Hallo an alle,
angenommen man verdient über mehrere Jahre hinweg ca. 3500 Euro und bekommt nach Verlust des Jobs, ab Januar 2009 ALG 1 - ca. 1250 Euro für 2 Monate.
Nach 2 Monaten Arbeitslosigkeit verdient man nur 2800 Euro brutto (über Zeitarbeit), verliert den Job wiederum nach 5 Monaten und erhält ab August 2009 wieder ALG1 - ca. 1250 Euro für ca. 6 Wochen. - also bis zum 15 September 2009.
Nach diesen 6 Wochen findet man, zum 15 September 2009, eine neue feste Stelle mit einem Verdienst von ca. 3000 Euro brutto.
Falls man diesen Job nun nach 1 Jahr verlieren würde, würde dann der Bestandschutz gelten und man bekäme weiterhin die 1250 ALG1?
Falls man nun nach 2,5 jahren den Job mit 3000 Euro brutto verlieren würde, würde dann der bestandschutz des ALG 1 immernoch gelten und man bekäme die 1250 Euro ALG1 ?
Und ab wann würde das ALG1 neu berechnet werden?
Wie werden die Jahre der Arbeitsaufnahme gezählt? Alles zusammen seit dem man das erset mal das ALG 1 erhalten hat (Januar 2009) - oder ab dem zeitpunkt in dem man das letzte mal das ALG1 erhalten hat (September 2009)?
Danke und LG
jasmin
ALG I: Bestandschutz, Anspruchsdauer + Bemessung
Hi!
ab Januar 2009 ALG 1 - ca. 1250 Euro für 2 Monate.
zum 15 September 2009, eine neue feste Stelle mit einem Verdienst von ca. 3000 Euro brutto.
Falls man diesen Job nun nach 1 Jahr verlieren würde, würde dann der Bestandsschutz gelten und man bekäme weiterhin die 1250 ALG1?
Ja! Der Bestandsschutz geht gem. § 131 (4) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 131.html) 2 Jahre beginnend mit Entstehen des letzten Alg-Anspruchs, hier: also ab Januar 2009.
Falls man nun nach 2,5 Jahren den Job mit 3000 Euro brutto verlieren würde, würde dann der Bestandsschutz des ALG I immer noch gelten und man bekäme die 1250 Euro ALG I.
Nein. Irgendwann muss ja auch mal Schluss sein…
Und ab wann würde das ALG1 neu berechnet werden?
Das genaue Datum des Entstehens des letzten Alg-Anspruchs nennst Du nicht, also musst Du selbst rechnen: x. Januar 2009 + 2 Jahre.
Wie werden die Jahre der Arbeitsaufnahme gezählt? Alles zusammen seitdem man das erste Mal ALG I erhalten hat (Januar 2009) - oder ab dem Zeitpunkt in dem man das letzte mal das ALG I erhalten hat (September 2009)?
Grundsätzlich Ersteres. Jede Sozialversicherungszeit nach Entstehen des Anspruchs in Januar 2009 zählt erstmal – allerdings muss man unterscheiden wofür!
– Zur Berechnung der Anspruchsdauer bei erneuter Alokeit jeweils max. 3 Jahre in die Vergangenheit (begrenzt hier durch die letzte Alokeit im Jan. 2009): § 127 (1) S. 1 Nr. 1 + S. 2 (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 127.html) i. V. m. § 124 (1) + (2) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 124.html)
– Zur Bemessung der Alg-Höhe die letzten 12 Monate, beginnend mit dem letzten Tag SV-Pflicht (nicht (zwangsläufig) mit dem Tag!) vor der neuen Alokeit. Grundsatz: § 131 (1) (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 131.html) i. V. m. § 130 (1) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 130.html)
LG
Jadzia