Hallo
Fr. X ist Angestellte. Nebenbei übt sie ein Gewerbe als Heilpraktikerin aus. Nun wird das Dienstverhältnis beendet und sie bekommt eine Abfindung. Weiterhin ist sie als Heilpraktikerin tätig.
Frage:
Kann Sie ALG beantragen?
Hallo
Fr. X ist Angestellte. Nebenbei übt sie ein Gewerbe als Heilpraktikerin aus. Nun wird das Dienstverhältnis beendet und sie bekommt eine Abfindung. Weiterhin ist sie als Heilpraktikerin tätig.
Frage:
Kann Sie ALG beantragen?
Wenn die nichtselbstständige Beschäftigung rechtmäßig gekündigt wurde, steht ALG an. Ist die Beschäftigung gekündigt und keine Meldung ans Amt erfolgt, so kann eine Sperrfrist oder eine Verweigerung von Leistungen erfolgen.
Ansonsten kann sie als sogenannter „Aufstocker“ bei der Arge, sprich Hartz 4 vorsprechen. Dabei gibts aber selbstverständlich eine Wust von Formularen, Anträgen und selbstverständlich ist der Widerspruch gegen den ersten Bescheid vorprogrammiert. Auf jeden Fall lohnt es sich vorsorglich nach einem Anwalt umzusehen und die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe auszuloten. Ich kenne keinen Fall, wo alles wie am Schnürchen zur Zufriedenheit aller Beteiligten lief. Selbstständigkeit und Hartz 4 sind vereinbar, doch nur mit sehr viel Mühe.
Auch eine Vorsprache bei der Wohngeldstelle kann finanziell helfen.
Nebenbei ist zu bemerken, das ein Finanzamt den Betriebsgewinn völlig anders bewertet als die Arge. Die Wohngeldstelle hat auch eigene Vorschriften und Berechnungsgrundlagen.
Viele Grüße
Selorius
Ja, wenn unter 15 Std./Wo.
Hi!
Fr. X ist Angestellte. Nebenbei übt sie ein Gewerbe als Heilpraktikerin aus.
Kann Sie ALG beantragen?
Grundsätzlich ja. Zu Alg + nebenberufliche Tätigkeit siehe FAQ:1769 und FAQ:2638.
LG
Jadzia
P.S.: A propos „Abfindung“: Wie wird denn das Beschäftigungsverhältnis beendet? Betriebsbedingte Kündigung mit/ohne Abwicklungsvertrag? Expliziter Aufhebungsvertrag?
Wo ist die Abfindung festgeschrieben/zugesagt?