Einen schönen guten Tag an alle
Ich hoffe es kann jemand einen Rat geben zu folgendem Vorfall:
Herr XY hat im Sept.2009 auf dem zweiten Bildungsweg sein Abitur begonnen(mit Bafög-Forderung)nun aber das 1.Halbjahr(Probehalbjahr) nicht bestanden und muss von der Schule abgehen.
Kurze CV:
Herr XY hat bis Juli 2008 gearbeitet,
danach 1 Monat arbeitslos bevor er das 1 jährige fachabitur machte(bestanden)
Nach dem Fachabitur wieder 2 Monate arbeitslos (juli/aug.2009) bis er wie oben erwähnt im sept.2009 das allg.Abitur nachholen wollte das er nun leider nicht bestanden hat.
Nun die Frage hat er regulär Anspruch auf ALG1?
Vielen Dank im Voraus
Anna
Nachfragen
Hi!
Herr XY hat bis Juli 2008 gearbeitet,
Lange genug, dass er …
danach 1 Monat arbeitslos
… in diesem einen Monat auch Anspruch auf Alg I hatte?
Nach dem Fachabitur wieder 2 Monate arbeitslos (Juli/Aug. 2009),
Mit Alg I? (Kann ja nur sein, wenn obige Frage bejaht wurde.)
bis er wie oben erwähnt im Sept. 2009 das allg. Abitur nachholen wollte, das er nun leider nicht bestanden hat.
Nun die Frage: Hat er regulär Anspruch auf ALG I?
Die Antwort hängt davon ab, wie obige Frage(n) beantwortet wurden.
LG
Jadzia
Hallo 
Ja er hat in diesen einzelnen Monaten ALG1 bekommen
Lieben Gruß
Anna
Ja, Wiederbewilligung des Restanspruchs.
Hi!
Ja er hat in diesen einzelnen Monaten ALG I bekommen
Dann ist die Antwort einfach und im Titel zu lesen. 
Grund: Seit Entstehung des Alg-Anspruchs sind noch nicht 4 Jahre vergangen (sog. Erlöschensfrist) und selbst, wenn hier in 2008 nur der Mindestanspruch von 6 Monaten erworben worden sein sollte, dann wäre der immer noch nicht ganz verbraucht.
LG
Jadzia
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