Hallo.
Gestern flatterte mir die Kündigung meines Arbeitgebers wegen betriebsbedingt herein. Gleichzeitig schreibt er mir in einer Mail, dass er mich aber gerne weiterhin als freien Beschäftigen würde. War diesbezüglich schon beim Anwalt.
Es sind aber noch offene Posten aus dem Arbeitsverhältnis da wie folgt:
3,5 Monatsgehälter netto, die Sozialversicherungsbeiträge wurden aber abgeführt, es kam aber nicht zur Auszahlung auf mein Konto.
Desweiteren 3x 13.Gehälter, die vertraglich fest vereinbart wurden. Diese wurden nie ausgezahlt, weder die Sozialversicherungsbeiträge noch eine Netto-Auszahlung an mich.
Ich war heute beim Arbeitsamt (besser jetzt: Arbeitsagentur
und habe die Anträge zur Arbeitslosmeldung abgeholt und fülle diese gerade aus.
Unter dem Punkt 3f: „ich erhebe noch Ansprüche gegen einen ehemaligen Arbeitgeber“ weiss ich nun nicht, was ich eintragen soll und welchen Strick mir das Amt daraus dreht und vorerst keine Zahlung leistet, weil ja noch Posten offen sind.
Die 3,5 Monatsgehälter können ja wohl nicht angerechnet werden, weil diese für die Vergangenheit zustanden und so zu behandeln sind, als wären sie gezahlt, oder (Sozi-Beiträge abgeführt).
Jedoch sind die 3x 13. Gehälter noch komplett offen. Ich kann aber mit 100%iger Sicherheit sagen, dass der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, mir das zu zahlen. Er befindet sich auch nicht in der Insolvenz, ist wohl auch nicht zu erwarten.
Kann mir das Amt jetzt eine Sperre setzen? Meine Frau arbeitet nicht, weil wir letzten Monat ein Kind bekommen haben und die Raten für das Eigenheim sind auch nicht ohne, bin also dringend zunächst einmal auf ALG angewiesen, bis ich was Neues finde.
Will aus taktischen Gründen erstmal nicht das Amt fragen, sondern hier um Hilfe bitten.
Vielen Dank für Antworten,
Simbabwe