ALG und Krankengeld

Hallo,

wenn jemand beim Bezug von ALG längerfristig krank wird, so dass ca. 3 Monate Krankengeld gezahlt wird, zählt das als „Anspruch auf ALG“ weiter, oder werden die Krankentage wieder ran gehängt?
Etwas verständlicher:

Wenn jmd. noch Anspruch auf 3 Monate ALG hat, bevor er in Hartz fällt, jedoch dann ca. 3 Monate Krankengeld bezieht, fällt er danach automatisch in Hartz rein, oder bekommt er noch weiter 3 Monate ALG?

Hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken :smile:

Gruß,
Diana

Hallo Diana!

Ich hoffe, ich kann mich verständlich ausdrücken…

Bsp.:

  • laufender Alg-Bezug würde bis 31.05.05 gehen; danach Alg II (Hartz IV)
  • krank ab 01.04.05 -> Alg-Fortzahlung für 6 Wochen, also bis 12.05.05 (wenn ich mich nicht verrechnet habe…)
  • ab 13.05.05 dann Anspruch auf Krankengeld für die noch folgende Dauer der Krankheit - in diesem Fall 3 Monate -, also bis 12.08.05
    -> Restanspruch Alg zum Beginn des Krankengeldes: noch 19 Tage (13.-31.05.05)
    -> somit Wiederbewilligung Alg (sofortige neue Arbeitlosmeldung am ersten Tag nach dem Bezug von Krankengeld!) für noch 19 Tage, bei diesem Bsp. also für die Zeit vom 13.-31.08.05

Lange Rede, kurzer Sinn: Dein Alg-Bezug wird von Krankengeld unterbrochen , und nach dem Krankengeld gibt’s noch solange Alg wie vor der Unterbrechung noch übrig war. Erst dann gibt’s Alg II.

Krankengeld ist sogar versicherungspflichtig, d.h., würde dein Alg-Bezug gar ein ganzes Jahr von Krankengeld unterbrochen werden, hättest du einen Alg-Neuanspruch mit mind. 180 Tagen Anspruchsdauer erworben. Nur zur Info.

Wenn du noch Fragen hast: nur zu.

Gruß,
Liza

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Hallo Liza,

vielen Dank für die Aufklärung! Da fällt einem doch glatt ein Stein vom Herzen :wink:

Schönen Gruß,
Diana

wenn jemand beim Bezug von ALG längerfristig krank wird, so
dass ca. 3 Monate Krankengeld gezahlt wird, zählt das als
„Anspruch auf ALG“ weiter, oder werden die Krankentage wieder
ran gehängt?
Etwas verständlicher:

Wenn jmd. noch Anspruch auf 3 Monate ALG hat, bevor er in
Hartz fällt, jedoch dann ca. 3 Monate Krankengeld bezieht,
fällt er danach automatisch in Hartz rein, oder bekommt er
noch weiter 3 Monate ALG?

Hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken :smile:

Gruß,
Diana

Hallo Diana!

Ich hoffe, ich kann mich verständlich ausdrücken…

Bsp.:

  • laufender Alg-Bezug würde bis 31.05.05 gehen; danach Alg II
    (Hartz IV)
  • krank ab 01.04.05 -> Alg-Fortzahlung für 6 Wochen, also
    bis 12.05.05 (wenn ich mich nicht verrechnet habe…)
  • ab 13.05.05 dann Anspruch auf Krankengeld für die noch
    folgende Dauer der Krankheit - in diesem Fall 3 Monate -, also
    bis 12.08.05
    -> Restanspruch Alg zum Beginn des Krankengeldes: noch 19
    Tage (13.-31.05.05)
    -> somit Wiederbewilligung Alg (sofortige neue
    Arbeitlosmeldung am ersten Tag nach dem Bezug von
    Krankengeld!) für noch 19 Tage, bei diesem Bsp. also für die
    Zeit vom 13.-31.08.05

Lange Rede, kurzer Sinn: Dein Alg-Bezug wird von Krankengeld
unterbrochen , und nach dem Krankengeld gibt’s noch
solange Alg wie vor der Unterbrechung noch übrig war. Erst
dann gibt’s Alg II.

