ALG1 und Abfindung?

Hallo zusammen,

gesetzt den Fall, Herr Beispiel wird Ende 2010 arbeitslos und er erhält noch in 2010 oder erst in 2011 eine Abfindung.

Mindert sich das ALG1 von Herrn B. um die Abfindung, bzw. spielt der Auszahlungstermin eine Rolle dabei?

Gruß JK

Hallo,

gesetzt den Fall, Herr Beispiel wird Ende 2010 arbeitslos und
er erhält noch in 2010 oder erst in 2011 eine Abfindung.

Mindert sich das ALG1 von Herrn B. um die Abfindung, bzw.
spielt der Auszahlungstermin eine Rolle dabei?

Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten und daher eine Abfindung gezahlt? Wenn dem so ist, wird die Abfindung angerechnet, ansonsten nicht.

Gruß

Mindert sich das ALG1 von Herrn B. um die Abfindung, bzw.
spielt der Auszahlungstermin eine Rolle dabei?

Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten und daher eine
Abfindung gezahlt?
Wenn dem so ist, wird die Abfindung angerechnet, ansonsten nicht.

Hmmm; bei einer hohen Abfindung bekäme man dann ja ggf. monatelang kein ALG 1, oder ist das auf die Monate der nichteingehaltenenKüfrist begrenzt?

Gruß

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, zu berechnen, wie lange der Anspruch ruht. Der kürzeste Ruhenszeitraum wird dann berücksichtigt.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…

Hier kann man alles nachlesen… Ab Seite 21… Ist etwas komplizierter… :smile:

Gruß

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Hi!

oder ist das auf die Monate der nichteingehaltenen Küfrist begrenzt?

Genau das (§ 143a (1) S. 1 SGB III).
Das Maximum des sog. Ruhenszeitraums wegen Entlassungsentschädigung ist übrigens 1 Jahr (§ 143a (2) S. 1 SGB III).
Welche kürzeren Zeiträume darüber hinaus zum Tragen kommen könnten, steht in § 143a (1) S. 2 Nr. 1 – 3 SGB III.

Sonderregelungen sind bei eigentlich unkündbaren bzw. nur bei Zahlung einer Entlassungsentschädigung kündbaren ANs zu beachten (siehe § 143a (1) S. 3 Nr. 1 – 2 + S. 4 SGB III)!

(http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__143a.html)

Am einfachsten wäre es also, die Kündigungsfrist einzuhalten. :smile:

LG
Jadzia

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Danke für den Super Link!

Gruß JK

Danke für die ausführliche Erklärung!

Gruß JK