ALG nach EM Rente

Guten Tag,
wenn jemand seid zwei Jahren eine Erwerbsminderungsrente bezieht, die jetzt zum Septemberende ausläüft, und arbeitslos gemeldet ist wie und wonach wird dan das Arbeistslosengeld berechnet.

wenn Anspruch, fiktive Bemessung
Hi!

Ich gehe davon aus, dass hier nach der Alg-I-Höhe gefragt wird!?

wenn jemand seid zwei Jahren eine Erwerbsminderungsrente bezieht, die jetzt zum Septemberende ausläuft,

Was die EM-Rente denn überhaupt sv-pflichtig, so dass überhaupt ein Alg-Anspruch entstanden ist?
Wenn nein, besteht kein Alg-I-Anspruch.

und arbeitslos gemeldet ist: Wie und wonach wird dann das Arbeitslosengeld berechnet?

Wenn ja: Das Alg wird dann „fiktiv“ bemessen, und zwar nach der Berufsausbildungsqualifikation, die der Arbeitslose vorweisen kann. Welche der vier Möglichkeiten hier zutrifft, kann man sich nach der Lektüre von § 132 (2) S. 2 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__132.html) beantworten, jedoch ist die Höhe der Bezugsgröße nicht öffentlich zugänglich und muss beim Arbeitsvermittler erfragt werden, wenn’s soweit ist.

LG
Jadzia