ALG und Studium

Hi, es gibt in Ausnahmefällen ALg/Hi vom arbeitsamt, wenn du denen erklärst, daß du vermittelbar bist ,und in dem Rahmen,also neben deinem Studium genügend Zeit aufbringen kannst, um über 15 STD. wö tätig zu sein. Es muß gewährleistet sein, daß dein Studium nicht unter einer Arbeitsaufnahme abgebrochen werden muß, und du mußt jederzeit für eione Tätigkeit abrufbar sein.
Es gibt ja Fächer , wo du nur einige Wochenstd. studierst, Philosophie usw., dann kling so etwas gegenüber dem AA glaubhaft.
Nicht beim AA abwimmeln lassen, nach dem Motto, wsie wollen Sie das schaffen ?, diese und andere Fangfragen werden gestellt ,
Tschüß

… und was willst Du wissen? Kann keine Frage entdecken.

Ansonsten halte ich Dein Statement für irreführend. Ferner sind es keineswegs Fangfragen, wenn es darum geht, ob jemand dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Gruß
Wolfgang

Hi,
merkwürdiges Posting. Es werden keine Fangfragen gestellt. Es gibt gesetrzliche Regelungen und Richtlinien, die einzuhalten sind.
Wenn ein Student ein Vollzeitstudium betreibt, ist davon auszugehen, dass er mind. 40 Wochenstunden hierfür aufwendet.
Egal, wie oft er zur Uni geht und Vorlesungen besucht.
Er steht damit dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Das ist ein Grundsatz und nicht mit der Erklärung zu erledigen, man könne nebenher noch genügend Zeit für einen Job aufbringen.
Gruß,
Francesco

Hallo,

meines Wissens nach kann man das vor allem so organisieren, wenn man bereits studiert hat, als die Arbeitslosigkeit eintrat. Wenn Du vor eintritt der Arbeitslosigkeit beides unter einen Hut bekommen hast, dann kann das während der Arbeitslosigkeit ja nicht grundsätzlich die Vermittelbarkeit stören??

Andere Möglichkeit ist evtl. ein Teilzeitstudium (Fernstudium, aber auch an manchen Präsenz-Unis möglich). Die Uni wird Dich nicht hindern, trotz Teilzeitstudium mehr Kurse zu belegen, das Arbeitsamt hat das nachsehen.

Gruß, Bernd

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Hi,

du bist mir auch merkwürdig.
das Arbeitsamt fragt dich ganz subtil, ob du unter 15 Std. vermittelt werden willst. hast du schon verloren, gibt es nichts, sagt du, über 15 SStd. kriegst du wenigstens den halben Satz, sagst du, daß du voll vermittelt werden kannst, weil du ja n. Studium mit 8 Wochenstunden, hast, kriegst du vollen Satz.

Das ist gesetzliche Regelung mit suggerieter Fragekonstellation.
Tschüßße

Hallo,

dein Posting stimmt von vorne bis hinten, hast recht.

Tschüß

… und was willst Du wissen? Kann keine Frage entdecken.
Hi, bei mir hat sich jemand über E mail gemeldet, der das wissen will, muß anonym bleiben,

Tschüß

Studium mit 8 Wochenstunden, kriegst du vollen Satz.

…und ich kriege 'nen dicken Hals. Ein Studium mit 8 Wochenstunden ist Spielerei. Wer dann noch zum AA läuft, hat eigentlich Lust auf nichts. Wollte er/sie nämlich arbeiten, könnte er/sie es ja tun.

Intelligenz läßt sich als Fähigkeit definieren, sich in seinem Umfeld zurecht zu finden. So gesehen ist die vorgeschlagene Methode sogar intelligent. Zeigt sie doch, daß sich jemand unter Dünnbrettbohrern, Arbeitsscheuen und Absahnern gut einzurichten versteht.

Wolfgang

Studium mit 8 Wochenstunden, kriegst du vollen Satz.
Wolfgang

Hi, wenn du z.B. Kirchenmusik studierst, oder Philisophie oder Physik, oder… bekommst du n u r 8 oder. 10 Wochenstunden, mehr nicht.

