Hallo
Teilzeitantrag beim Ag ist gerade in Bearbeitung.
Schriftlich beantragt? Wie ist der genaue Wortlaut?
Aber darf man auch die genaue Arbeitszeit beantragen?
Schauen wir einmal in den vorhin von mir bereits ge-link-ten http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__8.html
§ 8 Verringerung der Arbeitszeit
(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.
(2) Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn geltend machen. Er soll dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben.
-> Also: Der AN kann die genaue Verteilung der Arbeitszeit angeben, muß es aber nicht. Tut er (oder sie
) es nicht, unterwirft er sich eben unnötigerweise bereitwillig dem Direktionsrecht des AG. Das nennt man dann eine sträflich verpasste Chance…
Und was ist wenn der AG der Teilzeit zwar zustimmt,aber nicht
dem „Arbeitszeit-Wunsch“?
Und weiter geht’s:
(3) Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen.
(4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.
-> In den allerallerallerallerallerallerallerallerallerallerallerallerallerallerallerallerallerallerallerallerallerallerallerallerallerallerallermeisten Fällen scheitert der AG im Streitfalle mit seiner Begründung zur Ablehnung eines (nicht völlig abstrusen) Teilzeitverlangens.
Dann bleibt trotzdem nur die Kündigung.
Im Extremfalle ja. Meistens läuft es in der Praxis in solchen Fällen aber nur deshalb darauf hinaus, weil die AN den Rechtsstreit zur Durchsetzung des Teilzeitverlangens scheut und lieber klein bei gibt.
Gruß,
LeoLo