ALG1-Bezieher bekommt Arbeitsangebot über lokales Jobcenter. (Warum überhaupt über JC und nicht über die örtliche AfA?)
Angehängt ist eine Belehrung über Sperrzeit bei „Nicht-Annahme“ der Stelle.
Bei anderen Arbeitsangeboten über verschiedene AfAs gibt es diese Belehrung nicht.
Gilt für den ALG1-Bezieher jetzt, dass er sich auf das Jobangebot bewerben muss oder ist die Androhung von Sperre nur ‚als Floskel‘ auf dem Jobangebot, weil es übers Jobcenter kommt und bei ALG1-Bezug nicht gilt?
ALG1 Alg-I-Bezieher bekommt Arbeitsangebot über lokales Jobcenter. (Warum überhaupt über JC und nicht über die örtliche AfAAA?)
Das kann ich so aus dem Stegreif zwar nicht mit ganz 100%-tiger Sicherheit beantworten; wenn das örtliche JC aber ebenfalls (wie sämtliche AAs) unter BA * -Regie steht (wovon ich nach der Schilderung ausgehe), ist es wahrscheinlich (und höchstwahrscheinlich sogar die Regel), dass das JC resp. dessen Mitarbeiter Zugriff auf das sog. Bewerberangebot (BewA; was ausdrücklich u. a. weder die Leistungsdaten noch die persönlichen Vermerke etc. pp. miteinschließt!!) der bei der AA arbeitslos und/oder arbeitsuchend gemeldeten Personen haben (was – aufgrund der Tatsache, dass es sich in diesen Fällen zwar um zwei organisatorisch getrennte Ämter, aber um dieselbe (Ober-)Behörde (eine deren Hauptaufgaben nun mal die Vermittlung von Arbeitslosen in einen neuen Job ist) – handelt, rechtlich m. W. auch gar nicht zu beanstanden ist*).
(Puh! Sorry für meine Ausschweifungen … im Weiteren versuche ich mich kürzer zu halten! 8)
Angehängt ist eine Belehrung über Sperrzeit bei „Nicht-Annahme“ der Stelle.
Fast:smile: bei Nicht_bewerbung_.
Bei anderen Arbeitsangeboten über verschiedene AfAs_AAs_ gibt es diese Belehrung nicht.
Das hat aber definitiv nichts mit damit zu tun, dass der Vermittlungsvorschlag (VV) diesmal vom JC kam! Ob eine Rechtsfolgenbelehrung (RFB) drunter steht oder nicht, richtet sich nach anderen Kriterien!
(Wobei mich – ganz unabhängig des hier vom JC erfolgten VV – schon ein bisschen wundert, dass bislang noch kein einziger VV von der AA eine RFB enthalten hat. Aber das steht auf einem ganz anderen Blatt und ist hier total irrelevant.)
Folgende Antworten unter der Prämisse , dass es sich hier um ein BA-JC (= bundesbehördlich betrieben) handelt und nicht um ein Options-JC (= kommunal betrieben):
Gilt für den ALG1-Bezieher jetzt, dass er sich auf das Jobangebot bewerben muss
Yep!
oder ist die Androhung von Sperre nur ‚als Floskel‘ auf dem Jobangebot, weil es übers Jobcenter kommt
Nein.
und bei ALG1-Bezug nicht gilt?
Doch, gilt.
LG
Jadzia
PS: Falls Du Dir nicht ganz sicher sein solltest, in wessen Zuständigkeit das JC hier fällt, gibt es zwei Möglichkeiten, das rauszufinden: 1.Man schaue sich den fiktiven Briefkopf des fiktiven VV an. 8) Dort wird mit großer Wahrscheinlichkeit entweder das Logo der BA abgebildet sein (dieses weiße A mit nur einem Bein auf rotem oder schwarzem, rundem Grund) oder aber das Wappen der Optionskommune (i.d.R. das des Landkreises oder der kreisfreien Stadt). 2.Man schaue hier nach.
