzung bekommt…

Dann kann man wohl nur ordentlich kündigen und denjenigen freistellen. Das kostet dann allerdings etwas mehr, wenn derjenige keine Urlaubansprüche mehr hat.

Eine fristlose Kündigung wird wohl immer problematisch für den Hilfeempfänger.

TM