Alg II und Einkommen

Hallo Leute!

Mal angenommen, Person A beantragt Alg II zum 01.10. (rückwirkend also) und kriegt aller Voraussicht nach auch Geld von der ARGE.

Was ist, wenn Person A noch Geld aus einer Dienstleister-Tätigkeit bekommt?

Der Arbeitszeitraum für diese Tätigkeit ist 01.02. – 15.10.2008, und Person A erhält dafür insgesamt 4.800 €.

Inwiefern wird das als Einkommen angerechnet? Und für welchen Zeitraum?
Bzw. kann man hier den Freibetrag geltend machen (pro Lebensjahr 150 €, was bei Person A 3.750 € wären)?
Was ist, wenn Person A sich von diesem Geld ein Auto kaufen will?
Inwiefern kann das Geld von der ARGE also auf die Leistungen angerechnet werden?

Vielen Dank im Voraus!
Gruß

MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht + Text zur besseren Lesbarkeit formell überarbeitet

Hallo

Mal angenommen, Person A beantragt Alg II zum 01.10. (rückwirkend also)

Rückwirkend? Das geht doch gar nicht!

Was ist, wenn Person A noch Geld aus einer Dienstleister-Tätigkeit bekommt?
Der Arbeitszeitraum […]

Es ist völlig egal, wann der Arbeitszeitraum war, dieses Geld gilt als Einkommen, und zwar jeweils für den Monat, in dem es eingegangen ist (Zuflussprinzip).

Bzw. kann man hier den Freibetrag geltend machen (pro Lebensjahr 150 €, was bei Person A 3.750 € wären)?

Dieser Freibetrag gilt für bereits vorhandenes Vermögen. Da kommen aber noch 750,– € pro Person im Haushalt (irgendwie zum Ansparen für Haushaltsgeräte o. Ä.) hinzu.

Wenn man während des ALG-II-Bezugs ein solches Einkommen hat, weiß ich nicht, was dann passiert. Kann sein, dass man es dann erst aufbrauchen muss. Oder es ist im Oktober Einkommen, und ab November Vermögen? Keine Ahnung.

Viele Grüße
Simsy

MOD: Artikel analog zu Ursprungsposting editiert

Rückwirkend? Das geht doch gar nicht!

Person hat den Antrag am 06.10. abgegeben und der Status „arbeitsuchend“ gilt ab 01.10. Person A wurde gesagt, man kriegt für Oktober noch Geld.

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Rückwirkend? Das geht doch gar nicht!

Person hat den Antrag am 06.10. abgegeben und der Status „arbeitsuchend“ gilt ab 01.10. Person A wurde gesagt, sie kriegt für Oktober noch Geld.

Hm, ungünstig.

Wenn der Antrag erst im Folgemonat abgegeben würde, wäre es sicher unkomplizierter. Es ist sicher kein Problem, ein Einkommen zu haben, sich davon ein preiswertes Auto zu kaufen und im nächsten Monat ALG II zu beantragen.

Vielleicht meldet sich noch jemand, der das genau weiß. Ich denke, Liza und Nelly Thijssen müssten das wissen, wie sowas gehandhabt wird.

Viele Grüße
Simsy

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Liza und Nelly Thijssen müssten das wissen, wie sowas gehandhabt wird.

Hi,
ich weiß nur, wie es beim Sozialamt ist, da ist es im Monat des Zuflusses Einkommen, der evtl. Rest ist im nächsten Monat Vermögen. Wie die ARGEn das handhaben, weiß ich leider nicht.

Gruß
Nelly

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

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Hallo,

eine rückwirkende Antragstellung ist nicht möglich. Wird der Antrag am 06.10.08 gestellt, wird der Anspruch frühestens ab 06.10. berechnet, d. h., im Falle einer Bewilligung werden in diesem Fall anteilig ab 06.10. Regelleistung sowie Kosten für die Unterkunft gezahlt.

