ALG1 Oder ALG2 Anspruch bei Selbstständigkeit

Hallo, Wenn jemand erst als Arbeitnehmer gearbeitet hat, und anschliessend eine Ausbildung bei einer Versicherung macht auf selbstständiger basis, wie sieht das da mit ALG1 oder ALG2 Anspruch aus?
Wie wird zum beispiel das ALG 1 berechnet? jetzt ca. 1 jahr Selbstst. davor ganz normal Arbeitnehmer.
Oder kann auch ALG2 zur selbstständigkeit beantragt werden? wie würde das dann berrechnet?

MFG

Daten, Daten, Daten
Hi!

Wenn jemand erst als Arbeitnehmer gearbeitet hat,

Wie lange? Also Daten, möglichst im Format tt.mm.jj!

und anschließend eine Ausbildung bei einer Versicherung macht auf selbständiger Basis,

Wie lange (tt.mm.jj)??

wie sieht das da mit ALG1 oder ALG2 Anspruch aus?

Kommt auf die Daten an.

Wie wird zum Beispiel das ALG 1 berechnet?

Wie im Regelfall Alg I berechnet wird, kannst Du hier nachlesen: FAQ:3252.

Jetzt ca. 1 Jahr Selbständigkeit, davor ganz normal Arbeitnehmer.

Wie lange genau??? „Ca. 1 Jahr“ ist hier zur Beurteilung, ob ein Alg-I-Anspruch besteht (welcher vorrangig wäre vor einem („vollen“) Alg-II-Anspruch), definitiv zu ungenau.

Oder kann auch ALG II zur Selbstständigkeit beantragt werden?

Wie jetzt? Ist man nun arbeitslos und gibt seine Selbständigkeit auf (bzw. muss diese aufgeben) – denn nur dann hat man einen Alg-I-Anspruch! – oder reicht das, was man mit seiner Selbständigkeit verdient, nur nicht aus, so dass ergänzende bzw. aufstockende Leistungen beantragt werden sollen? Dann wäre in der Tat doch Alg II (zusätzlich zum Verdienst) zu beantragen.

Wie würde das dann berechnet?

Die Voraussetzungen für Alg II findest Du hier: FAQ:1743.

Gruß
Jadzia

Hi!

Wenn jemand erst als Arbeitnehmer gearbeitet hat,

Wie lange? Also Daten, möglichst im Format tt.mm.jj!

mehrere Jahre,dann 2 jahre ausbildung zum Servicefahrer (2006-2008), dann als servicefahrer von 2008-2009 gearbeitet.

und anschließend eine Ausbildung bei einer Versicherung macht auf selbständiger Basis,

Wie lange (tt.mm.jj)??

2009-2011

wie sieht das da mit ALG1 oder ALG2 Anspruch aus?

Kommt auf die Daten an.

Wie wird zum Beispiel das ALG 1 berechnet?

Wie im Regelfall Alg I berechnet wird, kannst Du hier nachlesen: FAQ:3252.

Jetzt ca. 1 Jahr Selbständigkeit, davor ganz normal Arbeitnehmer.

Wie lange genau??? „Ca. 1 Jahr“ ist hier zur Beurteilung, ob ein Alg-I-Anspruch besteht (welcher vorrangig wäre vor einem („vollen“) Alg-II-Anspruch), definitiv zu ungenau.

Selbstständigkeit bei Ausbildung seit 2009

Oder kann auch ALG II zur Selbstständigkeit beantragt werden?

Wie jetzt? Ist man nun arbeitslos und gibt seine Selbständigkeit auf (bzw. muss diese aufgeben) – denn nur dann hat man einen Alg-I-Anspruch! – oder reicht das, was man mit seiner Selbständigkeit verdient, nur nicht aus, so dass ergänzende bzw. aufstockende Leistungen beantragt werden sollen? Dann wäre in der Tat doch Alg II (zusätzlich zum Verdienst) zu beantragen.

Noch nicht arbeitslos,aber der verdienst reicht nicht und falls kein alg2 anspruch besteht, überlegt die person, die selbstständigkeit aufzugeben und sich arbeitslos zu melden.

Daten, nicht Jahreszahlen!
Hi!

Format tt.mm.jj!

mehrere Jahre,dann 2 Jahre Ausbildung zum Servicefahrer (2006 – 2008), dann als Servicefahrer von 2008 – 2009 gearbeitet.

tt.mm.jj = Tag.Monat.Jahr (z. B. 01.01.10)! So kann man damit nichts anfangen!!
Ich brauche einen detaillierten Lebenslauf der letzten paar Jahre; mit eventuellen Leerzeiten (und wenn’s nur Tage waren!) und allem Drum und Dran! Denn hier ist es derart knapp mit Alg I, dass es auf jeden Tag ankommen kann.

Noch nicht arbeitslos, aber der Verdienst reicht nicht, und falls kein Alg-II-Anspruch besteht, überlegt die Person, die Selbständigkeit aufzugeben und sich arbeitslos zu melden.

Wie gesagt, es gibt 3 Möglichkeiten:

  1. Die Selbständigkeit aufrecht erhalten und dazu ergänzendes Alg II beantragen.

  2. Die Selbständigkeit aufgeben (bzw. auf unter 15 Std./Wo. reduzieren und sie beim Gewerbeamt von Haupt- auf Nebengewerbe umtragen zu lassen) und Alg I beantragen.
    Und weil ich immer noch keine Ahnung habe, ob ein Anspruch darauf besteht, steht auch immer noch Möglichkeit 3 im Raum (für den Fall, dass kein Anspruch besteht):

  3. „Volles“ Alg II beantragen.

Gruß
Jadzia

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