Was willst du denn machen ? 2 Studien ?
oder 3 ?
Tschüß

…Physik… nur 8 oder 10 Wochenstunden…

Wer nicht nur als Karteileiche eingeschrieben ist, sondern ernsthaft Physik studiert, den findest Du gewöhnlich nicht auf irgendwelchen Amtsfluren. Den findest Du nur und ausschließlich in Vorlesungen, Seminaren, beim Besuch von Praktika und Übungen und ansonsten an der PC-Tastatur und vor seinen Büchern sitzend. Das gilt übrigens ausnahmslos zumindest für jedes Studium einer naturwissenschaftlichen oder technischen Richtung.

Bei angehenden Kirchenmusikern mag/kann ich die Arbeitsbelastung nicht beurteilen. Aber das sind zahlenmäßig wahrscheinlich nicht sehr viele und die mögen von mir aus nebenbei schon mal beim AA nach ALG nachfragen. Ist ja für diese Leute immerhin eine gute Übung für das spätere Berufsleben.

Gruß
Wolfgang

Hi, wer z.B. als Musiker oder Künstler richtig begabt ist, kann nebenbei gut nochn Job hinkriegen,
da braucht man zwar auch viel Zeit zum Üben und ausprobieren, das hat man z.B. als Musiker aber meistens schon vorher als Jugendlicher us. " studiert " und kann schon vieles Für
Komposition, Kontrapunkt Harmonielehre interessiert man sich nicht erst im Studium, sondern von Kind und Jugend auf , dann hat man es als Student leicht und philosophie ist ja auch relativ.
Außerdem ist es doch löblich , wenn man sich zur Arbeitsvermittlung meldet, oder wie ?
Tschüß

Aus gegebenem Anlass !!!
Hast du eine Quelle für diese Aussage? Evtl. ein entsprechendes Urteil?
Ich prozessiee in gleicher Sache nämlich gerade gegen die Bundesanstalt für Arbeit, nur wird mir vor Gericht die Aussage „aaron von w-w-w“ hat das gesagt nichts nützen.
Wäre sehr nett, wenn du mehr Details hättest.

Sonntägliche Grüße, Claus

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Claus,
da bist du ja im Moment beim Soz.Gericht an der richtigen Adresse, Es gibt keine klare gesetzliche Regelung hierfür und auch keine konkretenUrteile hierfür.Dies ist,wenn du dem Gericht klarmachstals Ausnahmereglung wie folgtzuakzeptieren:
Ich kann nachweisen, daß die objektiven Anforderungen des Ausbildungsganges eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentliche umfassende Beschäftigung neben der Ausbildung zulassen,Folgende Arumentierung hierfür :
Sehr geeehrter HerrRichter,
da Sie gesetzlich verpflichtet sind, den einfachen Bürgern gegenüber den Instituten des öffentl. Recht den Rücken zu stärken, bitte ich alle gesetzlichen Möglichkeiten für mich auszuschöpfen.
Bitte erkennen Sie an, daß meine Ausbildung im Rahmen der objektiven Anforderungen mit Erfolg absolviert werden kann.
Wenn du dem Richter diese Fakten beweisen unddarlegenkannst,wird er auch dann zustimmen.
Immer als Ausnahmetabestand deklarieren und einfach behaupten, daß solche Fälle ja doch in der Regel bewilligt werden.
Wichtig ist, Fakten vorzulegen, daß du das Studium auf alle Fälle meisterst, laß dir mal was einfallen, schildere doch mla, was du studierst, dann kann man das zusammen besser definieren.
Tschüß

Bin ich jetzt im falschen Brett? Ich dachte, das ist hier das Brett „Recht“ und nicht das Brett „Musik“.
Immerhin kann ich mir jetzt so langsam vorstellen, was DU außer bei w-w-w zu posten sonst so treibst: arbeitsloser Musiker, der versucht, immer beim AA abzukassieren, ohne tatsächlich vermittelt werden zu wollen. Korrigiere mich, falls ich mich irre.

