ALG1, Nebeneinkommen aus selbstst. Tätigkeit

Hallo zusammen,

angenommen man bekommt ALG 1 und wird in wenigen Monaten den Gründungszuschuss beantragen. Bis dahin möchte man stundenweise selbstständig arbeiten (unter 15 h/Woche). Man hat ja einen Freibetrag von 165,-/Monat, den man einnehmen darf, ohne, dass eine Anrechnung der Einnahmen auf das ALG1 erfolgt. Würde eine Anrechnung erfolgen, auch nur in einem einzigen Monat, hätte das meines Wissens eine Minderung des Existenzgründungszuschusses zur Folge - das würde man also vermeiden wollen.

Man kann ja von den Betriebseinnahmen zunächst die Betriebsausgaben und die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung von bestehenden Wirtschaftsgütern abziehen.

Was sind genau Betriebsausgaben, was nicht? Sind Bücher genauso wie größere Anschaffungen (Drucker, Laptop) abzugsfähig? Steuerberater (für Gründung), Existenzgründungscoach, Mietanteil für Arbeitszimmer zuhause (wenn Teil der Arbeit dort geleistet wird)? Gibt es einen Maximalbetrag pro Monat, den man gegenrechnen kann? Muss das monatlich gegengerechnet werden, also Ausgaben April gegen Einnahmen April? Wie oft muss man das wann wie melden? Erklärung zu selbständiger Tätigkeit monatlich einreichen inkl. Belegen zu Betriebsausgaben? Was ist diese Absetzung für Abnutzung für Wirtschaftsgüter, die zum Betriebsvermögen gehören? Abschreibungen, z. B. für den bestehenden Drucker, Schreibtisch etc.?

Man soll auch selbst seine Einkommenssteuer und den Soli-Zuschlag abziehen von den Einnahmen - woher weiß man die denn genau? Steuerberater nötig?

Es steht auch noch geschrieben man soll seinen Einkommensteuerbescheid beilegen - welchen denn? Wenn man das monatlich einreicht?

Vielen Dank für Eure Hilfe bei dieser hypothetischen Frage!

Verwirrte Grüße
Simone

Hi!

Man hat ja einen Freibetrag von 165,– €/Monat, den man einnehmen darf, ohne dass eine Anrechnung der Einnahmen auf das Alg I erfolgt.

Das ist korrekt.

Würde eine Anrechnung erfolgen, auch nur in einem einzigen Monat, hätte das meines Wissens eine Minderung des ExistenzGründungszuschusses zur Folge

Das aber ist eine Fehlinformation! Eine Einkommensanrechnung hat in der Tat nur Auswirkungen auf diesen einen Monat bzw. den Monat/die Monate, in dem/denen das Nebeneinkommen (NEK) angerechnet wird! Mit dem (späteren) GZ bzw. dessen Höhe hat das nicht das Geringste zu tun, da dieses ausschließlich vom Alg-Bemessungsentgelt (BE) abhängt (quasi dem „Alg-Brutto“), welches sich bei NEK-Anrechnung jedoch nicht verändert (nur das „Alg-Netto“, der Auszahlungsbetrag).

das würde man also vermeiden wollen.

Das ist klar, die Befürchtungen jedoch unnötig.

Was sind genau Betriebsausgaben, was nicht?

Puh, dass ist eine Fragen (und nicht nur die; s. u.), die Du im Brett „Steuern stellen solltest! Die AA bzw. das SGB III kennt hier nämlich keine gesonderten Vorschriften.

Gibt es einen Maximalbetrag pro Monat, den man gegenrechnen

Maximalbetrag in steuerrechtlicher oder in sozialversicherungsrechtlicher bwz. Alg-I-Hinsicht?
Bei Ersterem: ebenfalls im Steuerbrett nachfragen.
Bei Letzterem: Neben eventuellen steuerlichen Höchstbeträgen existieren auch hier keine Extravorschriften.

Muss das monatlich gegengerechnet werden, also Ausgaben April gegen Einnahmen April?

Ja.

Wie oft muss man das wann wie melden?
Erklärung zu selbständiger Tätigkeit monatlich einreichen inkl. Belegen zu Betriebsausgaben?

Monatlich mit diesem bestimmten amtlichen Vordruck (in dem auch steht, zu welchen Punkten noch gesonderte Nachweise beigefügt werden müssen (in Kopie)). Diesen erhält man bei bzw. von der AA (zugeschickt), wenn man die Nebentätigkeit dort anzeigt.

Was ist diese Absetzung für Abnutzung für Wirtschaftsgüter, die zum Betriebsvermögen gehören? Abschreibungen, z. B. für den bestehenden Drucker, Schreibtisch etc.?
Man soll auch selbst seine Einkommenssteuer und den Soli-Zuschlag abziehen von den Einnahmen – woher weiß man die denn genau? Steuerberater nötig?

Brett „Steuern“!

Es steht auch noch geschrieben, man solle seinen Einkommensteuerbescheid beilegen - welchen denn?

Den aktuellsten.

Wenn man das monatlich einreicht?

Den EStB einzureichen (in Kopie), reicht dann natürlich nur einmal. Und dann erst wieder, wenn man den nächsten bekommt.

Verwirrte Grüße

Ich hoffe, ich konnte wenigstens ein bisschen entwirren… :smile:

LG
Jadzia

Herzlichen Dank, das war schonmal sehr hilfreich!

Poste das mal im Steuer-Forum wie vorgeschlagen…