Hinsichtlich der Einnahmen findet hier das Zuflussprinzip Anwendung, und das Einkommen wird im Monat des Zuflusses – hier also im Oktober – auch als solches angerechnet. Erhält A also im Oktober 4 800 €, wird in diesem Monat kein Anspruch bestehen, ab November ist „übrig gebliebenes“ Geld dann als Vermögen zu werten und kann unter die Freibetragsgrenze fallen.
Der Freibetrag entspricht, wie bereits richtig bemerkt, 150 € x Lebensjahre, aber + zusätzlich 750 € (§ 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 + 4 SGB II: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html).

Hoffe, konnte ein wenig helfen. LG.

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Hi!

ich weiß nur, wie es beim Sozialamt ist, da ist es im Monat des Zuflusses Einkommen, der evtl. Rest ist im nächsten Monat Vermögen. Wie die ARGEn das handhaben, weiß ich leider nicht.

Ich habe gelernt, dass die das genauso machen müssen. Aber was man bei uns schon so alles hört… :sunglasses:
Nein, nein. :smile: Es wird dort ziemlich sicher genauso gehändelt.

Gruß
Liza

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Hi!

Rückwirkend? Das geht doch gar nicht!

Stimme ich zu, sofern …

Person hat den Antrag am 06.10. abgegeben und der Status „arbeitsuchend“ gilt ab 01.10.

Weil die Person zwar erst am 06.10.08 den Antrag abgegeben hat, sich jedoch bereits am 01.10.08 (oder früher) arbeits_los_ (nicht arbeit_suchend_ :sunglasses: gemeldet hat? Wenn auch die Arbeitslosmeldung (erste persönliche Vorsprache) erst am 06.10. erfolgte, dann ist meines Erachtens* entweder die Auskunft falsch oder die Person hat was missverstanden.
(*) „m. E.“, da ich mir nur ziemlich sicher bin, dass es das SGB II genauso vorschreibt wie das SGB III)

Person A wurde gesagt, man kriegt für Oktober noch Geld.

Schon… Ist nur die Frage: Vom 01.  – 31.10.08 oder vom 06.  – 31.10.08.

Gruß
Liza

Weil die Person zwar erst am 06.10.08 den Antrag abgegeben hat, sich jedoch bereits am 01.10.08 (oder früher) arbeits_los_ (nicht arbeit_suchend_ :sunglasses: gemeldet hat? Wenn auch die Arbeitslosmeldung (erste persönliche Vorsprache) erst am 06.10. erfolgte, dann ist meines Erachtens* entweder die Auskunft falsch oder die Person hat was missverstanden.

Person A war schon vor dem 01.10. bei der ARGE, am 15.09. Dadurch, dass Person A eine sogenannte einwöchige „Trainingsmaßnahme“ (dort wird der Antrag ausgefüllt) bei der ARGE absolvieren musste, um überhaupt den Antrag abgeben zu können, hat sich die Abgabe des Antrages durch die ARGE verzögert und Person A konnte nicht pünktlich zum 01.10. den Antrag abgeben.

Schon… Ist nur die Frage: Vom 01.  – 31.10.08 oder vom 06.  – 31.10.08.

Also auf dem Formular hat die Fallmanagerin :smile: oben in das Feld bei „Tag der Antragstellung“ 01.10. reingeschrieben.

Gruß.

Weil die Person zwar erst am 06.10.08 den Antrag abgegeben hat, sich jedoch bereits am 01.10.08 (oder früher) arbeits_los_ (nicht arbeit_suchend_ :sunglasses: gemeldet hat?

Person A war schon vor dem 01.10. bei der ARGE, am 15.09.

Also vor der Antragsabgabe bereits arbeitslos gemeldet (am 15.09.08).
Es hatten ja schon mehrere geschrieben, dass es auf den Tag der Meldung, nicht auf den Tag der Antragsabgabe ankommt.
Folglich hast Du den Antrag (rein formal) auch nicht rückwirkend gestellt.

Schon… Ist nur die Frage: Vom 01.  – 31.10.08 oder vom 06.  – 31.10.08.

Also auf dem Formular hat die Fallmanagerin :smile: oben in das Feld bei „Tag der Antragstellung“ 01.10. reingeschrieben.

Is schon okay. Manche lassen in solchen Fällen „am [15.09.08] zum“ weg. Und „zum 01.10.08“ stimmt ja auch.

Gruß
Liza