ALG und Zivildienst

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, muss man mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb einer Rahmenfrist (drei Jahre) nachweisen.
Da wären bei Bei Zivildienst die 9 Monate ZD und noch mindestens 3 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung.

Stimmt das so oder ist die Rahmenfrist inzwischen bei 2 Jahren?

Gibt es dazu einen verbindlichen Link?

Gruß JoKu

Hallo!

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, muss man
mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung
innerhalb einer Rahmenfrist (drei Jahre) nachweisen.

2 Jahre (seit 01.02.06).

Da wären bei Bei Zivildienst die 9 Monate ZD und noch
mindestens 3 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung.

Ja.

Stimmt das so oder ist die Rahmenfrist inzwischen bei 2 Jahren?

Ist sie.

Gibt es dazu einen verbindlichen Link?

Auch das:

http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSCo…

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?..

Gruß
Liza

@Liza

Danke, hat mir sehr geholfen!
Sternchen!

Gruß
Jochen