Hallo,
auf welcher Basis würde das ALG berechnet werden, wenn ein in Elternzeit befindlicher AN nach Ende der Elternzeit vom Betrieb gekündigt werden würde?
Vom Elterngeld des letzten Jahres oder vom Verdienst vor Antritt der Elternzeit?
Vielen Dank!
Gruß,
Sonja
Kommt drauf an.
Hi!
auf welcher Basis würde das ALG berechnet werden, wenn ein in Elternzeit befindlicher AN nach Ende der Elternzeit vom Betrieb gekündigt werden würde?
Vom Elterngeld des letzten Jahres oder vom Verdienst vor Antritt der Elternzeit?
Nach dem Elterngeld ohnehin nicht. Trotzdem kann die Frage ohne die Angabe von Daten (Wie lange dauerte die Elternzeit und von wann bis wann war man vorher beschäftigt (tt.mm.jj)?) nicht beantwortet werden, da, je nachdem, wie die Antwort ausfällt, nämlich auch eine sog. „fiktive Bemessung“ infrage kommt (Näheres dazu ggf. nach Antwort)!
LG
Jadzia
Hallo Jadzia,
die fiktive Person hätte 12 monate elternzeit und war davor noch nie arbeitslos, hat also noch nie staatshilfe bezogen.
kannst du damit was anfangen?
danke + gruß,
sonja
Alg wohl nicht fiktiv, sondern nach letztem Gehalt
die fiktive Person hätte 12 Monate Elternzeit und war davor noch nie arbeitslos
kannst du damit was anfangen?
Naja, etwas mehr. Du schreibst leider nicht, wie lange die Person vor der Elternzeit bereits im Berufsleben stand, und da auch kein Alter bekannt ist, kann ich aus Deiner Formulierungsweise nur mutmaßen, dass es länger als die magische Grenze von 12 Monaten (innerhalb der letzten 2 Jahre) war. (Es hatte schon einen Grund, dass ich um Datumsangaben gebeten hatte. Aber naja.)
Wenn ich also dies annehme, dann würde das Alg nicht fiktiv bemessen, sondern „ganz normal“ (also wie bei jedem anderen auch) nach den letzten 12 Monaten Gehalt. Näheres dazu steht in FAQ:3252.
Gruß
Jadzia
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hallo jadzia,
die fiktive person wäre mitte dreißig und hätte seit der ausbildung ohne unterbrechung vollzeit gearbeitet und dementsprechend eingezahlt.
was wäre, wenn diese person verheiratet wäre und der ehepartner voll arbeitete?
würde sich dies ebenfalls auf die berechnung des ALG auswirken?
vielen dank + gruß,
sonja
Hi!
die fiktive person wäre mitte dreißig und hätte seit der ausbildung ohne unterbrechung vollzeit gearbeitet und dementsprechend eingezahlt.
Dann treffen meine Mutmaßungen zu.
was wäre, wenn diese person verheiratet wäre und der ehepartner voll arbeitete?
würde sich dies ebenfalls auf die berechnung des ALG auswirken?
Nein.
Gruß
Jadzia