ALG trotz Anteile an GmbH

Hallo,

mal angenommen ein Angestellter einer GmbH besitzt weniger als 5 % an der GmbH, wo er sozialversicherungspflichtig eingestell ist.

Wenn dieser Angestellter nun gekündigt wurde, bekommt er dann das volle ALG oder nur Harzt IV?

Und was wäre, wenn der Angestellte 99 % der Gesellschaft hält, aber kein Geschäftsführer ist?

Danke.

Hallo Nix,
was meinst Du: Alg I = Arbeitslosengeld I
oder Alg II= „Hartz IV“
Grüße
Almut

Kommt drauf an.
Hi!

Bei Alg I kommt’s drauf an, ob der Gesellschafter auch Geschäftsführer war, und wenn ja: mit wie viel Weisungsbefugnis und welchen Vollmachten. Dafür gibt’s bei der AA einen extra Fragebogen, der viele Infos dazu abfragt, weswegen an dieser Stelle hier keine definitive Antwort gegeben werden kann!

Ein wichtiger Anhaltspunkt für eine AN-Tätigkeit (im Gegensatz zu einer AG-Tätigkeit) wäre aber, ob die Person von der Deutschen Rentenversicherung als versicherungspflichtig eingestuft wurde oder nicht.
Wenn ja, ist das zumindest ein Indiz dafür, dass ein Alg-Anspruch bestehen könnte.

Gruß
Jadzia