Wie ist das denn - wenn man ein Jahr lang Elterngeld bezogen hat, danach für einen Monat zurückkehrt in die Firma, aber nach Rückkehr in die Firma sofort gekündigt wird aus betrieblichen Gründen… und außerdem schon vor der Elternzeit und auch währenddessen nebenberuflich selbständig tätig war (allerdings während der Elternzeit durch viele Investitionen bzw. Fortbildungen fast auf „0“ gerechnet - sonst werden die Einnahmen ja vom Elterngeld abgezogen)…:
Wird das ALG nach dem einen Monat Erwerbstätigkeit dann nach dem Gehalt vor dem einen Jahr Elternzeit berechnet oder nur nach dem Elterngeld?
Macht es Sinn, nebenberuflich in dem Zeitrahmen von einem Monat zwischen Elterngeldbezug und Beendigung des Angestelltenverhältnisses besonders viel nebenberuflich „ranzuklotzen“, d.h. viele Rechnungen in diesem Monat zu schreiben bzw. Kosten zu verschieben… d.h. konkret: werden die Einnahmen aus der nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit von dem einen Monat irgendwie zur Berechnung des ALG herangezogen?
(übrigens- die Nebentätigkeit geht nie über max. 5 h pro Woche hinaus; handelt sich um Kurse, die gegeben werden).
Wer-weiß-was??
Danke!!! für die Mithilfe,
sunnyfunny