) Bundesagentur für Arbeit ) Bei (ich meine) allem, was übers BewA hinausgeht, greift der behördenrechtliche Datenschutz; und bei JCs, die unter Regie des örtlichen (Kreis-)Sozialamtes geführt werden (Stichwort:
), werden (durchaus aus verschiedenen Gründen grundsätzlich gar keine Daten ausgetauscht. (Daher auch meine eingangs geäußerte Vermutung, dass es sich hier um ein BA-JC handelt.) ) Aber die Frage nach der Rechtmäßigkeit dieses Datenabgleichs ist im Zweifel auch eher eine generell behördendatenschutzrechtliche, nach der hier 1. nicht gefragt wurde (dazu darf gerne ein neuer Thread aufgemacht werden, und zwar am besten im Brett „Ämter & Behörden allgemein“ (sic)! und 2. zu der ich hier mangels einschlägigen verwaltungsrechtlichen Fachwissens auch zu wenig beisteuern kann. (Ich bleibe lieber bei meinem Steckenpferd, dem konkreten (Alg-I-)Sozialversicherungsrecht.
Naja, es handelt sich um einen der bekanntesten „Handwerksbäcker“ in diesm Landkreis. Da is nix mit tiefgefroren reinschieben und beim Klingeln wieder raus holen.
Abgesehen davon:
In der Eingliederungsvereinbarung steht ausdrücklich „Aufnahme einer Beschäftigung als Fleischerreifachverkäuferin im Umkreis von 35km“
In der Stellenausschreibung steht: „Dringend notwendig: Fachkentnisse von Bäckereiprodukten“
Man kann seinen Kunden ja erzählen, dass die Wasserbrötchen ohne Schweinefleisch hergestellt wurden… Ob man damit einen kompetenten Eindruck macht… fraglich…
Naja, es handelt sich um einen der bekanntesten „Handwerksbäcker“ in diesm Landkreis. Da is nix mit tiefgefroren reinschieben und beim Klingeln wieder raus holen.
O.K. Aber Fleischereifachverkäufer können Kunden verstehen, das gewünschte eintüten und kassieren? Sie können für die erforderliche Hygiene sorgen? Sie können ein Brötchen aufschneiden und es belegen sowie die Ware insgesamt kundenfreundlich präsentieren? Oder haben die ein komplette Fleischer-/Metzgerausbildung. Ich bin da genauso blöd wie die beim AA. Beim Verkaufen denke ich eben an Verkaufen.
Abgesehen davon:
In der Eingliederungsvereinbarung steht ausdrücklich „Aufnahme einer Beschäftigung als Fleischerreifachverkäuferin im Umkreis von 35km“
Schließt ja andere Jobs nicht aus.
In der Stellenausschreibung steht: „Dringend notwendig: Fachkentnisse von Bäckereiprodukten“
Ja. In 99% der Stellenausschreibungen werden jahrelange Erfahrungen und Fachkenntnisse geschrieben. Das ist das Idealbild, das sich der Chef so wünscht. Nehmen muss er dann das, was der Markt hergibt.
Man kann seinen Kunden ja erzählen, dass die Wasserbrötchen ohne Schweinefleisch hergestellt wurden… Ob man damit einen kompetenten Eindruck macht… fraglich…
Na dann kann doch mit einer Bewerbung auch nichts schiefgehen. Das macht weniger Aufwand als sich deswegen ewig mit einem Sachbearbeiter beim AA auseinanderzusetzen, der dann in Zukunft sich seinen Ermessensspielraum nicht mehr vollständig zu Gunsten des Leistungsempfängers ausreizt: Was, die will eine Fortbildung? Die wollte sich ja nicht mal bewerben. Am Ende freuen sich eigentlich beide, wenn selbst aussichtslose Bewerbungen abgeschickt werden. Ziel ist nicht die Vermittlung, sondern das Errreichen irgendwelcher Quoten. Hier eben eine gewisse Anzahl an Bewerbungen.