Hallo!
Folgender fiktiver Fall:
Person X hat beim AG Y 3 Jahre Elternzeit genommen. Nun ist Person X in eine finanzielle Notlage geraten und würde gerne nach 1 Jahr wieder anfangen Vollzeit zu arbeiten. AG Y kann aber nur 400,-- €-Basis anbieten (den Person X angenommen hat), da er anders geplant hat und es sich um einen Kleinbetrieb handelt.
Könnte Person X beim Arbeitsamt ALG1 beantragen und sich arbeitssuchend melden?
Danke für alle Antworten!
Hallo Selina,
grundsätzlich kann Person X nur Arbeitslosengeld I beantragen, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Nimmt sie allerdings einen 400 Euro Job an, ist sie dann nicht mehr arbeitslos und somit nicht mehr verfügbar, wenn die wöchentliche Arbeitszeit mind. 15 Std beträgt.
Arbeitet Person X allerdings nur 14,9 Stunden oder weniger, gilt dies als Nebenverdienst und sie kann Arbeitslosengeld beantragen.
(Wird allerdings auf das ALG angerechnet.)
Arbeitsuchend kann sie sich jederzeit melden.
Liebe Grüße
Ergänzung:
Hi!
Arbeitet Person X allerdings nur 14,9 Stunden oder weniger, gilt dies als Nebenverdienst und sie kann Arbeitslosengeld beantragen. (Wird allerdings auf das ALG angerechnet.)
Näheres zu Alg + Nebenjob siehe in FAQ:2638.
Außerdem sollte für den Fall, dass Elterngeld bezogen wird, beachtet werden, dass man dieses (zumindest war’s beim alten Erziehungsgeld so und wurde meines Wissens übernommen (man korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege!))
- nur bis zu einer Wochenarbeitszeit von max. 30 Std. (bei Arbeitslosigkeit analog: wöchentliche Verfügbarkeit von max. 30 Std.) erhält, und
- Alg auf das Elterngeld angerechnet wird (nicht umgedreht).
LG
Jadzia