Hi, liebes Orakelchen von Deli
, jetzt hast du falsch orakelt, bin ein voll beschäftigter Musiker, da ich eine eigene neue Methode innerhalb der letzten30 Jahre für das erlernen von Violine und Viola erfunden habe, und in meiner Gegend ganz gut gehandelt werde, und wie du dir vorstellen kannst, mit viel Sozialneid unter den Kollegen, weil die immer weniger Arbeit haben und ich immer viel.( Jetzt habe ich mich aber doll gelobt) Nur das informationshalber, weil du das ja unbedingt wissen mußt, das geht dir mit mir wie mit deinem Bruder, mit dem hakelst du dich ja auch immer so rum, Das man als Künstler auch hungert , ist klar, daher ab und zu mal Sozi Leistg. beantragen,
und meine 2. Ausbildung geht eben nun mal leider peripher um deine Wissensrichtung auch noch herum.
Tschüß
Ein untergeordnetes Orakel

„aaron von w-w-w“ hat das gesagt nichts nützen.

Warum?
So wie der sich hier aufführt müsste das eigentlich reichen *gg*
Gruß
Gerlinde

aaron - du bist ein hauderwachl *g*

Sehr geeehrter HerrRichter,
da Sie gesetzlich verpflichtet sind, den einfachen Bürgern
gegenüber den Instituten des öffentl. Recht den Rücken zu
stärken, bitte ich alle gesetzlichen Möglichkeiten für mich
auszuschöpfen.

den richter möchte ich sehen, der dir auf diese argumentation eingeht. ein richter hat recht zu sprechen, aber ganz bestimmt nicht „dir den rücken zu stärken“.

er hat auch nicht alle gesetzlichen möglichkeiten „für dich“ auszuschöpfen, sondern ausschliesslich dem recht genüge zu tun.

wenn du ein vernünftiges argument bringst, kann er es in seine urteilsfindung einfliessen lassen - alles andere, was du da von dir gibt, ist … humbug.

Hi, liebes Orakelchen von Deli
, jetzt hast du falsch orakelt, bin ein voll beschäftigter
Musiker,

Was du nicht alles für Talente hast. Rechtswissenschaftler, Sozialfuzzi, Musiker…

, ist klar, daher ab und zu mal Sozi Leistg. beantragen,

Wie war das mit dem Abzocken? Ach, ab und zu mal so SH beantragen, man könnte ja auch ausversehen Geld verdienen, in dem man Arbeit nachgeht…

Aaron, Du solltest weniger laut brüllen…

Liebe Hafenmaus,
bei meiner Arbeit mit Kindern (Musikunterr.) schaue ich nicht nach dem Geldbeutel, sondern nach der Begabung, un da macht die viele Arbeit Spaß,
wenn man dann von armen Eltern wenig Geld oder mal gar keins bekommt, soll ich dann aufhören, diesen begabten Kindern keinen Unterricht zu geben, so sllte es deiner Meinung nach sein, da ist asozial.
Und dann gehe ich mal zu den Delianischen Behörden und halte die Hand auf, anstatt armen Leuten vor den bug zu sch…
Tschüß

Hi, das besagt, daß du keine Ahnung hast,
Sozialrichter haben eine Fürsorgepflicht und müssen, was überigens gesetzlich geregelt ist, den Leuten den Rücken stärken gegenüber den übermächtigen Institutionen, was wäre sonst der Sinn eines Sozialgerichtes, Das n Sozialrichter nicht über die gesetzl.Bestimmungen hinaus agieren kann ist, klar. Aber gerade bei nicht eindeutig formulierten Gesetzestexten korrigiert hier der Sozialrichter auch sozial, d,h, im Sinne der Betroffenen.
Und in diesem Fall ist die Aussicht auf Erfolg gar nicht so schlecht, wenn er so argumentiert, wie ich es vorgeschlagen habe.
Du hast von so etwas wirklich keine Ahnung.
Tschüß