Krankengeld ist sogar versicherungspflichtig, d.h., würde dein
Alg-Bezug gar ein ganzes Jahr von Krankengeld unterbrochen
werden, hättest du einen Alg-Neuanspruch mit mind. 180 Tagen
Anspruchsdauer erworben. Nur zur Info.

Wenn du noch Fragen hast: nur zu.

Gruß,
Liza

Und ein Sternchen krieg’ ich nicht 8)?

Hallo Liza,

vielen Dank für die Aufklärung! Da fällt einem doch glatt ein
Stein vom Herzen :wink:

Schönen Gruß,
Diana

Hallo Liza,

Und ein Sternchen krieg’ ich nicht 8)?

doch natürlich bekommst Du eins :wink:
Aber dann musst Du mir doch noch eine Frage beantworten:
Muss man nach der Krankschreibung wieder richtig ALG beantragen,
oder meldet man sich beim Arbeitsamt einfach wieder gesund?

Liebe Grüsse,
Diana

Hallo Liza,

vielen Dank für die Aufklärung! Da fällt einem doch glatt ein
Stein vom Herzen :wink:

Schönen Gruß,
Diana

Aber dann musst Du mir doch noch eine Frage beantworten:
Muss man nach der Krankschreibung wieder richtig ALG
beantragen,
oder meldet man sich beim Arbeitsamt einfach wieder gesund?

Die Frage hatte ich bereits (zumindest in Kurzform) beantwortet:
„-> somit Wiederbewilligung Alg ( sofortige neue Arbeitlosmeldung am ersten Tag nach dem Bezug von Krankengeld! )…“

D.h., dass du, um ab dem ersten „Gesund-Tag“ Alg zu bekommen, auch eben am ersten Gesund-Tag - bzw., falls dieser auf Sa oder So fällt, gleich am nächsten Montag - bei der Agentur (Arbeitsvermittlung) persönlich vorstellig werden und dich erneut arbeitlos melden musst. Eine neue Arbeitslosmeldung wird immer dann erforderlich, wenn die Arbeitslosigkeit länger als 6 Wochen unterbrochen wird. Dann bekommst du auch einen neuen Antrag und in diesem Fall eine sog. „Bescheinigung gm. §312 SGB III“, die deine Krankenkasse dann auszufüllen hat (zum Nachweis der Dauer des Bezuges von Krankengeld). Die wird dann zusammen mit dem Antrag abgegeben.

Gruß, Liza (und danke für’s Sternchen…:smile:

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Hallo Liza,

Aber dann musst Du mir doch noch eine Frage beantworten:
Muss man nach der Krankschreibung wieder richtig ALG
beantragen,
oder meldet man sich beim Arbeitsamt einfach wieder gesund?

Die Frage hatte ich bereits (zumindest in Kurzform)
beantwortet:
„-> somit Wiederbewilligung Alg (sofortige neue
Arbeitlosmeldung am ersten Tag nach dem Bezug von
Krankengeld!
)…“

D.h., dass du, um ab dem ersten „Gesund-Tag“ Alg zu bekommen,
auch eben am ersten Gesund-Tag - bzw., falls dieser auf Sa
oder So fällt, gleich am nächsten Montag - bei der Agentur
(Arbeitsvermittlung) persönlich vorstellig werden und dich
erneut arbeitlos melden musst. Eine neue Arbeitslosmeldung
wird immer dann erforderlich, wenn die Arbeitslosigkeit länger
als 6 Wochen unterbrochen wird. Dann bekommst du auch einen
neuen Antrag und in diesem Fall eine sog. „Bescheinigung gm.
§312 SGB III“, die deine Krankenkasse dann auszufüllen hat
(zum Nachweis der Dauer des Bezuges von Krankengeld). Die wird
dann zusammen mit dem Antrag abgegeben.

Vielen Dank, Du hast mir sehr geholfen !

Gruß, Liza (und danke für’s Sternchen…:smile:

Hast Du auch verdient :wink:

Lieben Gruß,
Diana