Alg oder nicht nach Elternzeit

Hallo zusammen,

nehmen wir einmal an, dass eine Mitarbeiterin einer Verwaltung nach fast 5 Jahren Elternzeit (aufgrund der Geburten von zwei Kindern) einen Aufhebungsvertrag mit dem Verwaltungsunternehmen geschlossen hat. Das Ende wäre auch das reguläre Ende der Elternzeit.

Nun möchte die Mitarbeiterin eigentlich nicht mehr arbeiten. Sie hat sich bei der Arbeitsagentur gemeldet und wurde zunächst mit zwei Formularen wieder nach Hause geschickt.

Hat sie Anspruch auf Alg oder nicht?
Was passiert, wenn sie auf dem Formular ankreuzt, dass sie nur eine Beratung und keine Stelle sucht bzw. das dem lieben Menschen bei der Arbeitsagentur sagt?

Eigentlich geht es auch nicht primär um das Alg. Wäre sie denn kranken-, unfall- und rentenversichert, wenn sie sich bei der Arbeitsagentur meldet?
Kann sie sich (und die Kinder) ggf. auch über den Ehemann krankenversichern?

Was könnte denn passieren, wenn sie sich überhaupt nicht mehr bei der Arbeitsagentur meldet?

Vielen Dank für Eure Beiträge
Fraenz

MOD: Zeilenumbrüche entfernt

Hi!

nehmen wir einmal an, dass eine Mitarbeiterin einer Verwaltung nach fast 5 Jahren Elternzeit (…) einen Aufhebungsvertrag mit dem Verwaltungsunternehmen geschlossen hat. Das Ende wäre auch das reguläre Ende der Elternzeit.
Nun möchte die Mitarbeiterin eigentlich nicht mehr arbeiten.
Hat sie Anspruch auf Alg oder nicht?

Nein. So oder so.

Soll heißen: Weder konnte mit der Elternzeit innerhalb der Rahmenfrist eine Anwartschaftszeit ( § 123 i.V.m. § 124 (1) SGB III: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__123.html; http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__124.html) noch ist die Dame verfügbar (§ 119 (1) Nr. 3 + (5) SGB III: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__119.html).

Was passiert, wenn sie auf dem Formular ankreuzt, dass sie nur eine Beratung und keine Stelle sucht bzw. das dem lieben Menschen bei der Arbeitsagentur sagt?

Dann kann sie sich auch nicht arbeitslos ohne Leistungen melden.
Im Unterschied zum einfachen Arbeitssuchend-gemeldet-sein werden dann die Zeiten der Meldung an die Rentenversicherung als Rentenwartschaftszeit gemeldet (keine Beitragszahlung!).

Eigentlich geht es auch nicht primär um das Alg. Wäre sie denn kranken-, unfall- und rentenversichert, wenn sie sich bei der Arbeitsagentur meldet?

Du meinst wohl kranken-, pflege - und rentenversichert.

Nein. Ohne Alg-Anspruch keine Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen seitens der Agentur!
Und ein Alg-Anspruch besteht nicht.

Kann sie sich (und die Kinder) ggf. auch über den Ehemann krankenversichern?

Ja, Familienversicherung. Näheres hierzu beantwortet bestimmt gerne jemand im Versicherungsbrett!

Was könnte denn passieren, wenn sie sich überhaupt nicht mehr bei der Arbeitsagentur meldet?

Nix.

Gruß
Liza