Alg: Wie Sperrzeit nach Elternzeit vermeiden?

Hallo!

Wie kann man folgendes Problem lösen:

Arbeitnehmer nimmt Elternzeit (Chef hat sie auch schriftlich bewilligt) und will danach kündigen und sich selbständig machen.
Damit er nicht 12 Wochen Sperre für das Arbeitslosengeld bzw. den Gründungszuschuss bekommt, soll ihn aber lieber sein Chef kündigen. Der würde das auch machen, darf es aber nicht, weil man nach der Elternzeit ja nicht gekündigt kriegen darf. Wenn er doch kündigt, könnte das ja Probleme geben, dem Chef ist also unwohl dabei.

Was kann man tun, um doch noch direkt nach der Elternzeit den Gründungszuschuss zu bekommen? Hätte es zum Beispiel was gebracht, schon vor der Elternzeit zu kündigen (könnte man vielleicht noch rückwirkend so hindrehen)?

LG, Amaryllis

MOD: Titel archivtauglich gemacht

Hier schwierig.
Hallo!

Ich will Dir nicht zu nahetreten, aber nach allen geschilderten Infos wird eine legale Umgehung einer Sperrzeit hier m. E. kaum möglich sein. (Der Chef hat übrigens Recht, dass das ziemlich Ärger geben kann und er die Finger von „gewünschten Kündigungen“ lässt. Leistungserschleichung (und die geschilderten „Ideen“ gehen seehr in diese Richtung – auch wenn das hart klingt) ist für keinen der Beteiligten ein Kavaliersdelikt!)

Wenn jemand anderem doch eine legale Lösung des Problems einfällt, dann nur zu! Ich wäre auch neugierig. (Bei aller eventuellen Fachkenntnis fehlt es mir durchaus an Kreativität… :sunglasses:

Gruß
Liza

Hallo!

Ich will Dir nicht zu nahetreten, aber nach allen
geschilderten Infos wird eine legale
Umgehung einer Sperrzeit hier m. E. kaum möglich sein.
(Der Chef hat übrigens Recht, dass das ziemlich Ärger geben
kann und er die Finger von „gewünschten Kündigungen“ lässt.
Leistungserschleichung (und die geschilderten „Ideen“ gehen
seehr in diese Richtung – auch wenn das hart klingt) ist für
keinen der Beteiligten ein Kavaliersdelikt!)

So sieht´s aus.

Wenn jemand anderem doch eine legale Lösung
des Problems einfällt, dann nur zu! Ich wäre auch neugierig.
(Bei aller eventuellen Fachkenntnis fehlt es mir durchaus an
Kreativität… :sunglasses:

Vielleicht etwas kreativ, andererseits jedoch nicht mal unrealistisch: Wo bleibt das Kind während der Arbeit? Wenn man kein Krippen-, bzw. Kindergartenplatz bekommt, kann man auch nicht arbeiten gehen. Dann müßte man wohl zwangsläufig irgendwie kündigen. Wie man dies legal und im Hinblick auf das Arbeitsamt wasserdicht hinbekommt, weiß ich natürlich nicht.

Gruß
Liza

Gruß