Guten Tag,
wenn jemand arbeitslos ist und Alg1 bezieht, zusätzlich einen 165€ Job hat und schwanger ist, hat diejenige dann in der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor uns 8 Wochen nach der Entbindung)Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Wer zahlt das und wo muss das beantragt werden?
Dannke für eure Antworten
Hallo,
Wird neben dem Bezug einer Leistung vom Arbeitsamt eine versicherungspflichtige oder versicherungsfreie Beschäftigung ausgeübt, die dem Arbeitsamt nach entsprechender schriftlicher Bestätigung bekannt war, besteht neben dem Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes ein weiterer Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts, begrenzt auf höchstens 13,00 € je Kalendertag
Gruß
Czauderna
Ja. AA-Meldungen beachten!
Hi!
wenn jemand arbeitslos ist und Alg I bezieht, zusätzlich einen 165 €-Job hat und schwanger ist: Hat diejenige dann in der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung)Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Ganz unabhängig vom Nebenjob: ja! (Wie Guenter, schrieb kann der Nebenjob aber positive Auswirkungen auf die Höhe des MSchG haben.)
Die AA zahlt ab Beginn des MuSchu ohnehin keine Alg mehr! (Ich hoffe, der Entbindungstermin wurde der AA mitgeteilt?! Wenn nicht: sofort nachholen, da sonst leistungsrechtliche Konsequenzen drohen!)
Nach dem MuSchu ist eine erneute persönliche Alomeldung mit Alg-Antragsstellung nötig, wenn man dann weiter Alg beziehen will und sich (trotz Kind) mind. 15 Std./Wo. zur Verfügung stellt. Ansonsten Alg II beantragen!
Wer zahlt das und wo muss das beantragt werden?
Bei seiner Krankenkasse (weswegen „Versicherungen“ auch das richtige Brett ist
.
Gruß
Jadzia