Alg nach Elternzeit

Hallo,
bekommt man ohne Probleme AlgI,wenn man nach der Elternzeit unerwartet gekündigt wird?

Dankeschön!

Hi!

bekommt man ohne Probleme Alg I, wenn man nach der Elternzeit unerwartet gekündigt wird?

Für die Entstehung und Bewilligung eines Alg-Anspruchs ist es unerheblich, warum gekündigt wurde, sondern es ist maßgeblich, ob man innerhalb der letzten 2 Jahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtig war!
Darüber hinaus vermute ich – korrigiere mich bitte, wenn ich mich irre –, dass Du vielmehr daran interessiert bist zu erfahren, ob hier eine Sperrzeit eintreten würde.

Leider kann hier aufgrund Fehlens fast aller relevanten Angaben keine der beiden Fragen beantwortet werden…

Folgende Infos fehlen:

→ Zur Klärung, ob hier überhaupt ein Alg-Anspruch besteht:
  1. War man unmittelbar vor Eintritt in den Mutterschutz (nicht Elternzeit!!) sozialversicherungspflichtig beschäftigt? *
  2. Wann wurde das Kind bzw. geboren (Datum)?*) Wenn ja und der 1. Tag des MuSchus folgte nicht direkt auf den letzten Tag an dem man davor zur Arbeit gegangen ist (= Ende des Beschäftigungsverhältnisses (BV)): Bitte zur Prüfung, ob hier Unmittelbarkeit im Sinne des Gesetzes vorliegt, unbedingt Daten im Format Tag.Monat.Jahr angeben (Datum letzter Tag BV und Datum 1. Tag MuSchu)!
Wenn man das alles nicht mehr so genau weiß: in den fiktiven Unterlagen nachschauen! (Müsste man fürs Amt ja auch.)
Wenn nein: * vergessen.

→ Zur Klärung, ob hier eine Sperrzeit eintreten würde:
  Zunächst mal: Aus welchem Grund würde der AG kündigen?
  (Weitere Nachfragen folgen je nach Antwort ggf. noch.)

Gruß
Jadzia

PS: Falls bereits eine schriftliche Kündigung vorliegt, würde mich unabhängig von obigen Punkten noch Folgendes interessieren: An und zu welchem Datum wurde eigentlich gekündigt?