ALG1-Anspruch nach Auslandsaufenthalt

Guten Tag,

nehmen wir folgenden Fall:

  • AN war 5 Jahre ununterbrochen sozialversicherungspflichtig beschäftigt
  • dann betriebsbedingte Kündigung
  • ergibt, soweit mir bekannt ist, Anspruch auf 12 Monate ALG1.

Was passiert, wenn die Arbeitslosmeldung erst 3 Monate nach der Kündigung (z.B. wegen zwischenzeitlichem Auslandsaufenthalt) erfolgt?

  1. 12 Monate oder nur noch 9 Monate Anspruch auf ALG1?

  2. Droht eine zusätzliche Sperrfrist wegen verspäteter Meldung?

  3. Was ist die beste Möglichkeit etwaige Probleme aus 1) und 2) zu umgehen?

Vielen Dank im voraus!
Axel

Hi!

  • AN war 5 Jahre ununterbrochen sozialversicherungspflichtig
    beschäftigt
  • dann betriebsbedingte Kündigung
  • ergibt, soweit mir bekannt ist, Anspruch auf 12 Monate ALG1.

Korrekt (sofern man noch nicht 50 oder älter ist).

Was passiert, wenn die Arbeitslosmeldung erst 3 Monate nach der Kündigung (z.B. wegen zwischenzeitlichem Auslandsaufenthalt) erfolgt?

  1. 12 Monate oder nur noch 9 Monate Anspruch auf ALG1?

12 Monate.

  1. Droht eine zusätzliche Sperrfrist wegen verspäteter Meldung?

Drohen tut sie jedenfalls (1 Woche). Evtl. (versprechen kann ich’s nicht) könnte ich Definitiveres dazu sagen, wenn ich wüsste, aus welchem Grund der Auslandsaufenthalt erfolgte. Urlaub? Weiterbildung? Anderer Job? Sonstiges?

  1. Was ist die beste Möglichkeit etwaige Probleme aus 1) und 2) zu umgehen?

Zu 1) gibt’s kein Problem.
Zu 2) kann ich wie gesagt erst etwas sagen, wenn ich etwas über den Auslandsaufenthalt weiß.

LG
Liza

Hi Liza,

danke für die schnelle Antwort.

Was passiert, wenn die Arbeitslosmeldung erst 3 Monate nach der Kündigung (z.B. wegen zwischenzeitlichem Auslandsaufenthalt) erfolgt?

  1. 12 Monate oder nur noch 9 Monate Anspruch auf ALG1?

12 Monate.

Nehmen wir mal ein Beispiel: Kündigung zum 31.10.09 & Arbeitslosmeldung erst am 01.02.10. Dann würde es ALG1 von Feb 2010 bis Jan 2011 geben?

  1. Droht eine zusätzliche Sperrfrist wegen verspäteter Meldung?

Drohen tut sie jedenfalls (1 Woche). Evtl.
(versprechen kann ich’s nicht) könnte ich Definitiveres dazu
sagen, wenn ich wüsste, aus welchem Grund der
Auslandsaufenthalt erfolgte. Urlaub? Weiterbildung? Anderer
Job? Sonstiges?

Gehen wir von Urlaub aus. Dann ist die maximale Sperrfrist eine Woche?

Hi!

danke für die schnelle Antwort.

Reiner Zufall. :smile:

Nehmen wir mal ein Beispiel: Kündigung zum 31.10.09 & Arbeitslosmeldung erst am 01.02.10. Dann würde es ALG1 von Feb 2010 bis Jan 2011 geben?

Ja (ggf. abzüglich der 1 Woche Sperrzeit wg. verspäteter Meldung).

aus welchem Grund der Auslandsaufenthalt erfolgte.

Gehen wir von Urlaub aus. Dann ist die maximale Sperrfrist eine Woche?

Ja. Die Sperrzeit wg. verspäteter Meldung beträgt IMMER 1 Woche – egal, ob man sich einen Tag oder sechs Monate zu spät gemeldet hat.

LG
Liza

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Vielen lieben Dank!