Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, muss man mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb einer Rahmenfrist (drei Jahre) nachweisen.
Da wären bei Bei Zivildienst die 9 Monate ZD und noch mindestens 3 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung.
Stimmt das so oder ist die Rahmenfrist inzwischen bei 2 Jahren?
Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, muss man
mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung
innerhalb einer Rahmenfrist (drei Jahre) nachweisen.
2 Jahre (seit 01.02.06).
Da wären bei Bei Zivildienst die 9 Monate ZD und noch
mindestens 3 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung.
Ja.
Stimmt das so oder ist die Rahmenfrist inzwischen bei 2 Jahren?